18.12.2014 Aufrufe

KATWARN: Das innovative kommunale Katastrophenwarnsystem

KATWARN ist eine App, mit der User kostenfrei über Katastrophen, Brände, Extremwetter, Chemieunfälle etc. postleitzahlen-genau gewarnt werden und konkrete Handlungsanweisungen erhalten. Dieses System ist in 27 Kommunen bereits implementiert und wird mit einer gezielten Ansprache von Bürgern mit besonderen Fähigkeiten erweitert, mit dem Ziel den Katastrophenschutz weiter zu verbessern. Auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen wird bei der Weiterentwicklung besonders geachtet.

KATWARN ist eine App, mit der User kostenfrei über Katastrophen, Brände, Extremwetter, Chemieunfälle etc. postleitzahlen-genau gewarnt werden und konkrete Handlungsanweisungen erhalten. Dieses System ist in 27 Kommunen bereits implementiert und wird mit einer gezielten Ansprache von Bürgern mit besonderen Fähigkeiten erweitert, mit dem Ziel den Katastrophenschutz weiter zu verbessern. Auf die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen wird bei der Weiterentwicklung besonders geachtet.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AKTUELLES<br />

daten wie Telefonnummern, E-Mail<br />

Adressen etc. gespeichert.<br />

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe formu¬<br />

liert bezüglich des Personenbezugs von<br />

Standortdaten: "Standortdaten von intelli¬<br />

genten mobilen Endgeräten sind personen¬<br />

bezogene Daten". Mit der Erhebung der<br />

Standortdaten werden damit auch Rege¬<br />

lungen des Telekommunikationsgesetzes<br />

(§§ 91 ff. TKG) relevant.<br />

Nach dem in § 3a BDSG normierten Grund¬<br />

satz der Datenvermeidung und der Daten¬<br />

sparsamkeit sollten so wenig personenbe¬<br />

zogene Daten wie möglich erhoben,<br />

verarbeitet und genutzt werden. Diesem<br />

Ziel kann auch eine Pseudonymisierung im<br />

Sinne des § 3 Abs. 6a BDSG oder Anonymi¬<br />

sierung im Sinne des § 3 Abs. 6 BDSG von<br />

Daten dienen. Soweit es dem Dienstean¬<br />

bieter technisch möglich und zumutbar ist,<br />

hat der Diensteanbieter die Nutzung von<br />

Telemedien und ihre Bezahlung gem. § 13<br />

Abs. 6 TMG anonym oder unter Pseudonym<br />

zu ermöglichen. Über diese Möglichkeit ist<br />

der Nutzer zu informieren.<br />

Die Ortungsfunktion der Smartphone-App<br />

führt keine Historie (kein Tracking). Um<br />

Ortsänderungen zu erfassen sind nur der je¬<br />

weils aktuelle und der letzte Aufenthaltsort<br />

im System hinterlegt. Damit ist auch ein<br />

pseudonymisiertes Bewegungsprofil ausge¬<br />

schlossen. Zusätzlich werden alle Helferda¬<br />

ten auf dem Endgerät des Nutzers nur ver¬<br />

schlüsselt gespeichert. Nur im Bedarfsfall<br />

wird durch einen technischen „Rundruf"<br />

die mögliche Eignung der anonymen Person<br />

gemeldet. Zusätzlich werden alle im Betrieb<br />

anfallenden Daten von Einsätzen mit auf¬<br />

wändigen Verfahren so weit wie möglich<br />

anonymisiert und pseudonymisiert. So kön¬<br />

nen die Daten selbst bei Zugriff mit Admin-<br />

Rechten nicht direkt gelesen werden, wäh¬<br />

rend die Beziehungen zwischen den<br />

einzelnen Datensätzen erhalten bleiben<br />

und so weiter für die Verarbeitung genutzt<br />

werden können. Die Daten bleiben dabei<br />

soweit zugänglich, dass im Bedarfsfall eine<br />

rechtssichere Nachverfolgung der Ereignis¬<br />

se während eines Einsatzes möglich bleibt.<br />

In den Leitzentralen der Feuerwehren sind<br />

sowohl der Zugang zum ENSURE-System,<br />

um Helfer zu aktivieren, als auch das Ver¬<br />

senden von Anweisungen über eine Zweifaktor-Authentifizierung<br />

gesichert. Ein per¬<br />

sonenzugeordnetes Einsehen von<br />

individuellen Helferdaten ist dort nicht<br />

möglich. Jede Nutzung im System wie zum<br />

Beispiel ein Log-in, aktiviert eine Echtzeit¬<br />

nachricht an die technische Administration,<br />

die als unabhängige Stelle die Systemnut¬<br />

zung gegenprüft. Zusätzlich wird der Zu¬<br />

griff auf das System mit Client-Zertifikaten<br />

gesichert. Nur ein Rechner beziehungswei¬<br />

se Nutzer mit einem solchen Zertifikat wird<br />

als vertrauenswürdig eingestuft. Eine missbräuchliche<br />

Eingabe von Aktivierungen<br />

über andere Rechner wird damit ausge¬<br />

schlossen. Die Übermittlung aller Daten er¬<br />

folgt verschlüsselt.<br />

Die erforderlichen technisch-organisatorischen<br />

Maßnahmen nach § 9 BDSG nebst<br />

Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG sind im Produk¬<br />

tiveinsatz der Apps von dem Projekt-Beteiligten<br />

umzusetzen, der in seiner Funktion<br />

als Betreiber der App als datenschutzrecht¬<br />

lich verantwortliche Steile zu qualifizieren<br />

sein wird,<br />

Ausblick: ENSURE als offenes System<br />

ENSURE ist als „offenes" System konzi¬<br />

piert. <strong>Das</strong> bedeutet, dass es den techni¬<br />

schen, gesellschaftlichen, rechtlichen,<br />

sowie datenschutz- und datensicherheitsrelevanten<br />

Veränderungen fortlaufend angepasst<br />

und erweitert werden kann. Weiter¬<br />

entwicklungen sind erforderlich, damit die<br />

primären Ziele des Schutzes von Leben und<br />

auch Infrastrukturen erreicht und darüber<br />

hinaus weitere zivilgesellschaftliche Mehr¬<br />

werte generiert werden können.<br />

Für die Zukunft von Katastrophenwarnun¬<br />

gen sind zwei Betrachtungsebenen we¬<br />

sentlich. Einerseits ein profundes Verständ¬<br />

nis der nötigen Warn- und Helferprozesse,<br />

die technische Infrastruktur und die Sicher¬<br />

heit der Systeme. Dafür bedarf es komple¬<br />

xer IT-Architekturen, die relevante Daten<br />

von und für Helfer aus heterogen struktu¬<br />

rierten Datenquellen erfassen und mög¬<br />

lichst zielgenau und sicher übermitteln<br />

können. Andererseits sind genaue Kennt¬<br />

nisse der Verarbeitungsprozesse und Infor¬<br />

mationen bei den Empfängern nötig , das<br />

heißt, es müssen Fragen, die das Verstehen,<br />

die Wahrnehmung und das Verhalten von<br />

Menschen in Gefahr betreffen, im interdis¬<br />

ziplinären Rahmen mit Soziologen, Psycho¬<br />

logen und Medienwissenschaftlern er¬<br />

forscht werden. Bei den Erforschungen und<br />

den Weiterentwicklungen ist die Einhal¬<br />

tung des Datenschutzes wesentlich, damit<br />

die Lösungen auch eingesetzt werden kön¬<br />

nen. Dies bedeutet jedoch auch Beschrän¬<br />

kungen in der Umsetzbarkeit bestimmter<br />

Funktionen, die zwar aus Sicht des Katast¬<br />

rophenschutzes wünschenswert, aber da¬<br />

tenschutzkonform nicht umsetzbar sind. In<br />

diesem Zusammenhang stellt die Unsicher¬<br />

heit bei der Anwendung der Normen, was<br />

die Rangverhältnisse von Datenschutzund<br />

Katastrophenschutzgesetzen angeht,<br />

ein bisher kaum untersuchtes Problem dar.<br />

Insoweit besteht Bedarf an der Schaffung<br />

von Rechtssicherheit für die Beteiligten. ¦<br />

DR. KATHARINA VON KNOP,<br />

Strategieentwicklung, Business Development,<br />

Innovationsmanagement bei WISAG Facility<br />

Service Holding GmbH & Co. KG<br />

DR. ULRICH MEISSEN,<br />

Leiter des Kompetenzzentrums ESPRI (Electronic<br />

Safety and Security Systems for the Public and<br />

Industries) am Fraunhofer-Institut für Offene<br />

Kommunikationssysteme FOKUS<br />

LEVENT RERIK,<br />

LLM Rechtsanwalt, GDD - Gesellschaft für<br />

Datenschutz und Datensicherheit e.V.,<br />

Stellv. Geschäftsführer der GDD<br />

IT-SICHERHEIT [6/2014] 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!