TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8135-A19-V01 ...
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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong><br />
<strong>06</strong>-<strong>8135</strong>-<strong>A19</strong>-<strong>V01</strong><br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01747<br />
Hersteller<br />
O.Z. Spa<br />
Seite 3 von 4<br />
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller<br />
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.<br />
A12<br />
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.<br />
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte<br />
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl<br />
der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.<br />
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die<br />
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf<br />
nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />
A58<br />
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.<br />
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,<br />
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.<br />
B31 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.<br />
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />
Cpe<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.<br />
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />
(3- türig und 5- türig).<br />
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des<br />
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..<br />
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende<br />
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />
geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />
geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende<br />
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
Lim<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim