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Amtsblatt Nr.20 - Stadt Velbert

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<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong> vom 30. August 2013<br />

6<br />

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Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich,<br />

wenn die Empfangsberechtigung durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat<br />

sie der Gemeindebehörde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen<br />

hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss die Wählerin bzw. der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und<br />

dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden oder dort abgeben, dass<br />

der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform<br />

ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert Er kann auch bei der<br />

auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

<strong>Velbert</strong>, den 14. August 2013<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Velbert</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

In Vertretung<br />

gez. Holger Richter, I. Beigeordneter

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