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Einige Fakten zu Pelargonium, die Schwabe verschweigt

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african centre for biosafety, eed, Erklärung von Bern 17.07.2008<br />

Erkältungskrankheiten und Bronchitis. Umckaloabo® ist somit ein lange<br />

etabliertes Produkt in Deutschland und Europa und damit formal überhaupt<br />

nicht von den Regularien der Rio-Konvention on Biodiversity, <strong>die</strong> im<br />

Dezember 1993 in Kraft trat, betroffen.”<br />

Umckaloabo wird effektiv seit langem in Deutschland vermarktet. Das heisst jedoch<br />

nicht, dass <strong>die</strong> heutigen Geschäftspraktiken von Spitzner einfach von der<br />

Biodiversitäts-Konvention oder von der nationalen Gesetzgebung der<br />

Unterzeichnerstaaten (einschliesslich Südafrika) der CBD ausgenommen sind.<br />

Um Umckaloabo her<strong>zu</strong>stellen, muss sich Spitzner laufend mit <strong>Pelargonium</strong>-Wurzeln<br />

eindecken und tut <strong>die</strong>s auch – nämlich in Südafrika und Lesotho. Die betreffenden<br />

Pelargonien sind in Südafrika und Lesotho endemisch und waren beim Inkrafttreten<br />

der CBD im Dezember 1993 in Deutschland nicht in freier Natur (in-situ) an<strong>zu</strong>treffen.<br />

Laut CBD liegen Entscheide über <strong>die</strong> Verwendung der von Spitzner benötigten<br />

<strong>Pelargonium</strong>-Arten ausschliesslich in der Hoheitsgewalt von Südafrika und Lesotho.<br />

Diese neu anerkannte Verfügungsgewalt stellt eine einschneidende Veränderung im<br />

internationalen Recht dar – das weiss auch <strong>die</strong> Firma <strong>Schwabe</strong> sehr genau. <strong>Schwabe</strong>s<br />

Argument, man habe schon Jahrzehnte vor Inkraftreten der CBD Zugang <strong>zu</strong> <strong>die</strong>sen<br />

biologischen Ressourcen gehabt, ist also völlig gegenstandslos. Heute gelten auch für<br />

<strong>Schwabe</strong> <strong>die</strong> Bedingungen der CBD, d.h. <strong>die</strong> Firma muss bei den Gemeinschaften,<br />

deren traditionelles Wissen sie verwendet, <strong>die</strong> entsprechende Genehmigung<br />

einholen (prior informed consent, PIC).<br />

Zweitens wurden alle vier <strong>Pelargonium</strong>-Patente von <strong>Schwabe</strong> erst nach der<br />

Ratifizierung der CBD durch Südafrika und Deutschland angemeldet. Die<br />

Anmeldung von Patenten und <strong>die</strong> Durchführung der entsprechenden<br />

Forschungsarbeiten mit fortlaufendem Zugang <strong>zu</strong> den biologischen Ressourcen im<br />

Geberland (Südafrika) ist zweifellos eine Aktivität, <strong>die</strong> in den Geltungsbereich der<br />

CBD fällt.<br />

Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit der CBD findet im Brief von Spitzner<br />

überhaupt keine Erwähnung. Südafrika hat <strong>die</strong> CBD 1995 ratifiziert und in Form<br />

eines nationalen Biodiversitätsgesetzes mit Benefit-Sharing-Regeln 1 umgesetzt. Die<br />

gegenwärtige Geschäftspraxis von Spitzner, <strong>die</strong> auf der Aneignung und Verwendung<br />

von <strong>Pelargonium</strong> ohne Genehmigung (PIC) durch Regierung und lokale<br />

Gemeinschaften beruht und kein Benefit-Sharing-Abkommen umfasst, verstösst also<br />

– gemäss den uns vorliegenden <strong>Fakten</strong> – möglicherweise gegen südafrikanisches<br />

Recht. Zudem hat <strong>die</strong> südafrikanische Regierung das Sammeln von wildwachsendem<br />

<strong>Pelargonium</strong> mit einem Moratorium belegt, da verschiedene <strong>Pelargonium</strong>-Arten<br />

durch Übernut<strong>zu</strong>ng (nicht <strong>zu</strong>letzt durch <strong>Schwabe</strong> als grössten Verbraucher <strong>die</strong>ser<br />

Pflanzen) an den Rand des Aussterbens gedrängt worden sind.<br />

1 Gerechter Ausgleich jener Vorteile, <strong>die</strong> sich aus der Nut<strong>zu</strong>ng der Ressourcen ergeben.<br />

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