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Abfall- Leitfaden - Sachgebiet Umweltmanagement und Technische ...

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<strong>Sachgebiet</strong><br />

<strong>Umweltmanagement</strong> &<br />

<strong>Technische</strong> Sicherheit<br />

<strong>Abfall</strong>-<strong>Leitfaden</strong><br />

Stand: Januar 2012<br />

ALTÖL Seite: 6<br />

Beschreibung<br />

Altöl ist verbrauchtes<br />

o<br />

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Motorenöl<br />

Getriebeöl<br />

Hydrauliköl<br />

Ölrückstände<br />

Ölgemische (Emulsionen)<br />

Unterschieden werden Altöle in:<br />

o<br />

zur Aufarbeitung geeignete Öle<br />

Dies sind bekannter Herkunft mit weniger als 20 mg PCP/kg<br />

oder mit weniger als 2 g Gesamthalogen/kg.<br />

o<br />

zur Aufarbeitung ungeeignete Öle<br />

sind Sondermüll.<br />

Laut Altölverordnung müssen Verbrennungsmotoren- <strong>und</strong> Getriebeöle vom Handel kostenlos<br />

zurückgenommen werden.<br />

Entsorgung<br />

Mengen unter 10 Liter können im Rahmen der Sondermüllentsorgung angemeldet werden.<br />

Größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden.<br />

Es berät Sie gern das <strong>Sachgebiet</strong> UM Sondermüllentsorgung ( S.3 unten).<br />

Vermeidung / Verminderung<br />

Die Möglichkeit der Rückgabe von Altöl bei Kauf von neuem Öl,<br />

insbesondere bei Mengen über 10 Liter, muss genutzt werden.

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