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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 06-8135-A19-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />

<strong>Nummer</strong><br />

<strong>06</strong>-<strong>8135</strong>-<strong>A19</strong>-<strong>V01</strong><br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01747<br />

Hersteller<br />

O.Z. Spa<br />

Seite 3 von 4<br />

A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller<br />

vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.<br />

A12<br />

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.<br />

A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte<br />

verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl<br />

der Klebegewichte auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.<br />

A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die<br />

weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf<br />

nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

A58<br />

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.<br />

B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,<br />

Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.<br />

B31 Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />

Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.<br />

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />

Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />

Cpe<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.<br />

Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />

(3- türig und 5- türig).<br />

K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des<br />

Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..<br />

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />

geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />

geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der<br />

Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Lim<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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