neuheft2011komplett - der Awo Wendelstein
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Ich brauche einen Pflegeplatz, aber<br />
meine Rente reicht nicht aus<br />
Eine Veranstaltung des AWO Seniorenbüros im<br />
MGH <strong>Wendelstein</strong> am Donnerstag dem<br />
11.02.2010.<br />
Norbert Hahn (Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken)<br />
hat vor zahlreichen Zuhörern im AWO-<br />
Pflegeheim sehr anschaulich und überaus interessant<br />
die durchschnittlichen Kosten einer Alten- o<strong>der</strong><br />
Pflegeheimunterbringung aufgezeigt sowie über<br />
<strong>der</strong>en Finanzierung gesprochen, wenn die monatlichen<br />
Einkünfte aus Rentenleistungen und Pflegeversicherung<br />
nicht ausreichen.<br />
Zur Finanzierung des Heimplatzes kann deshalb<br />
unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Sozialhilfe<br />
gestellt werden. Neben <strong>der</strong> Rente werden<br />
zur Finanzierung das eigene Vermögen, Ansprüche<br />
aus Verträgen (Leibgeding) sowie Schenkungsrückfor<strong>der</strong>ung<br />
verwendet.<br />
Zuallerletzt werden aber auch unterhaltspflichtige<br />
Verwandte in gera<strong>der</strong> Linie (Eltern bzw. Kin<strong>der</strong> des<br />
Pflegeheim-Untergebrachten) herangezogen.<br />
Beispiel:<br />
monatliche Heimkosten 3000,--<br />
Pflegeversicherung Stufe II 1279,--<br />
eigene Rente 900,--<br />
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Finazierungslücke 821,--<br />
In die Berechnung fließen immer bestimmte Freibeträge<br />
und Schonvermögen (Haus o<strong>der</strong> Eigentumswohnung,<br />
welches z.B. vom Ehepartner weiterhin<br />
bewohnt wird) ein, die für den Pflegebedürftigen,<br />
aber auch für die unterhaltspflichtigen Verwandten<br />
gelten.<br />
Die Freibeträge des Pflegebedürftigen sind gering,<br />
denn sie dienen <strong>der</strong> unmittelbaren Verwendung.<br />
„Erben können nicht geschützt werden“, wie Hahn<br />
im Verlauf des Vortrags des Öfteren betonte. Für<br />
mittellose Pflegebedürftige gibt es die Grundsicherung,<br />
die sich aber an den Bedingungen <strong>der</strong> Sozialhilfeempfänger<br />
orientiert. Die Freibeträge <strong>der</strong><br />
Unterhaltspflichtigen dagegen sind wesentlich höher.<br />
Alles in allem ist jede Berechnung eine individuelle<br />
Beratung und wird vom Sozialreferat für den<br />
Pflegebedürftigen kostenlos durchgeführt.<br />
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