Deckblatt Satzung.pub - Rotary Club Salzgitter-Wolfenbuettel-Vorharz
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Förderverein des <strong>Rotary</strong> <strong>Club</strong>s <strong>Salzgitter</strong>-Wolfenbüttel-<strong>Vorharz</strong> e.V.<br />
<strong>Satzung</strong><br />
§ 1 Name und Sitz<br />
Der Verein führt den Namen "Förderverein des <strong>Rotary</strong> <strong>Club</strong>s <strong>Salzgitter</strong>-Wolfenbüttel-<strong>Vorharz</strong> e.V."<br />
Er hat seinen Sitz in Wolfenbüttel.<br />
Er ist dort in das Vereinsregister einzutragen.<br />
§ 2 Zweck des Vereins/Gemeinnützigkeit<br />
Zweck des Vereins ist<br />
1. die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten<br />
Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch<br />
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. durch Zuwendungen an <strong>Rotary</strong> Deutschland<br />
Gemeindienst e.V. in Düsseldorf). Die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für eine<br />
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.<br />
2. die eigene Verwirklichung nachfolgender Zwecke<br />
a) durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen;<br />
b) durch Förderung der Ziele der Altenpflege, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge<br />
einschließlich der öffentlichen Gesundheitspflege (z.B. durch Zuwendungen an Kindergärten,<br />
Jugendfreizeiteinrichtungen oder Altenheime sowie an Einrichtungen des Gesundheitswesens);<br />
c) Pflege und Förderung internationaler Freundschaften und der internationalen Verständigung<br />
(z.B. durch Unterstützung der Entwicklungshilfe und des internationalen Jugendaustausches<br />
sowie sonstiger Maßnahmen zur Förderung der Völkerverständigung);<br />
d) Förderung der Erziehung, Volk- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die<br />
Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der<br />
Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der<br />
Denkmalpflege, insbesondere die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und<br />
bildenden Kunst und die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater und Museen,<br />
sowie von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen.<br />
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von §§ 51 ff. der<br />
Abgabenordnung.<br />
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des<br />
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<br />
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.