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Lfd.Nr. 7/2000 Verhandlungsschrift über die ... - Waizenkirchen

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22<br />

2 VB II/p 5 (50 % Teilzeitbeschäftigung)<br />

2 VB II/p 4 (Teilzeitbeschäftigung Schülerausspeisung)<br />

Volksschule 1 VB II/p 4<br />

Musikschule<br />

1 VB II/p 5 (50 % Teilzeitbeschäftigung)<br />

Altenheim 1 VB II/p 2<br />

2 VB II/p 3<br />

2 VB II/p 4<br />

11 VB II/p 5<br />

A b s t i m m u n g<br />

Da keine Wortmeldung erfolgt, lässt der Vorsitzende <strong>über</strong> den Antrag abstimmen.<br />

Durch Handerheben bringen <strong>die</strong> Gemeinderatsmitglieder folgendes Ergebnis zum Ausdruck:<br />

(A) Stimmberechtigte Mitglieder: 24, davon stimmen<br />

(B) für den Antrag: 24 Mitglieder.<br />

Der Antrag wird somit einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Zu Pkt. 13.) der TO.: Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 15 „Ost II Süd“; Änderung <strong>Nr</strong>. 04 (Wachermayr)<br />

– neuerliche Beschlussfassung.<br />

Herr GVM. Rudolf Hinterberger berichtet namens des Gemeindevorstandes, dass <strong>die</strong> Änderung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 15 „Ost II Süd“ <strong>Nr</strong>. 04 (Wachermayr) bereits in der letzten Gemeinderatssitzung<br />

am 12.10.<strong>2000</strong> beschlossen wurde. Noch vor Erteilung der Genehmigung durch das<br />

Amt der OÖ Landesrgierung wurde von Amts wegen festgestellt, dass am Änderungsplan <strong>die</strong><br />

zweite 30 kV-Hochspannungsleitung vom Ortsplaner nicht eingezeichnet wurde. Dies wurde<br />

inzwischen nachgeholt und es wurden auch <strong>die</strong> von der neuerlichen Änderung Betroffenen kurzfristig<br />

noch einmal angehört. Gegen <strong>die</strong>se neuerliche Änderung gab es keinerlei Einwendungen<br />

seitens der Betroffenen.<br />

Der Gemeindevorstand hat am 7.11.<strong>2000</strong> <strong>die</strong> Angelegenheit vorberaten und stellt den<br />

der Gemeinderat möge beschließen:<br />

A n t r a g,<br />

„V e r o r d n u n g<br />

des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Waizenkirchen</strong> vom 16.11.<strong>2000</strong> betreffend <strong>die</strong> Änderung<br />

<strong>Nr</strong>. 04 des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 15 (Ost II Süd).<br />

Gemäß § 36 des OÖ Raumordnungsgesetzes 1994 i.d.g.F. wird <strong>die</strong> Änderung <strong>Nr</strong>. 04 des Bebauungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 15 (Ost II Süd) nach Maßgabe des vorliegenden Änderungsplanes des Herrn<br />

Arch. Dipl. Ing. Dr. H. Englmair vom 27.04.1999, geändert am 21.9.<strong>2000</strong> und 6.11.<strong>2000</strong>, beschlossen.<br />

Die Änderung betrifft eine sinnvollere, den heutigen Anforderungen entsprechende Bebauung<br />

und Aufschließung der Wachermayr-Gründe westlich des Friedhofes sowie <strong>die</strong> Schaffung von<br />

zusätzlichen Parkflächen im Ortsgebiet.“<br />

Debatte:<br />

Herr GR. Helmhart stellt <strong>die</strong> Anfrage, ob der Gemeinde Kosten für <strong>die</strong> Planänderung und Kosten

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