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Replik - Portraitkunst Isolde Klaunig

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italienischen und niederländischen Renaissance unter Überwindung alter<br />

Sehgewohnheiten mit neuen Mitteln umgesetzt.<br />

In ikonologischer Hinsicht ergibt sich daraus das Bild einer hervorragenden<br />

Persönlichkeit von besonderer Offenheit und energischer Tatkraft, die zugleich in<br />

sich selbst ruht.<br />

Es lassen sich daran anknüpfend umfangreiche Erwägungen zur psychologischen und<br />

soziologischen Bedeutung etwa der Schultern, der Beinhaltung, der Armhaltung, des<br />

Rumpfes etc. entfalten. Es lassen sich farbpsychologische und kunstgeographische<br />

Erörterungen anschließen. Es lässt sich diskutieren, inwieweit Symbolik der<br />

Sozialdemokratie oder der politischen Linken Eingang gefunden hat usf.<br />

Beweis: Inaugenscheinsnahme des Werkes in der Wandelhalle des Römers;<br />

Einholung des Sachverständigengutachtens eines Kunsthistorikers zum<br />

künstlerischen Rang des Werkes.<br />

3.<br />

In beklemmender Weise erscheint der herausgeschnittene Kopf der Portraitfotografie<br />

des Altbundeskanzlers Gerhard Schroeder von Konrad R. Müller und ihrer<br />

Entstellung nachempfunden zu sein, wie sie Gegenstand einet Werbeaktion der SPD<br />

waren.<br />

Wie oben (S. 14) zur Macht der Bilder bereits thematisiert, ist mit dem eigenmächtig<br />

bearbeiteten und abgedruckten Ausschnitt eine bereits vorhandene Bildvorstellung<br />

der Leser wiederholt worden.<br />

Das Werk der Klägerin, das demgegenüber durch seine neuartige Sicht bereits<br />

vorhandene Bildvorstellungen von Lesern der Frankfurter Rundschau in Frage stellt<br />

und in neue Bahnen lenkt, ist zu ideologischen Zwecken der Redaktion der<br />

Beklagten, die mit dem Werk der Klägerin in keinem Zusammenhang stehen,<br />

missbraucht worden.<br />

Der verfälschend retouschierte und unautorisiert abgedruckte Ausschnitt des Arndt-<br />

Portraits der Klägerin lässt nichts mehr von der Großzügigkeit, Beweglichkeit und<br />

Wesensfreiheit der autonomen Persönlichkeit Rudi Arndt erkennen, in der die<br />

Klägerin den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt in ihrem Werk<br />

charakterisiert hat. Dieser Ausschnitt lässt auch nichts von der Landschaft erahnen,<br />

die diese Persönlichkeit im Werk der Klägerin mit seiner energiegeladenen<br />

Einsatzbereitschaft beeinflusst. Stattdessen erscheint der ehemalige<br />

Oberbürgermeister Rudi Arndt in ein gallig-modriges Gemisch aus moosgrünem und<br />

vertrocknetem Braun getaucht, das ihn als eine Gestalt näher einer Leichenkammer<br />

als der Lebendigkeit und Kraftfülle beschreibt, die die Klägerin ihm in ihrem<br />

Gemälde gegeben hat.<br />

Die Berichterstattung zielte auf die Herausarbeitung eines Unrechts der<br />

Verantwortlichen der Stadt Frankfurt – Vertretern der CDU – an Rudi Arndt (SPD),<br />

nicht eines Unrechts in Bezug auf die schöpferische Leistung der Klägerin. Im Geiste<br />

der schreibenden Frau C. Michels verdiente die Leistung der Klägerin nach über 7<br />

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