Einladung - Pfleiderer AG
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Rechte der Aktionäre<br />
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122<br />
Absatz 2 AktG<br />
Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten<br />
Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.932.935 Aktien der Gesellschaft)<br />
oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (dies entspricht<br />
195.313 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2<br />
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung<br />
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand<br />
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen<br />
auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand<br />
der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft<br />
spätestens bis zum Montag, den 7. März 2011, bis 24:00 Uhr zugehen.<br />
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die folgende Adresse<br />
der Gesellschaft zu richten:<br />
Vorstand der <strong>Pfleiderer</strong> Aktiengesellschaft<br />
„außerordentliche Hauptversammlung“<br />
Ingolstädter Straße 51<br />
92318 Neumarkt<br />
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei<br />
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft<br />
Inhaber der Aktien sind.<br />
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit<br />
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich<br />
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger<br />
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei<br />
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der<br />
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich<br />
nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter der<br />
Adresse www.pfleiderer.com im Bereich „Investor Relations“ unter dem Link<br />
„Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Ferner werden sie den Aktionären<br />
zugesandt, die die Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung<br />
verlangen oder die spätestens zu Beginn des 24. März 2011 im Aktienregister<br />
der Gesellschaft eingetragen sind.