1 - 2005 - Tennisclub Itschnach
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Über die Mutationen und den effektiven Mitgliederbestand gibt die detaillierte Aufstellung<br />
im Matchball Auskunft.<br />
Zum Traktandum 7:<br />
Genehmigung von Reglementen und Beschlussfassung über Anträge von Clubmitgliedern<br />
und des Vorstandes.<br />
Reglement «Tennisjob»<br />
1. Die Aktivmitglieder verpflichten sich entweder zur aktiven Teilnahme an Clubarbeiten<br />
oder allenfalls für eine Geldleistung. Vom Tennisjob befreit sind Mitglieder,<br />
die vor Beginn des laufenden Kalenderjahres das Alter von 65 Jahren erreicht<br />
haben. Der Tennisjob ist die persönliche Verpflichtung jedes einzelnen Mitgliedes.<br />
2. Der Tennisjob beinhaltet die Mithilfe beim Bereitstellen und Abräumen der Tennisplätze,<br />
bei Papiersammlungen oder bei anderen Arbeiten und Aufgaben des Clubs<br />
und dauert mindestens vier Stunden. Grundsätzlich wird dieser für ein Vereinsjahr<br />
angerechnet. Ausnahmsweise und bei ausserordentlichen Umständen kann der<br />
Vorstand die Anrechnung auf zwei Jahre bewilligen. Der Vorstand ist auch berechtigt,<br />
einzelne Mitglieder, die den Tennisjob durch Arbeiten erfüllen möchten, für spezielle<br />
Aufgaben einzusetzen.<br />
3. Anstelle der Erledigung einer speziellen Aufgabe kann das Mitglied aber den<br />
Tennisjob mittels Geldleistung erfüllen. Der Vorstand setzt den jährlichen Geldleistungsbetrag<br />
fest. Dieser beträgt Fr. 100.– und ist gleichzeitig mit dem<br />
Jahresbeitrag zu bezahlen.<br />
4. Die Organisation des Tennisjob ist Sache des Vorstandes. Der im laufenden Vereinsjahr<br />
erfüllte Tennisjob befreit von der Geldleistung im folgenden Jahr.<br />
5. Für die Arbeiten des Clubs gibt der Vorstand frühzeitig die Arbeitstage im Veranstaltungskalender<br />
bekannt. Ein spezielles Aufgebot erfolgt nicht. Die Mitglieder<br />
können ohne Voranmeldung ihren Tennisjob an einem vom Vorstand aufgeführten<br />
Datum erfüllen. Der Vorstand behält sich aber das Recht vor, für spezielle Anlässe<br />
Anmeldungen zu verlangen.<br />
6. Für alle Juniorinnen und Junioren, die vor Beginn des laufenden Kalenderjahres das<br />
Alter von zwölf Jahren erreicht haben, ist die Papiersammlung obligatorisch.<br />
Dieses Reglement wurde von der Generalversammlung vom 17. März <strong>2005</strong> genehmigt<br />
und tritt sofort in Kraft. Es ersetzt alle früheren diesbezüglichen Reglemente.<br />
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