26.11.2014 Aufrufe

organisationsstatut - SPD-Bezirk Hannover

organisationsstatut - SPD-Bezirk Hannover

organisationsstatut - SPD-Bezirk Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(4) Die Ortsvereine sind verpflichtet, dem Verband für die Erfüllung seiner und der<br />

ihm übertragenen Aufgaben die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen<br />

zu schaffen. In die Finanzierung sind die Sonderbeiträge einzubeziehen.<br />

(5) Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 20 (1) (2) gelten<br />

entsprechend. Die Satzung des Verbandes kann als zusätzliches Organ auch<br />

Delegiertenversammlungen vorsehen. An den Delegiertenversammlungen<br />

können alle Mitglieder teilnehmen. Für ihre Zusammensetzung gelten die<br />

Vorschriften über Unterbezirksparteitage entsprechend. Der <strong>Bezirk</strong>svorstand<br />

kann nach Anhörung des <strong>Bezirk</strong>sbeirates abweichend beschließen.<br />

(6) Die Aufgabenteilung zwischen den Organen ist in der Satzung zu beschreiben.<br />

Die Satzung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.<br />

(7) Das Nähere regelt die Satzung.<br />

§ 22 Allgemeine Wahlbestimmungen<br />

Wahlen sind mit Ausnahmen der Wahlen zur Konstituierung eines Parteitages oder<br />

einer Hauptversammlung geheim. Revisorinnen und Revisoren können offen gewählt<br />

werden. Es gilt die Wahlordnung der <strong>SPD</strong>.<br />

§ 23<br />

(1) Für die Bestimmung der KandidatInnen für Kommunalvertretungen und Parlamente<br />

gelten für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und die Ermittlung<br />

der Delegiertenzahlen die Vorschriften dieser Satzung. Soweit die Wahlgesetze<br />

und Satzungen nicht entgegenstehen, können die zuständigen Vorstände<br />

beschließen, dass Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeindevertretungen,<br />

ein Direktwahlamt oder Parlamente von Vollversammlungen aufgestellt werden.<br />

(2) Das Verfahren für die Einhaltung der Quote und für die Aufstellung von KandidatInnen<br />

zur Kommunalwahl legt der <strong>Bezirk</strong>svorstand nach Anhörung des<br />

<strong>Bezirk</strong>sbeirates fest.<br />

Für die Wahlvorschläge gilt die Verpflichtung, auf Plätzen, die laut Statut Frauen<br />

zustehen, ausschließlich Frauen kandidieren zu lassen, sofern eine Frau zur<br />

Kandidatur zur Verfügung steht.<br />

Bei den Vorschlägen an die Delegierten bzw. Vollversammlung sind die zuständigen<br />

Vorstände an die Einhaltung der Quote gebunden.<br />

Erläuterung: Die verantwortlichen Gremien verpflichten sich, rechtzeitig Kandi-<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!