09.11.2012 Aufrufe

Halbenrainer Marktblatt - Marktgemeinde Halbenrain

Halbenrainer Marktblatt - Marktgemeinde Halbenrain

Halbenrainer Marktblatt - Marktgemeinde Halbenrain

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

40<br />

Straßenerhaltungsdienst (STED)<br />

Laut § 25 ist das Einackern der Straßengräben<br />

sowie die Abdämmung oder Verschlammung<br />

der Fahrbahn oder der Straßengräben untersagt.<br />

Es wird daher ersucht bei der Bewirtschaftung<br />

von Flächen in Hanglage bereits darauf<br />

Rücksicht zu nehmen.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die an<br />

der Straße liegenden Äcker in einer Entfernung<br />

von 4m von der Straßengrenze nur gleichlaufend<br />

mit der Straße gepflügt und geeggt werden<br />

darf.<br />

Laut § 26 ist es verboten, Hausabwässer, Abwässer<br />

aus Betrieben und Jauche auf die Straße<br />

oder in Straßengräben abzuleiten. Die Ableitung<br />

der Dachwässer, Drainagewässer, Brunnenwässer<br />

und sonstiger gereinigter Flüssigkeiten<br />

bedarf die Zustimmung der Straßenverwaltung.<br />

Für allfällige Fragen steht ihnen die zuständige<br />

Straßenmeisterei gerne zur Verfügung.<br />

Ausgabe Juni 2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!