06.11.2012 Aufrufe

Vorschriften zur Winterausrüstung (in Europa für Lkw und

Vorschriften zur Winterausrüstung (in Europa für Lkw und

Vorschriften zur Winterausrüstung (in Europa für Lkw und

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Europäische <strong>Vorschriften</strong> <strong>zur</strong> <strong>W<strong>in</strong>terausrüstung</strong> bei <strong>Lkw</strong> <strong>und</strong> Bussen.<br />

Land Reifenvorschriften Schneekettenvorschriften<br />

SK Slowakei<br />

SLO Slowenien<br />

E Spanien<br />

CZ Tschechien<br />

TR Türkei<br />

UA Ukra<strong>in</strong>e<br />

H Ungarn<br />

W<strong>in</strong>terreifenpfl icht (M+S-Reifen) <strong>für</strong> <strong>Lkw</strong> über 3,5 t zwischen<br />

15. November <strong>und</strong> 31. März bei allen Witterungsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

W<strong>in</strong>terreifenpfl icht vom 15. November bis 15. März.<br />

Bei Fahrzeugen über 3,5 t auf der Antriebsachse m<strong>in</strong>d. 6 mm<br />

Profi ltiefe.<br />

E<strong>in</strong>satz nur auf schnee- <strong>und</strong><br />

eisbedeckten Straßen erlaubt.<br />

Mitführpfl icht vom 15. Nov. bis 15.<br />

März sowie bei w<strong>in</strong>terlichen Straßenverhältnissen<br />

m<strong>in</strong>destens <strong>für</strong> die<br />

Antriebsachse.<br />

Es besteht ke<strong>in</strong>e generelle W<strong>in</strong>terreifenpfl icht. Schneeketten s<strong>in</strong>d bei entsprechender<br />

Beschilderung vorgeschrieben.<br />

E<strong>in</strong>satz nur auf schnee- <strong>und</strong><br />

eisbedeckten Straßen erlaubt.<br />

Ke<strong>in</strong>e generelle W<strong>in</strong>terreifenpfl icht. Abweichende Beschilderung<br />

möglich. Bei Beschilderung „W<strong>in</strong>ter kit” vom 1. Nov. bis 31. März<br />

gilt <strong>für</strong> Fahrzeuge über 3,5 t M+S-Reifenpfl icht an der Antriebsachse<br />

mit M<strong>in</strong>destprofi ltiefe von 6 mm.<br />

Bei Beschilderung „Schneeketten“<br />

gilt Schneekettenpfl icht <strong>für</strong> m<strong>in</strong>d.<br />

2 Antriebsräder bei Fahrzeugen<br />

mit 3 <strong>und</strong> mehr Achsen.<br />

Es besteht ke<strong>in</strong>e generelle W<strong>in</strong>terreifenpfl icht. Mitführen von Schneeketten empfohlen.<br />

E<strong>in</strong>satz nur auf schnee- <strong>und</strong><br />

eisbedeckten Straßen erlaubt.<br />

Weitere H<strong>in</strong>weise<br />

Spikereifen verboten.<br />

Spikereifen verboten.<br />

Spikereifen mit bis zu 2 mm langen Spikes dürfen auf<br />

schneebedeckten Straßen verwendet werden.<br />

Spikereifen verboten.<br />

Es besteht ke<strong>in</strong>e generelle W<strong>in</strong>terreifenpfl icht. E<strong>in</strong>satz erlaubt. Spikereifen erlaubt.<br />

Es besteht ke<strong>in</strong>e generelle W<strong>in</strong>terreifenpfl icht. Verwendung nur auf schneebedeckten<br />

Straßen zulässig. Verwendung<br />

<strong>und</strong>/oder Mitführen von<br />

Schneeketten im Fahrzeug kann<br />

bei besonderer Witterung auf bestimmten<br />

Straßen auch angeordnet<br />

werden (Tempolimit 50 km/h). Bei<br />

w<strong>in</strong>terlicher Witterung kann ausländischen<br />

Fahrzeugen die E<strong>in</strong>reise<br />

verweigert werden, wenn ke<strong>in</strong>e<br />

Schneeketten mitgeführt werden.<br />

H<strong>in</strong>weis: In verschiedenen europäischen Ländern gibt es ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutigen<br />

<strong>Vorschriften</strong> h<strong>in</strong>sichtlich der w<strong>in</strong>terlichen Fahrzeugbereifung.<br />

Dazu kommt, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen entsprechende <strong>Vorschriften</strong><br />

<strong>und</strong>/oder Empfehlungen nicht exakt der Fahrzeugart (unter bzw.<br />

über 3,5 t) zuzuordnen s<strong>in</strong>d.<br />

Selbst wenn „ke<strong>in</strong>e generellen W<strong>in</strong>terreifenvorschriften” gelten,<br />

kann es vielerorts im Falle e<strong>in</strong>es Unfalls zu Strafen <strong>und</strong>/oder<br />

reduzierten Versicherungsleistungen kommen.<br />

Spikereifen verboten. Abschleppseil <strong>und</strong> Bremskeile sollten<br />

mitgeführt werden.<br />

Spikereifen verboten.<br />

Für die auf den vorangegangenen Seiten zusammengestellten<br />

H<strong>in</strong>weise können wir - trotz aller Sorgfalt - ke<strong>in</strong>e<br />

Garantie auf Aktualität, Vollständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit<br />

geben.<br />

Im Zweifel sollte das Fahrzeug im W<strong>in</strong>terhalbjahr stets mit<br />

e<strong>in</strong>er geeigneten Bereifung <strong>und</strong> mitgeführten Utensilien<br />

(Schneeketten, Schaufel etc.) ausgerüstet se<strong>in</strong>.<br />

Stand 11/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!