Nr. 09 - Kvfvp.eichigt.de
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1. Spielordnung<br />
§ 53 - Platzordnung<br />
(9) neu: Die Vereine <strong>de</strong>s SFV wer<strong>de</strong>n verpflichtet, gegen alle Erscheinungen von<br />
Frem<strong>de</strong>nfeindlichkeit, Rassismuss, Gewalt und an<strong>de</strong>re Störungen aktiv<br />
vorzugehen.<br />
§ 58 - Verwarnung und Spielsperren<br />
(1) Im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb (Großfeld) wird das Vorzeigen <strong>de</strong>r<br />
gelben und roten Karte angewandt.<br />
(b) Die Spielerin/<strong>de</strong>r Spieler ist für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Spielzeit dieses Spieles und das darauf<br />
folgen<strong>de</strong> Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig<br />
eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Mannschaft seines<br />
Vereins in Kraft. Dabei ist das Wochenen<strong>de</strong> Freitag bis Sonntag einschließlich sich<br />
direkt anschließen<strong>de</strong> Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.<br />
Neu : Es zählt nicht mehr die Kategorie <strong>de</strong>s Spieles, son<strong>de</strong>rn nur noch Pflichtspiele (Punkt-<br />
Pokal- u. Qualifikationsspiele). Dies gilt für alle Spiele, in <strong>de</strong>nen gelb/rote Karten zur<br />
Anwendung kommen.<br />
Bei eventuellen Unklarheiten bitte Klärung mit <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />
§ 59 - Spieldurchführung<br />
(4) Im Jugendspielbetrieb ist die Spieldurchführung gegen Mannschaften <strong>de</strong>r jeweils<br />
nächst höheren Altersklasse möglich. Es ist in Freundschaftsspielen zulässig,<br />
daß<br />
Mannschaften <strong>de</strong>r A-Junioren gegen Herren-Mannschaften und B-Juniorinnen gegen<br />
Frauen-Mannschaften spielen. Freundschaftsspiele zwischen Juniorinnen und<br />
Junioren <strong>de</strong>r gleichen Altersklasse sind zulässig.<br />
Pflichtspiele unterliegen <strong>de</strong>n Reglen <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong>.<br />
§ 61 - Spielabbruch<br />
(3) ergänzen:<br />
h) bei beson<strong>de</strong>rs schweren Verletzungen, einschl. To<strong>de</strong>sfällen<br />
§ 67 - Pass- und Spielrecht<br />
(5) streichen :<br />
- Pokalspielen <strong>de</strong>s SFV, <strong>de</strong>r Bezirks- und Kreisverbän<strong>de</strong><br />
- d.h. mit Freundschaftsspielrecht können keine Pokalspiele mehr bestritten wer<strong>de</strong>n<br />
§ 68 - Wechseln innerhalb <strong>de</strong>s Vereins/Einschränkung <strong>de</strong>r Spielerlaubnis<br />
(2a) Nach <strong>de</strong>m Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres<br />
Vereins sind Spieler/Spielerinnen erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wie<strong>de</strong>r für<br />
Pflichtspiele unterklassiger Mannschaften ihres Vereins (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt.<br />
Der <strong>de</strong>m Spieltag folgen<strong>de</strong> Tag ist <strong>de</strong>r erste Tag <strong>de</strong>r Wartefrist.<br />
(2c) Die Einschränkung unter (2a) gilt nicht für <strong>de</strong>n Einsatz in Herren- und Frauenmannschaften<br />
für Spieler/Spielerinnen, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht<br />
vollen<strong>de</strong>t haben, außer an <strong>de</strong>n letzten vier Spieltagen.<br />
KVF-AM.doc Seite 4 07.07.06