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EDI@Energy UTILMD Anwendungshandbuch - Edi-energy.de

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BDEW <strong>Anwendungshandbuch</strong> <strong>UTILMD</strong><br />

zu <strong>de</strong>n GPKE und GeLi Gas Prozessen<br />

01.07.2013<br />

Ein Storno auf eine Stammdatenän<strong>de</strong>rung ist nicht vorgesehen. Statt<strong>de</strong>ssen muss eine erneute<br />

Stammdatenän<strong>de</strong>rung versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Nicht bilanzierungsrelevante Daten sind auch rückwirkend än<strong>de</strong>rbar.<br />

Hinweis zum Lesen <strong>de</strong>r Tabelle<br />

In <strong>de</strong>r Tabelle für Än<strong>de</strong>rungsmeldung ist es nicht ausreichend nur mit <strong>de</strong>n Beschreibungen Muss,<br />

Kann und X etc. alle Anwendungsfälle darzustellen.<br />

Zusätzlich wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Merkmale noch benötigt:<br />

Berechtigt:<br />

Ein berechtigter Marktpartner ist immer bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Stammdatums per<br />

Än<strong>de</strong>rungsmeldung durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber aktuell zuhalten. Ein berechtigter Marktpartner hat<br />

immer die Möglichkeit eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu sen<strong>de</strong>n. Ein berechtigter<br />

Marktpartner hat die Än<strong>de</strong>rungsmeldung zu akzeptieren, soweit keine formale Grün<strong>de</strong> dagegen<br />

sprechen.<br />

Verantwortlich:<br />

Ein verantwortlicher Marktpartner eines Stammdatums ist verpflichtet bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Stammdatums, dies unverzüglich nach bekanntwer<strong>de</strong>n fristgerecht an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu<br />

sen<strong>de</strong>n. Erhält ein verantwortlicher Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung vom Netzbetreiber kann<br />

dieser nach Prüfung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmeldung auch fachlich ablehnen.<br />

Ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber selbst verantwortlicher Marktpartner und erhält eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung von<br />

einem berechtigten Marktpartner kann dieser ebenfalls nach Prüfung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmeldung auch<br />

eine fachliche Ablehnung sen<strong>de</strong>n. Bei Zustimmung muss die Än<strong>de</strong>rung an alle berechtigten<br />

Marktpartner per Än<strong>de</strong>rungsmeldung kommuniziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Verteiler:<br />

Die Funktion <strong>de</strong>r Verteilung hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber. Die Funktion Verteiler be<strong>de</strong>utet dass <strong>de</strong>r<br />

Netzbetreiber auch ein berechtigter Marktpartner ist. Erhält <strong>de</strong>r Netzbetreiber von einem<br />

verantwortlichen Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung, die <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit einer<br />

Zustimmung beantwortet ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber verpflichtet alle Berechtigten per Än<strong>de</strong>rungsmeldung<br />

zu informieren. Der Netzbetreiber darf keine fachliche Ablehnung durchführen.<br />

Sen<strong>de</strong>t ein berechtigter Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung an <strong>de</strong>n Netzbetreiber muss <strong>de</strong>r<br />

Netzbetreiber eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung mit <strong>de</strong>m zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Datum an <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />

Marktpartner sen<strong>de</strong>n. Abhängig von <strong>de</strong>r Antwort <strong>de</strong>s verantwortlichen Marktpartners hat er <strong>de</strong>n<br />

anfragen<strong>de</strong>n berechtigten Marktpartner zu informieren. Hat <strong>de</strong>r verantwortliche Marktpartner die<br />

Än<strong>de</strong>rung gegenüber <strong>de</strong>m Netzbetreiber bestätigt und sind neben <strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n weitere<br />

berechtigte Marktpartner <strong>de</strong>m ZP zugeordnet, sind diese von Netzbetreiber über „normale“<br />

Stammdatenän<strong>de</strong>rungsmeldungen zu informieren.<br />

Maßgeblich für die Auswahl <strong>de</strong>r Marktpartner, die in <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsaustausch einzubin<strong>de</strong>n sind,<br />

ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Än<strong>de</strong>rung wirksam wer<strong>de</strong>n soll. Zusätzlich sind auch die zukünftigen<br />

Marktpartner in <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsaustausch einzubin<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, in <strong>de</strong>r Spalte Bedingung wird<br />

diese Regel eingeschränkt.<br />

Der Vorgangsumfang <strong>de</strong>s Berechtigten, <strong>de</strong>r beim Verteiler eingeht ist 1:1 an <strong>de</strong>n Verantwortlichen<br />

weiter zu leiten. Der Berechtigte darf nur Anfragen stellen, die <strong>de</strong>n Umfang zu einem<br />

Verantwortlichen haben.<br />

BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und<br />

Wasserwirtschaft e. V.<br />

Seite 27

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