September 2012 - Kurt Schuster Batterien GmbH
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GROSSBATTERIEN<br />
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Stand <strong>September</strong> <strong>2012</strong> • Preise inkl. Entsorgungskosten zzgl. MWSt. • <strong>Kurt</strong> <strong>Schuster</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Batteriefachhandel • 91083 Baiersdorf • 09133-77479-0 • Fax: -79 • www.schuster-batterien.de<br />
Stand <strong>September</strong> <strong>2012</strong> • Preise inkl. Entsorgungskosten zzgl. MWSt. • <strong>Kurt</strong> <strong>Schuster</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Batteriefachhandel • 91083 Baiersdorf • 09133-77479-0 • Fax: -79 • www.schuster-batterien.de<br />
1. Allgemeines<br />
Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle früheren Listen und Angebote ihre Gültigkeit.<br />
Alle Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen und Angebote erfolg en aufgrund<br />
unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen,<br />
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.<br />
Unsere Angebote sind stets freibleibend.<br />
2. Angebot<br />
Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeiten. Mündliche<br />
und telefonisch getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich<br />
durch den Verkäufer bestätigt sind. Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen,<br />
Angaben von technischen Daten und elektrischen Werten wird seitens des Verkäufers<br />
keine Gewähr übernommen.<br />
3. Versand, Liefertermine und Rücksendungen<br />
Der Versand erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Es wird nur für Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit gehaftet.<br />
Die Ware ist nach den jeweiligen Bedingungen des Transportführers oder Paketdienstes<br />
versichert. Versand und Verpackung bewirken wir nach bestem Erme ssen, haften<br />
aber nicht für billigste Verfrachtung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.<br />
Verbindliche Liefertermine und - fristen bedürfen der Schriftform. Sie verlängern sich<br />
angemessen, wenn Verspätungen von Zulieferungen oder unvorhersehbare und<br />
unvermeidbare Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt eintreten.<br />
Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, so fern nicht<br />
ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist.<br />
Lieferung frei Haus ab € 100,-- netto Warenwert. Unter € 100,-- wird ein Verpackungsund<br />
Versandkostenaufschlag von € 4,90 bei Versand mit Musterbeut el oder € 6,90<br />
bei Versand mit Paketdienst berechnet.<br />
Vom Käufer bestellte Ware wird nur innerhalb von 14 Tagen nach L ieferung und<br />
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer zurückgenommen.<br />
Für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten werden 10 % des Rechnungsbetrages<br />
einbehalten. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.<br />
Um Überlieferungen zu vermeiden, hat der Käufer grundsätzlich die Zellenanzahl<br />
und deren Verpackungsform - lose, Bulk oder Blister - anzugeben.<br />
Mindestbestellwert oder Mindermengenzuschlag gibt es nicht.<br />
4. Haftung für Mängel<br />
Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von seiten der Lieferwerke<br />
Ersatz geleistet wird. Abweichungen von der Garantieübernahme gelten nur, wenn<br />
sie vereinbart sind.<br />
Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich,<br />
längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich<br />
mitzuteilen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig<br />
vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung des Lieferers aufgehoben.<br />
Bei berechtigten Mängeln kann der Verkäufer entweder die Mängel beseitigen, die<br />
Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurücknehmen oder in angemessener<br />
Frist Ersatz leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutschreiben.<br />
Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung und Schadensersatzansprüchen aus<br />
irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen werden nicht<br />
angenommen.<br />
Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrags<br />
oder anderer erteilter aber noch nicht erledigter Aufträge.<br />
Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein zurückzusenden.<br />
Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von<br />
Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt,<br />
nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung<br />
für die Prüfung der Waren und Bearbeitungskosten zu berechnen.<br />
5. Eigentumsvorbehalt<br />
Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung<br />
der jeweiligen Gesamtschulden des Käufers unveräußerliches Eigentum (Vorbehaltsware)<br />
des Verkäufers. Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung des Verkäufers<br />
weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der verlängerte und<br />
erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.<br />
Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs<br />
nach §950 BGB ohne den Verkäufer zu verpflichten. Die neu entstandene<br />
Sache bleibt somit sein Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung der<br />
Ansprüche des Verkäufers gemäß Absatz 1.<br />
Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden<br />
Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der<br />
Folge, dass das Miteigentum des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr<br />
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.<br />
Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbeha ltsware<br />
untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die<br />
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines<br />
Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des<br />
gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten<br />
gehen im jeden Falle zu Lasten des Käufers.<br />
Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern<br />
und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.<br />
Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlic h der unter<br />
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an den Verkäufer abgetreten.<br />
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten<br />
des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu<br />
verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum oder Miteigentum<br />
des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern,<br />
als Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung<br />
darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis dessen Ei gentums<br />
(Miteigentums) zu übergeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware freihändig<br />
ohne vorhergehende Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die<br />
Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch<br />
zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz,<br />
insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<br />
Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsbetriebes zu verarbeiten, einzubauen oder zu veräußern. Bei Kreditverkäufen<br />
hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt gemäß<br />
Absatz 1 zu vereinbaren. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung<br />
zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im voraus<br />
sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verk äufers aus der<br />
Geschäftsverbindung an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß<br />
Absatz 2 und 3.<br />
Wird die Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten oder sonstwie eingebaut,<br />
so tritt der Käufer den jeweils erstrangigen Teil seiner Werkloh nforderung oder<br />
seiner Forderung aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des Rechnungswertes<br />
des Verkäufers für die Vorbehaltsware an diesen im voraus ab.<br />
Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Ab tretung seinen<br />
Kunden bekannt zu geben und ihm die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen<br />
seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen<br />
auszuhändigen. Der Käufer hat zu diesem Zweck dem Verkäufer auch die<br />
Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten.<br />
Der Verkäufer hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Ihm<br />
steht das Recht der Benachrichtigung des Schuldners des Käufers zu. Der Käufer<br />
ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen solange für den Verkäufer einzuziehen,<br />
als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber ordnungsgemäß<br />
nachkommt.<br />
Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen<br />
insgesamt um mehr als 20 Prozent, so ist der Verkäufer auf Verlangen<br />
des Käufers insoweit zur Rückübertragung nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.<br />
Die Geltendmachung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt<br />
entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.<br />
6. Preise und Zahlung<br />
Die Preise sind grundsätzlich Stückpreise, unabhängig von der Verpackungsform.<br />
Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Liefertort in EURO. Die<br />
gesetzlichen Entsorgungskosten sind darin enthalten. Die Mehrwertsteuer ist in<br />
den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet.<br />
Der Rechnungsbetrag ist, sofern vom Verkäufer nicht per Nachnahme geliefert<br />
wird und keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen<br />
zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto , innerhalb<br />
30 Tagen ohne jeden Abzug.<br />
Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem der Verkäufer über<br />
den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.<br />
Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit<br />
irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.<br />
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens,<br />
Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen<br />
Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.<br />
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszins en ist der<br />
Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.<br />
Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden<br />
seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer kann für die noch<br />
ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor<br />
Ablieferung der Ware verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Schecks oder<br />
Wechseln, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs<br />
seitens des Käufers.<br />
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es<br />
einer Mahnung bedarf.<br />
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Für Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort Baiersdorf. Für sämtliche zwischen<br />
den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und<br />
Wechselklagen, ist ausschließlicher und ausdrücklicher Gerichtsstand Erlangen.<br />
8. Schlussbestimmung<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.<br />
Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass Daten aus Geschäftsvorgängen<br />
in der Datenverarbeitung des Verkäufers abgespeichert werden.<br />
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