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Textil Wissen

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EUROPÄISCHE<br />

TEXTILKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG<br />

Diese Verordnung sieht vor das, gemäß Artikel 14 I <strong>Textil</strong>KennzVO, nur<br />

<strong>Textil</strong>erzeugnisse auf den Markt kommen dürfen, wenn sie zur Angabe ihrer<br />

Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.<br />

• Die Kennzeichnung muss dauerhaft, leicht lesbar, zugänglich, sichtbar und<br />

im Falle eines Etiketts, fest angebracht sein.<br />

• Es sind alle <strong>Textil</strong>erzeugnisse zu kennzeichnen.<br />

„<strong>Textil</strong>erzeugnis“ ist das im rohen, halbbearbeiteten, bearbeiteten, halbverarbeite<br />

ten, verarbeiteten, halbkonfektionierten oder konfektionierten Zustand ausschließ<br />

lich <strong>Textil</strong>fasern enthält, unabhängig von dem zur Mischung oder Verbindung<br />

angewandten Verfahren.<br />

• Marken und/oder Phantasienamen (z.B. Tactel, Lycra) sind allein keine zulässige<br />

<strong>Textil</strong>kennzeichnung, dürfen aber als zusätzliche Angaben ergänzt<br />

werden.<br />

• Nur solche <strong>Textil</strong>erzeugnisse, die ausschließlich aus einer Faser bestehen, dür<br />

fen den Zusatz „100 %“, „rein“ oder „ganz“ auf dem Etikett oder der Kennzeichnung<br />

tragen.<br />

• Hat ein <strong>Textil</strong> mehrere Faserstoffe, so sind diese in absteigender Reihenfolge anzugeben,<br />

also z.B. 80 % Baumwolle 20 % Polyester.<br />

• Abkürzungen sind bei der Kennzeichnung grundsätzlich nicht zulässig.<br />

• Besteht ein <strong>Textil</strong> aus mehreren Komponenten (z.B. Anzug bestehend aus Oberund<br />

Unterteil), deren Einzelteile unterschiedliche <strong>Textil</strong>fasern haben, muss jede<br />

Komponente mit einem eigenen Etikett bzw. einer Kennzeichnung versehen sein.<br />

• Alle <strong>Textil</strong>ien müssen mit dem Namen des Herstellers ausgezeichnet werden, so<br />

dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist.<br />

• Jede Verwendung von tierischem Material (Leder, Pelz) muss auf dem Etikett angegeben<br />

werden.<br />

• Bei gefütterter Bekleidung muss der Faserstoff des Hauptfutters separat ange<br />

geben werden, sowie Füllmaterial (z.B. Daunen).<br />

• Die <strong>Textil</strong>kennzeichnung muss in Landesprache vorhanden sein.<br />

• Pflegekennzeichnungen sind nicht vorgeschrieben<br />

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