23.06.2005 - .PDF - Anthering
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Sachprogrammes „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum“.<br />
Vom Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden wurde eine schriftliche<br />
Stellungnahme abgegeben und festgestellt, dass die beabsichtigte Widmungsänderung<br />
nicht im Widerspruch zu den überörtlichen Planungsfestlegungen steht. Die geplante Umwidmung<br />
entspricht den im REK formulierten Zielen der Gemeinde, die im gegenständlichen<br />
Bereich die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Norden vorsehen.<br />
Im Hinblick auf oben angeführte Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des REK, wird<br />
vom Ortsplaner abschließend festgestellt, dass die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
aus ortsplanerischer Sicht zu befürworten ist.<br />
Es wird daher vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die geringfügige Teilabänderung des<br />
Flächenwidmungsplanes laut vorliegendem Abänderungsentwurf der ALLEE 42, Landschaftsarchitekten<br />
GmbH., vom 21. März 2005, zu beschließen.<br />
Der Bericht wird zur Diskussion gestellt, Wortmeldungen dazu erfolgen nicht.<br />
Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:<br />
„Im Sinne von Bericht und Antrag des Bürgermeisters wird die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes<br />
für ein Teilstück der GP. 3790/1, KG. <strong>Anthering</strong>, laut vorliegendem<br />
Entwurf der ALLEE 42, Landschaftsarchitekten GmbH, vom 21. März 2005, der Ehegatten<br />
Martin und Gabriele Gimpl, Kleinlehenstraße 2a, beschlossen.“<br />
Zu Punkt 9.)<br />
Der Bürgermeister berichtet anhand einer Overheadfolie darüber, dass im Jahre 1998<br />
wurde durch die Gemeinde <strong>Anthering</strong> von Frau Veronika Schmidhuber die GP. 2819/8, im<br />
Ausmaß von 645 m², sowie Teilflächen aus der GP. 2830/1, KG. <strong>Anthering</strong> erworben wurde.<br />
Auf GP. 2830/1, KG. <strong>Anthering</strong>, wurde ein Verbindungsweg zwischen Bäckerkellerstraße<br />
und Bäckerweg angelegt.<br />
Nunmehr soll die GP. 2819/8, im Ausmaß von 645 m², sowie ein Teilstück der GP.<br />
2830/1, im Ausmaß von 285 m2 (Gesamtausmaß daher 930 m²) durch die Gemeinde <strong>Anthering</strong><br />
wieder abverkauft werden.<br />
Bezüglich des Ankaufes wurde von Herrn Martin Gautsch, Rosittengasse 6, Salzburg, sowie<br />
seiner Lebensgefährten, Frau Natalia Bodner, Kitzbühel, mit Schreiben vom 21. April<br />
2005 ein schriftliches Kaufangebot eingebracht. Entsprechend diesem Kaufangebot wird<br />
für das Baugründstück im Ausmaß von 930 m² ein Angebot in der Höhe von € 165.000,--<br />
gestellt. Durch diesen Kaufpreis sind die Kosten laut seinerzeitigem Kaufvertrag, sowie der<br />
entstandenen Nebenkosten, jedenfalls abgedeckt.<br />
Von den Käufern ist geplant, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten.<br />
Es wurde ein Kaufvertragsentwurf, erstellt durch den Rechtsanwalt der Käufer, zugesandt,<br />
welcher für die Gemeinde <strong>Anthering</strong> durch den Notar Dr. Eckschlager, Oberndorf, geprüft<br />
und für in Ordnung befunden wurde. Dieser Kaufvertragsentwurf wurde aus Datenschutzgründen<br />
nicht kopiert und an die Fraktionen verschickt, er wurde zur Einsichtnahme für die<br />
Fraktionen aufgelegt.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, den Verkauf des Baugrundstückes GP. 2819/8 im Gesamtausmaß<br />
von 930 m² zu beschließen.<br />
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