Liegenschaftsverwalter/in - Gemeinde Wünnewil-Flamatt
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Gesuchsteller: Weber Clemens, Altschlossstrasse 31, 3184 Wünnewil<br />
Projektverfasser: L. Oppliger Söhne AG, Sensebrücke 13, 3176 Neuenegg<br />
6. Objekt: E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Photovoltaikanlage<br />
L<strong>in</strong>denweg 10, 3184 Wünnewil<br />
Plan 14, Artikel 1323<br />
Gesuchsteller: Udry Oswald und Rita, L<strong>in</strong>denweg 10, 3184 Wünnewil<br />
Projektverfasser: Architekturatelier Schafer, rue Grimoux 8, 1700 Freiburg<br />
Auflageort: Bauamt der Geme<strong>in</strong>de Wünnewil‐<strong>Flamatt</strong><br />
E<strong>in</strong>sprachefrist: 26.06.2009<br />
E<strong>in</strong>sprachen s<strong>in</strong>d schriftlich und begründet an den Geme<strong>in</strong>derat Wünnewil‐<br />
<strong>Flamatt</strong> zu richten.<br />
E<strong>in</strong>wohnerkontrolle ‐ Adressänderung<br />
Nicht nur Zu‐ und Wegzüge sondern auch Adressänderungen <strong>in</strong>nerhalb der<br />
Geme<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d der E<strong>in</strong>wohnerkontrolle mitzuteilen!<br />
Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Zuzüger oder Wochenaufenthalter<br />
bei der E<strong>in</strong>wohnerkontrolle nicht anmelden. Auch werden uns die Adressänderungen<br />
nicht immer mitgeteilt. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese<br />
Meldungen gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der E<strong>in</strong>wohnerkontrolle<br />
und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit s<strong>in</strong>d (Art. 4 ff des Gesetzes<br />
über die E<strong>in</strong>wohnerkontrolle vom 23.05.1986).<br />
Wir bitten folgende Punkte zu beachten:<br />
1. Jeder Zu‐ und Wegzug ist der E<strong>in</strong>wohnerkontrolle <strong>in</strong>nerhalb von 8 Tagen zu<br />
melden. Zuzüger haben den Heimatsche<strong>in</strong>, die Krankenversicherungskarte,<br />
AHV‐Nummer und das Familienbüchle<strong>in</strong> abzugeben bzw. vorzuweisen und<br />
Wegzüger haben die Niederlassungsbewilligung abzugeben. Denken Sie daran,<br />
die Adressänderung auch der Post mitzuteilen und den Briefkasten sofort<br />
anzuschreiben.<br />
2. Jede Identitäts‐ oder Adressänderung ist <strong>in</strong>nert 30 Tagen zu melden. Dies<br />
gilt auch für im gleichen Haushalt lebende m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der. Änderung<br />
der Berufsbezeichnung oder des Arbeitgebers sollten uns ebenfalls mitgeteilt<br />
werden.<br />
3. Wochenaufenthalter s<strong>in</strong>d verpflichtet e<strong>in</strong>en Heimatausweis zu h<strong>in</strong>terlegen.<br />
Dieser ist bei der Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit<br />
ebenfalls bei der Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de zu erneuern. Sobald die Vorausset‐<br />
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