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PFLICHTEN DES AUSBILDERS UND AZUBIS

Pflichten, Freistellungen, Personen, Aufsichtspflicht, Berichtsheft, Bereitstellungen, Teilnahmen und Ordnung.

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FREISTELLUNG FÜR AUSSERBETRIEBLICHE<br />

AUSBILDUN<br />

Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die<br />

vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />

Ausbildungsstätte freizustellen.

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