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23.06.2005 - .PDF - Anthering

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Sachprogrammes „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum“.<br />

Vom Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden wurde eine schriftliche<br />

Stellungnahme abgegeben und festgestellt, dass die beabsichtigte Widmungsänderung<br />

nicht im Widerspruch zu den überörtlichen Planungsfestlegungen steht. Die geplante Umwidmung<br />

entspricht den im REK formulierten Zielen der Gemeinde, die im gegenständlichen<br />

Bereich die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in Richtung Norden vorsehen.<br />

Im Hinblick auf oben angeführte Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des REK, wird<br />

vom Ortsplaner abschließend festgestellt, dass die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

aus ortsplanerischer Sicht zu befürworten ist.<br />

Es wird daher vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die geringfügige Teilabänderung des<br />

Flächenwidmungsplanes laut vorliegendem Abänderungsentwurf der ALLEE 42, Landschaftsarchitekten<br />

GmbH., vom 21. März 2005, zu beschließen.<br />

Der Bericht wird zur Diskussion gestellt, Wortmeldungen dazu erfolgen nicht.<br />

Die Gemeindevertretung fasst einstimmig folgenden Beschluss:<br />

„Im Sinne von Bericht und Antrag des Bürgermeisters wird die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes<br />

für ein Teilstück der GP. 3790/1, KG. <strong>Anthering</strong>, laut vorliegendem<br />

Entwurf der ALLEE 42, Landschaftsarchitekten GmbH, vom 21. März 2005, der Ehegatten<br />

Martin und Gabriele Gimpl, Kleinlehenstraße 2a, beschlossen.“<br />

Zu Punkt 9.)<br />

Der Bürgermeister berichtet anhand einer Overheadfolie darüber, dass im Jahre 1998<br />

wurde durch die Gemeinde <strong>Anthering</strong> von Frau Veronika Schmidhuber die GP. 2819/8, im<br />

Ausmaß von 645 m², sowie Teilflächen aus der GP. 2830/1, KG. <strong>Anthering</strong> erworben wurde.<br />

Auf GP. 2830/1, KG. <strong>Anthering</strong>, wurde ein Verbindungsweg zwischen Bäckerkellerstraße<br />

und Bäckerweg angelegt.<br />

Nunmehr soll die GP. 2819/8, im Ausmaß von 645 m², sowie ein Teilstück der GP.<br />

2830/1, im Ausmaß von 285 m2 (Gesamtausmaß daher 930 m²) durch die Gemeinde <strong>Anthering</strong><br />

wieder abverkauft werden.<br />

Bezüglich des Ankaufes wurde von Herrn Martin Gautsch, Rosittengasse 6, Salzburg, sowie<br />

seiner Lebensgefährten, Frau Natalia Bodner, Kitzbühel, mit Schreiben vom 21. April<br />

2005 ein schriftliches Kaufangebot eingebracht. Entsprechend diesem Kaufangebot wird<br />

für das Baugründstück im Ausmaß von 930 m² ein Angebot in der Höhe von € 165.000,--<br />

gestellt. Durch diesen Kaufpreis sind die Kosten laut seinerzeitigem Kaufvertrag, sowie der<br />

entstandenen Nebenkosten, jedenfalls abgedeckt.<br />

Von den Käufern ist geplant, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten.<br />

Es wurde ein Kaufvertragsentwurf, erstellt durch den Rechtsanwalt der Käufer, zugesandt,<br />

welcher für die Gemeinde <strong>Anthering</strong> durch den Notar Dr. Eckschlager, Oberndorf, geprüft<br />

und für in Ordnung befunden wurde. Dieser Kaufvertragsentwurf wurde aus Datenschutzgründen<br />

nicht kopiert und an die Fraktionen verschickt, er wurde zur Einsichtnahme für die<br />

Fraktionen aufgelegt.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, den Verkauf des Baugrundstückes GP. 2819/8 im Gesamtausmaß<br />

von 930 m² zu beschließen.<br />

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