Landkreis Ammerland - KDO-KIM
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3. Das Abwischen von Tischen, von denen evtl. auch Mahlzeiten eingenommen<br />
werden, mit desinfektionsmittelhaltigen Wischlösungen ist verzichtbar. Effektiver<br />
und wichtiger ist, von Raum zu Raum jeweils eine frische Lösung mit einem<br />
umweltfreundlichen Reinigungsmittel zu verwenden.<br />
4. Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist auch bei der Reinigung von<br />
Sanitärräumen verzichtbar. Der Einsatz von Wasser und Schmierseife oder<br />
ähnlichen reinigungsaktiven umweltschonenden Substanzen dürfte im Regelfall<br />
ausreichen, wobei der Erfolg am meisten von der Gründlichkeit der Reinigung<br />
abhängt.<br />
Treten meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf, kann aus<br />
gesundheitlichen Gründen in der Tat der Einsatz von Desinfektionsmitteln<br />
erforderlich werden. In solchen Fällen ist das Gesundheitsamt selbstverständlich<br />
bereit, über die infrage kommenden Maßnahmen zu beraten. Wichtig ist dann<br />
insbesondere eine genaue Dosierung der Mittel nach Vorschrift, eine gute<br />
Durchlüftung der Räume im Anschluss an die Desinfektion und die Verwendung von<br />
undurchlässigen Gummihandschuhen zum persönlichen Hautschutz des<br />
Reinigungspersonals.<br />
Im Hinblick auf die Kindergartenkinder erscheint abschließend der folgende Hinweis<br />
zweckmäßig zu sein. Benötigt ein Kind Hilfe bei der Toilettenbenutzung, so sollte die<br />
helfende Person anschließend zunächst sorgfältig die Hände mit Wasser und Seife<br />
reinigen und danach eine Händedesinfektion mit einem alkoholischen<br />
Händedesinfektionsmittel durchführen.<br />
Gleiches gilt selbstverständlich auch vor der Zubereitung von Lebensmitteln!<br />
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Ihr Gesundheitsamt<br />
aufsicht\merkblätter wst\ Desinf.in Schulen.doc Stand 02/2013