EDI@Energy UTILMD Anwendungshandbuch - Edi-energy.de
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BDEW <strong>Anwendungshandbuch</strong> <strong>UTILMD</strong><br />
zu <strong>de</strong>n GPKE und GeLi Gas Prozessen<br />
01.07.2013<br />
Ein Storno auf eine Stammdatenän<strong>de</strong>rung ist nicht vorgesehen. Statt<strong>de</strong>ssen muss eine erneute<br />
Stammdatenän<strong>de</strong>rung versen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Nicht bilanzierungsrelevante Daten sind auch rückwirkend än<strong>de</strong>rbar.<br />
Hinweis zum Lesen <strong>de</strong>r Tabelle<br />
In <strong>de</strong>r Tabelle für Än<strong>de</strong>rungsmeldung ist es nicht ausreichend nur mit <strong>de</strong>n Beschreibungen Muss,<br />
Kann und X etc. alle Anwendungsfälle darzustellen.<br />
Zusätzlich wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Merkmale noch benötigt:<br />
Berechtigt:<br />
Ein berechtigter Marktpartner ist immer bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Stammdatums per<br />
Än<strong>de</strong>rungsmeldung durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber aktuell zuhalten. Ein berechtigter Marktpartner hat<br />
immer die Möglichkeit eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu sen<strong>de</strong>n. Ein berechtigter<br />
Marktpartner hat die Än<strong>de</strong>rungsmeldung zu akzeptieren, soweit keine formale Grün<strong>de</strong> dagegen<br />
sprechen.<br />
Verantwortlich:<br />
Ein verantwortlicher Marktpartner eines Stammdatums ist verpflichtet bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Stammdatums, dies unverzüglich nach bekanntwer<strong>de</strong>n fristgerecht an <strong>de</strong>n Netzbetreiber zu<br />
sen<strong>de</strong>n. Erhält ein verantwortlicher Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung vom Netzbetreiber kann<br />
dieser nach Prüfung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmeldung auch fachlich ablehnen.<br />
Ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber selbst verantwortlicher Marktpartner und erhält eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung von<br />
einem berechtigten Marktpartner kann dieser ebenfalls nach Prüfung <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsmeldung auch<br />
eine fachliche Ablehnung sen<strong>de</strong>n. Bei Zustimmung muss die Än<strong>de</strong>rung an alle berechtigten<br />
Marktpartner per Än<strong>de</strong>rungsmeldung kommuniziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Verteiler:<br />
Die Funktion <strong>de</strong>r Verteilung hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber. Die Funktion Verteiler be<strong>de</strong>utet dass <strong>de</strong>r<br />
Netzbetreiber auch ein berechtigter Marktpartner ist. Erhält <strong>de</strong>r Netzbetreiber von einem<br />
verantwortlichen Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung, die <strong>de</strong>r Netzbetreiber mit einer<br />
Zustimmung beantwortet ist <strong>de</strong>r Netzbetreiber verpflichtet alle Berechtigten per Än<strong>de</strong>rungsmeldung<br />
zu informieren. Der Netzbetreiber darf keine fachliche Ablehnung durchführen.<br />
Sen<strong>de</strong>t ein berechtigter Marktpartner eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung an <strong>de</strong>n Netzbetreiber muss <strong>de</strong>r<br />
Netzbetreiber eine Än<strong>de</strong>rungsmeldung mit <strong>de</strong>m zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Datum an <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />
Marktpartner sen<strong>de</strong>n. Abhängig von <strong>de</strong>r Antwort <strong>de</strong>s verantwortlichen Marktpartners hat er <strong>de</strong>n<br />
anfragen<strong>de</strong>n berechtigten Marktpartner zu informieren. Hat <strong>de</strong>r verantwortliche Marktpartner die<br />
Än<strong>de</strong>rung gegenüber <strong>de</strong>m Netzbetreiber bestätigt und sind neben <strong>de</strong>m anfragen<strong>de</strong>n weitere<br />
berechtigte Marktpartner <strong>de</strong>m ZP zugeordnet, sind diese von Netzbetreiber über „normale“<br />
Stammdatenän<strong>de</strong>rungsmeldungen zu informieren.<br />
Maßgeblich für die Auswahl <strong>de</strong>r Marktpartner, die in <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsaustausch einzubin<strong>de</strong>n sind,<br />
ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Än<strong>de</strong>rung wirksam wer<strong>de</strong>n soll. Zusätzlich sind auch die zukünftigen<br />
Marktpartner in <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsaustausch einzubin<strong>de</strong>n, es sei <strong>de</strong>nn, in <strong>de</strong>r Spalte Bedingung wird<br />
diese Regel eingeschränkt.<br />
Der Vorgangsumfang <strong>de</strong>s Berechtigten, <strong>de</strong>r beim Verteiler eingeht ist 1:1 an <strong>de</strong>n Verantwortlichen<br />
weiter zu leiten. Der Berechtigte darf nur Anfragen stellen, die <strong>de</strong>n Umfang zu einem<br />
Verantwortlichen haben.<br />
BDEW Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Energie- und<br />
Wasserwirtschaft e. V.<br />
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