organisationsstatut - SPD-Bezirk Hannover
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(4) Die Ortsvereine sind verpflichtet, dem Verband für die Erfüllung seiner und der<br />
ihm übertragenen Aufgaben die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen<br />
zu schaffen. In die Finanzierung sind die Sonderbeiträge einzubeziehen.<br />
(5) Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 20 (1) (2) gelten<br />
entsprechend. Die Satzung des Verbandes kann als zusätzliches Organ auch<br />
Delegiertenversammlungen vorsehen. An den Delegiertenversammlungen<br />
können alle Mitglieder teilnehmen. Für ihre Zusammensetzung gelten die<br />
Vorschriften über Unterbezirksparteitage entsprechend. Der <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />
kann nach Anhörung des <strong>Bezirk</strong>sbeirates abweichend beschließen.<br />
(6) Die Aufgabenteilung zwischen den Organen ist in der Satzung zu beschreiben.<br />
Die Satzung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.<br />
(7) Das Nähere regelt die Satzung.<br />
§ 22 Allgemeine Wahlbestimmungen<br />
Wahlen sind mit Ausnahmen der Wahlen zur Konstituierung eines Parteitages oder<br />
einer Hauptversammlung geheim. Revisorinnen und Revisoren können offen gewählt<br />
werden. Es gilt die Wahlordnung der <strong>SPD</strong>.<br />
§ 23<br />
(1) Für die Bestimmung der KandidatInnen für Kommunalvertretungen und Parlamente<br />
gelten für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und die Ermittlung<br />
der Delegiertenzahlen die Vorschriften dieser Satzung. Soweit die Wahlgesetze<br />
und Satzungen nicht entgegenstehen, können die zuständigen Vorstände<br />
beschließen, dass Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeindevertretungen,<br />
ein Direktwahlamt oder Parlamente von Vollversammlungen aufgestellt werden.<br />
(2) Das Verfahren für die Einhaltung der Quote und für die Aufstellung von KandidatInnen<br />
zur Kommunalwahl legt der <strong>Bezirk</strong>svorstand nach Anhörung des<br />
<strong>Bezirk</strong>sbeirates fest.<br />
Für die Wahlvorschläge gilt die Verpflichtung, auf Plätzen, die laut Statut Frauen<br />
zustehen, ausschließlich Frauen kandidieren zu lassen, sofern eine Frau zur<br />
Kandidatur zur Verfügung steht.<br />
Bei den Vorschlägen an die Delegierten bzw. Vollversammlung sind die zuständigen<br />
Vorstände an die Einhaltung der Quote gebunden.<br />
Erläuterung: Die verantwortlichen Gremien verpflichten sich, rechtzeitig Kandi-<br />
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