Verlegerichtlinie der SWKiel Netz GmbH - Stadtwerke Kiel - GIS ...
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An dieser Stelle wird auf die zentrale Auskunftsstelle <strong>der</strong> Fa. ALIZ<br />
hingewiesen – hier kann für geringes Entgelt Auskunft zu allen<br />
Leitungsbetreibern gegeben werden. http://www.aliz.de/<br />
1.5. Suchschachtungen nach VOB Teil C<br />
Suchschachtungen, Suchschlitze o<strong>der</strong> Anwendung von Leitungssuch-/-<br />
ortungsgeräten sind grundsätzlich gefor<strong>der</strong>t. Der Aufwand dafür stellt im<br />
Sinne <strong>der</strong> VOB - DIN 18300 keine Nebenleistung dar. Die<br />
Erkundigungspflicht und die daraus abzuleitende Sicherungspflicht <strong>der</strong><br />
Aufgrabungsstelle bleibt auch dann bestehen, wenn Vertreter <strong>der</strong><br />
Versorgungs-/ Rechtsträger anwesend sind o<strong>der</strong> ein Subunternehmen<br />
beauftragt ist.<br />
Bei Anwendung von Suchschachtungen und Suchschlitzen ist eine<br />
detaillierte Zeichnung aller vorgefundenen Leitungen mit Angabe <strong>der</strong> Lage<br />
und Höhe zu dokumentieren und den Baubeauftragten des Auftraggebers<br />
in Kopie auszuhändigen. Freigelegte Mittelspannungskabel „Freischalten“<br />
lassen!!! Beantragung über den Baubeauftragten <strong>der</strong> <strong>SW<strong>Kiel</strong></strong> Service<br />
<strong>GmbH</strong>. Bei Arbeiten in <strong>der</strong> Nähe von Mittelspannungskabeln sind diese<br />
grundsätzlich durch die <strong>Netz</strong>leitstelle <strong>der</strong> <strong>SW<strong>Kiel</strong></strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> freischalten<br />
zu lassen.<br />
Täglich vor Beginn <strong>der</strong> Arbeiten den Schaltzustand in <strong>der</strong> <strong>Netz</strong>leitstelle<br />
erfragen und täglich nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeiten „schaltklar“ o<strong>der</strong><br />
ggf. „bedingt schaltklar“ melden. Prozess beachten! siehe Seite 24.<br />
Alle Leitungen sind den Vorschriften entsprechend vor dem Aufgraben auf<br />
<strong>der</strong> Oberfläche eindeutig zu kennzeichnen.<br />
1.6. Aufgrabung in Leitungsnähe<br />
In <strong>der</strong> Nähe von Leitungen darf mit spitzen o<strong>der</strong> scharfen Werkzeugen<br />
(Bohrern, Picken, Stoßeisen, Spaten, Dornen, Pfählen u. dgl.) nur unter<br />
größter Vorsicht gearbeitet werden. Ab einem Abstand oberhalb von<br />
Leitungen von 0,30 m und in einer Breite von je 0,40 m rechts und links <strong>der</strong><br />
vorhandenen Leitung sind grundsätzlich stumpfe Geräte (z. B. Schaufeln)<br />
möglichst waagerecht zu führen und vorsichtig zu handhaben.<br />
1.7. Verhalten bei Beschädigung von Versorgungsanlagen und<br />
an<strong>der</strong>en Anlagen<br />
Werden Kabel o<strong>der</strong> Rohrleitungen beschädigt, so hat <strong>der</strong> Unternehmer<br />
unverzüglich den Eigentümer bzw. die für den Betrieb zuständige<br />
Störungsannahmestelle <strong>der</strong> <strong>SW<strong>Kiel</strong></strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong> (Tel.: 0431/ 594- 2769<br />
für Strom, 0431/ 594-2795 für Gas-Wasser, 0431/ 594-3001 für<br />
Fernwärme) (Telekommunikationsunternehmen, Tiefbauamt usw.) und die<br />
Baubeauftragten (Bauüberwacher) <strong>der</strong> <strong>SW<strong>Kiel</strong></strong> Service <strong>GmbH</strong> (für<br />
Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- u. Fernwärmeleitungen) zu benachrichtigen<br />
sowie alle erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies gilt auch bei<br />
TR_<strong>Netz</strong> SW <strong>Kiel</strong> <strong>Netz</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Kiel</strong> Ausgabe Feb. 2010 Seite 7 von 27