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Blickpunkt Feuerwehr - Feuerwehren von Hartkirchen

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<strong>Blickpunkt</strong> <strong>Feuerwehr</strong> – <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Hartkirchen</strong> 2013<br />

Von Fahrbahn gerutscht und überschlagen<br />

Ein weiteres Mal wurden die widrigen<br />

Fahrbedingungen einem Autofahrer zum<br />

Verhängnis.<br />

Der Fahrer kam am Sonntagmorgen, am 24.<br />

Februar 2013, auf der schneebedeckten<br />

Brandstätter Landesstraße ins Schleudern und<br />

verlor dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug.<br />

Der PKW geriet neben die Fahrbahn und<br />

überschlug sich.<br />

Der Lenker erlitt bei diesem Crash leichte<br />

Verletzungen und wurde vom Roten Kreuz<br />

versorgt.<br />

Um 07:18 wurde die <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Hartkirchen</strong> zu den Aufräumarbeiten alarmiert. Von der <strong>Feuerwehr</strong> wurde das schwer<br />

beschädigte Fahrzeug geborgen und in einer nahen Betriebszufahrt abgestellt.<br />

Gegen Brückengeländer geschleudert<br />

"Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person auf der B130<br />

zwischen <strong>Hartkirchen</strong> und Haibach" lautete am 26. Februar<br />

2013 um 09:29 der Alarmtext für die <strong>Feuerwehr</strong>en<br />

<strong>Hartkirchen</strong> und Hilkering/Hachlham sowie der FF Haibach.<br />

Auf der B130, genau auf der Gemeindegrenze <strong>von</strong><br />

<strong>Hartkirchen</strong> zu Haibach, hatte sich ein schwerer Unfall<br />

ereignet. Ein Mann war mit seinem PKW in Fahrtrichtung<br />

Haibach ins Schleudern geraten und hatte die Kontrolle<br />

über sein Fahrzeug verloren. Er rammte dabei ein<br />

Brückengeländer so heftig, dass der PKW bis zum Fahrersitz<br />

eingedrückt wurde. Der Fahrer erlitt dabei schwere<br />

Verletzungen.<br />

Beim Eintreffen der <strong>Feuerwehr</strong>en am Unfallort wurde der Verletzte aber bereits vom Roten Kreuz <strong>Hartkirchen</strong> und dem<br />

Notarzt aus Eferding versorgt. Eingeklemmt war niemand mehr.<br />

Daher beschränkte sich die Arbeit der <strong>Feuerwehr</strong>en auf die Bergung des Wracks sowie auf die Säuberung der<br />

Unfallstelle.<br />

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