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ZUBEHÖR KATALOG - BASF Coatings Services GmbH

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

1. Angebote:<br />

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als verbindlich<br />

gekennzeichnet sind. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Annahme, Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen insbesondere Bedingungen des Käufers<br />

gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Etwa uns zugekommene Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.<br />

2. Auftragsbestätigung:<br />

Für die beiderseitigen Vertragspflichten ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung (Annahme) maßgeblich. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen<br />

Bestätigung. Die eventuelle Nichtigkeit einer vereinbarten Bedingung berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.<br />

3. Preisstellung:<br />

Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Sollten sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen<br />

oder erhöhen, so gelten für die noch abzunehmenden Mengen die neuen Preise. Im Falle der Erhöhung der Preise kann eine einvernehmliche Auflösung<br />

des Liefervertrages erfolgen.<br />

4. Mindestbestellwert:<br />

Bei einem Bestellwert unter Euro 75,- müssen wir Ihnen einen Kleinmengenzuschlag von Euro 7,- verrechnen. Ausmischungen unter 0,5L können wegen der<br />

Farbtongenauigkeit nicht gemischt werden.<br />

5. Lieferung:<br />

Lieferungen und Maße sind ungefähr. Eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ist zulässig. Für die Preisberechnung ist stets das am<br />

Versandort ermittelte Gewicht maßgebend. Wir sind jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen übernehmen<br />

wir keine Gewähr, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Versendung der Ware auf<br />

Rechnung und Gefahr des Käufers. Einweggebinde sowie Klein- und Spezialverpackungen können gesondert verrechnet werden und gelten als verlorene<br />

Verpackung.<br />

6. Zahlungsbedingungen:<br />

Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto zahlbar. Die Zahlung hat entweder in bar<br />

oder mittels Bank- oder Postschecküberweisung zu erfolgen. Schecks werden unter Vorbehalt des Einganges gutgeschrieben. Bankwechsel werden gegen<br />

Verrechnung von 3% Zinsen über der Bankrate der Österreichischen Nationalbank ebenfalls unter Vorbehalt des Einganges gutgeschrieben. Zinsen und<br />

Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Abzüge von Postgebühren, Überweisungs- und Versicherungsspesen sind unzulässig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden<br />

Verzugszinsen von 10% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank berechnet. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten<br />

Schuldpost zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Vor völliger Zahlung fällige Rechnungsbeträge, Verzugszinsen und Diskontspesen<br />

sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzuge, so kann der Verkäufer sämtliche offene<br />

Rechnungen fällig stellen und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen aus allen Kontrakten Barzahlung vor Lieferung verlangen. Eine Aufrechnung aus<br />

irgendwelchen Gründen ist unzulässig.<br />

7. Gefahrenübergang:<br />

Die Gefahr geht mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers gedeckt.<br />

Versand, Verzollung und Verladung erfolgen nach bestem Wissen ohne Übernahme einer Verantwortlichkeit.<br />

8. Rücktritt:<br />

Sollte bis zum Ablauf der Bezugsfrist der Käufer die gekaufte Menge nicht abgerufen oder eine frühere Lieferung nicht ordnungsgemäß bezahlt haben, so<br />

können wir bezüglich der nicht abgerufenen Menge ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Aufgelaufene Lagerkosten und -spesen für nicht abgerufene<br />

Ware gehen zu Lasten des Käufers. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag<br />

ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Krieg,<br />

Eingriffe durch behördliche Lenkungsmaßnahmen, Verkehrssperren, Rohstoffmangel, Betriebsstörung, lange dauernde Streiks u.a.m.<br />

9. Rohstoffsituation:<br />

Sollten wir aufgrund einer unsicheren Rohstoffsituation, die dem Käufer bekannt ist, nicht in der Lage sein, unsere Lieferverpflichtungen zu den vorgesehene<br />

Bedingungen zu erfüllen, können seitens des Käufers hieraus uns gegenüber keinerlei Rechte abgeleitet werden. Wir sind insbesondere berechtigt, die kontraktierten<br />

Liefermengen zu kürzen. Eine Verpflichtung zur Nachlieferung besteht nicht.<br />

10. Eigentumsvorbehalt:<br />

Unsere Waren gehen erst in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen<br />

wie Zinsen und Kosten vollständig geleistet hat. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbereich zu verfügen, ist jedoch verpflichtet,<br />

Verpfändungen unserer Ware oder deren Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich<br />

mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung<br />

unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des<br />

anderen Materials. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt<br />

der Käufer schon jetzt – gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils – zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns<br />

Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinen in<br />

Betracht kommenden Abnehmern die Forderungsabtretung mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind<br />

wir auf Ver-langen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.<br />

11. Gewährleistung und Schadenersatz:<br />

Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch, spätestens innerhalb von<br />

8 Tagen nach Eintreffen der Ware, geltend gemacht werden. Es ist Aufgabe des Käufers, die Brauchbarkeit unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten<br />

Verfahren und Zwecke zu überprüfen. Wir haften nicht für Sachschäden, die der Käufer durch Fehler einer von uns gelieferten Ware erleidet, sofern<br />

uns nicht Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Käufer ist verpflichtet, in den Verträgen mit seinen Kunden unsere Haftung durch eine<br />

gleichartige Klausel zu beschränken. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt, Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen, die<br />

uns dadurch entstehen. Der von uns zu ersetzende Schaden ist der Höhe nach in jedem Fall mit dem auf die verbrachte Menge entfallenden Kaufpreis<br />

begrenzt. Die Erhebung der Mängelrüge oder eines Schadenersatzanspruches entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei unsachgemäßer Behandlung<br />

oder Verarbeitung unserer Produkte sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.<br />

12. Anwendungstechnische Beratung:<br />

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit unsere Kunden<br />

nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in<br />

Frage kommen, so leisten wir Schadenersatz nur in gleichem Umfang wie bei Qualitätsmängeln.<br />

13. Erfüllungsort:<br />

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstätte, für die Zahlung Salzburg. Der ausschließliche Gerichtsstand ist für beide Teile Salzburg.<br />

Die im Katalog mit * bezeichneten Preise sind Nettopreise!

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