Notizen 38
Geschäftsbedingungen Es gelten die mit Ihnen vereinbarten Konditionen. Die Konditionen gelten bei der Abnahme der in der Preisliste genannten Verpackungseinheiten. Preise: alle Preise netto, verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen MwSt. standardmäßige Zahlung: innerhalb von 10 Tagen ./. 2%Skonto, 30 Tage netto. Danach berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Lieferzeit: ab Lager, Zwischenverkauf vorbehalten Mindermengenzuschlag: � 15,00 bei Bestellmengen unter � 150,00 netto, Versandkosten nach Aufwand Lieferung: frei Haus ab � 450,00 Netto - Warenbestellwert über 150,00 � netto bis 450,00 � netto Versandkosten nach Aufwand Bestellmengen außerhalb der VPE: Bearbeitungsgebühr von 5 % des Gesamt - Warennettowertes Rücksendung: Rücksendungen von Waren setzen unser schriftliches Einverständnis voraus. Abzug von min. 20 % des Nettowarenwertes bei Gutschriften Stornierung: bei Stornierungen aus einem durch uns nicht zu vertretenden Grund � 15,00 Bearbeitungskosten Prüfkosten: nach Aufwand, Grundlage Stundensatz � 70,00 Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der STRACHE Gasapparatevertrieb GmbH. Hiermit verlieren alle bisherigen Preislisten Ihre Gültigkeit, Stand 01.11.2011 Technische Beschreibungen, Abbildungen und Maßangaben sind unverbindlich. (Auszug aus den Verkaufs- und Lieferbedingungen) Geltungsbereich: Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen der STRACHE Gasapparatevertrieb GmbH (nachfolgend “STRACHE”) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend “Lieferbedingungen”), welche der Besteller durch Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn STRACHE diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Vertragsschluss: Die Angebote von STRACHE sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von STRACHE oder durch Lieferung zustande. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach diesen Lieferbedingungen und gegebenenfalls dem Inhalt der Auftragsbestätigung. Ergänzende mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch STRACHE. Die in den Verkaufskatalogen oder mit dem Angebot von STRACHE gemachten Angaben dienen nur der Beschreibung des Liefergegenstandes und sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Liefertermine und Lieferfristen: Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von STRACHE schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller STRACHE alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Preise, Zahlungsbedingungen: Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt der Bestellung der Vertragsschlusses gültigen Preisliste von STRACHE. Alle Preise von STRACHE verstehen sich ab Lager ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaiger Zölle, sowie der Verpackungs- und Versandkosten. Liegt der Bestimmungsort im Ausland, übernimmt STRACHE die Kosten der Versendung bis zur deutschen Grenze. Jede Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt STRACHE dem Besteller 2%Skonto. Zahlungen des Bestellers gelten erst als erfolgt, wenn STRACHE über den Betrag verfügen kann. Gewährleistung: Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 6 Monate nach VDMA, ausschließlich Folgekosten, seit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf herstellungs- und materialbedingte Fehler. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ist auch maßgeblich für Gewährleistungsansprüche aus Nachbesserungsarbeiten, die erst nach der Lieferung erfolgt sind. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes ohne Verschulden von STRACHE, so erlöschen Gewährleistungsansprüche spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe prüft und STRACHE Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Übergabe schriftlich mitteilt. Durchzuführende Prüfungen zur Ursachenfindung einer Reklamation sind kostenpflichtig. Allgemeine Bestimmungen: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN - Kaufrechts (CISG). 39