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Einladung - Pfleiderer AG

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Rechte der Aktionäre<br />

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122<br />

Absatz 2 AktG<br />

Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten<br />

Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.932.935 Aktien der Gesellschaft)<br />

oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (dies entspricht<br />

195.313 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2<br />

AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung<br />

gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand<br />

muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen<br />

auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand<br />

der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft<br />

spätestens bis zum Montag, den 7. März 2011, bis 24:00 Uhr zugehen.<br />

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die folgende Adresse<br />

der Gesellschaft zu richten:<br />

Vorstand der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft<br />

„außerordentliche Hauptversammlung“<br />

Ingolstädter Straße 51<br />

92318 Neumarkt<br />

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei<br />

Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft<br />

Inhaber der Aktien sind.<br />

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit<br />

sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich<br />

nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger<br />

bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei<br />

denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der<br />

gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich<br />

nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter der<br />

Adresse www.pfleiderer.com im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link<br />

„Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Ferner werden sie den Aktionären<br />

zugesandt, die die Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung<br />

verlangen oder die spätestens zu Beginn des 24. März 2011 im Aktienregister<br />

der Gesellschaft eingetragen sind.

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