Replik - Portraitkunst Isolde Klaunig
Replik - Portraitkunst Isolde Klaunig
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italienischen und niederländischen Renaissance unter Überwindung alter<br />
Sehgewohnheiten mit neuen Mitteln umgesetzt.<br />
In ikonologischer Hinsicht ergibt sich daraus das Bild einer hervorragenden<br />
Persönlichkeit von besonderer Offenheit und energischer Tatkraft, die zugleich in<br />
sich selbst ruht.<br />
Es lassen sich daran anknüpfend umfangreiche Erwägungen zur psychologischen und<br />
soziologischen Bedeutung etwa der Schultern, der Beinhaltung, der Armhaltung, des<br />
Rumpfes etc. entfalten. Es lassen sich farbpsychologische und kunstgeographische<br />
Erörterungen anschließen. Es lässt sich diskutieren, inwieweit Symbolik der<br />
Sozialdemokratie oder der politischen Linken Eingang gefunden hat usf.<br />
Beweis: Inaugenscheinsnahme des Werkes in der Wandelhalle des Römers;<br />
Einholung des Sachverständigengutachtens eines Kunsthistorikers zum<br />
künstlerischen Rang des Werkes.<br />
3.<br />
In beklemmender Weise erscheint der herausgeschnittene Kopf der Portraitfotografie<br />
des Altbundeskanzlers Gerhard Schroeder von Konrad R. Müller und ihrer<br />
Entstellung nachempfunden zu sein, wie sie Gegenstand einet Werbeaktion der SPD<br />
waren.<br />
Wie oben (S. 14) zur Macht der Bilder bereits thematisiert, ist mit dem eigenmächtig<br />
bearbeiteten und abgedruckten Ausschnitt eine bereits vorhandene Bildvorstellung<br />
der Leser wiederholt worden.<br />
Das Werk der Klägerin, das demgegenüber durch seine neuartige Sicht bereits<br />
vorhandene Bildvorstellungen von Lesern der Frankfurter Rundschau in Frage stellt<br />
und in neue Bahnen lenkt, ist zu ideologischen Zwecken der Redaktion der<br />
Beklagten, die mit dem Werk der Klägerin in keinem Zusammenhang stehen,<br />
missbraucht worden.<br />
Der verfälschend retouschierte und unautorisiert abgedruckte Ausschnitt des Arndt-<br />
Portraits der Klägerin lässt nichts mehr von der Großzügigkeit, Beweglichkeit und<br />
Wesensfreiheit der autonomen Persönlichkeit Rudi Arndt erkennen, in der die<br />
Klägerin den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt in ihrem Werk<br />
charakterisiert hat. Dieser Ausschnitt lässt auch nichts von der Landschaft erahnen,<br />
die diese Persönlichkeit im Werk der Klägerin mit seiner energiegeladenen<br />
Einsatzbereitschaft beeinflusst. Stattdessen erscheint der ehemalige<br />
Oberbürgermeister Rudi Arndt in ein gallig-modriges Gemisch aus moosgrünem und<br />
vertrocknetem Braun getaucht, das ihn als eine Gestalt näher einer Leichenkammer<br />
als der Lebendigkeit und Kraftfülle beschreibt, die die Klägerin ihm in ihrem<br />
Gemälde gegeben hat.<br />
Die Berichterstattung zielte auf die Herausarbeitung eines Unrechts der<br />
Verantwortlichen der Stadt Frankfurt – Vertretern der CDU – an Rudi Arndt (SPD),<br />
nicht eines Unrechts in Bezug auf die schöpferische Leistung der Klägerin. Im Geiste<br />
der schreibenden Frau C. Michels verdiente die Leistung der Klägerin nach über 7<br />
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