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zur Präsentation - Volksbank Herrenberg-Rottenburg

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Vorabankündigung (Pre-Notification)<br />

• Die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information<br />

des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“<br />

• Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende<br />

Deckung auf seinem Konto zu sorgen<br />

• Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen<br />

mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer und<br />

die Mandatsreferenz genannt werden<br />

• Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine<br />

einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten<br />

Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine<br />

• Der Gläubiger muss die Vorabankündigung spätestens 14 Kalendertage vor<br />

der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

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