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neuheft2011komplett - der Awo Wendelstein

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Ich brauche einen Pflegeplatz, aber<br />

meine Rente reicht nicht aus<br />

Eine Veranstaltung des AWO Seniorenbüros im<br />

MGH <strong>Wendelstein</strong> am Donnerstag dem<br />

11.02.2010.<br />

Norbert Hahn (Sozialreferat des Bezirks Mittelfranken)<br />

hat vor zahlreichen Zuhörern im AWO-<br />

Pflegeheim sehr anschaulich und überaus interessant<br />

die durchschnittlichen Kosten einer Alten- o<strong>der</strong><br />

Pflegeheimunterbringung aufgezeigt sowie über<br />

<strong>der</strong>en Finanzierung gesprochen, wenn die monatlichen<br />

Einkünfte aus Rentenleistungen und Pflegeversicherung<br />

nicht ausreichen.<br />

Zur Finanzierung des Heimplatzes kann deshalb<br />

unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Sozialhilfe<br />

gestellt werden. Neben <strong>der</strong> Rente werden<br />

zur Finanzierung das eigene Vermögen, Ansprüche<br />

aus Verträgen (Leibgeding) sowie Schenkungsrückfor<strong>der</strong>ung<br />

verwendet.<br />

Zuallerletzt werden aber auch unterhaltspflichtige<br />

Verwandte in gera<strong>der</strong> Linie (Eltern bzw. Kin<strong>der</strong> des<br />

Pflegeheim-Untergebrachten) herangezogen.<br />

Beispiel:<br />

monatliche Heimkosten 3000,--<br />

Pflegeversicherung Stufe II 1279,--<br />

eigene Rente 900,--<br />

----------<br />

Finazierungslücke 821,--<br />

In die Berechnung fließen immer bestimmte Freibeträge<br />

und Schonvermögen (Haus o<strong>der</strong> Eigentumswohnung,<br />

welches z.B. vom Ehepartner weiterhin<br />

bewohnt wird) ein, die für den Pflegebedürftigen,<br />

aber auch für die unterhaltspflichtigen Verwandten<br />

gelten.<br />

Die Freibeträge des Pflegebedürftigen sind gering,<br />

denn sie dienen <strong>der</strong> unmittelbaren Verwendung.<br />

„Erben können nicht geschützt werden“, wie Hahn<br />

im Verlauf des Vortrags des Öfteren betonte. Für<br />

mittellose Pflegebedürftige gibt es die Grundsicherung,<br />

die sich aber an den Bedingungen <strong>der</strong> Sozialhilfeempfänger<br />

orientiert. Die Freibeträge <strong>der</strong><br />

Unterhaltspflichtigen dagegen sind wesentlich höher.<br />

Alles in allem ist jede Berechnung eine individuelle<br />

Beratung und wird vom Sozialreferat für den<br />

Pflegebedürftigen kostenlos durchgeführt.<br />

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