PFLICHTEN DES AUSBILDERS UND AZUBIS
Pflichten, Freistellungen, Personen, Aufsichtspflicht, Berichtsheft, Bereitstellungen, Teilnahmen und Ordnung.
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FREISTELLUNG FÜR AUSSERBETRIEBLICHE<br />
AUSBILDUN<br />
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die<br />
vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />
Ausbildungsstätte freizustellen.