Zum Download des Exposé bitte hier klicken! - Inn und die Stadt ...
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Zuge der genehmigten Eingabeplanung <strong>und</strong><br />
der folgenden Werkplanung können sich aus<br />
technischen oder sonstigen Gründen noch<br />
Änderungen ergeben, <strong>die</strong> evtl. Gr<strong>und</strong>risse,<br />
Schnitte der Genehmigungsplanung<br />
<strong>und</strong> somit <strong>die</strong>se Baubeschreibung<br />
betreffen. Ein Haftungsanspruch für <strong>die</strong>se<br />
eventuell auftretenden Abweichungen<br />
zu den Beurk<strong>und</strong>ungsunterlagen besteht<br />
ausdrücklich nicht. Alle verbindlichen<br />
Vereinbarungen werden im Kaufvertrag mit<br />
Beurk<strong>und</strong>ung geschlossen.<br />
Über <strong>die</strong> Farbgestaltung <strong>und</strong> <strong>die</strong><br />
Gestaltung der Außenanlagen auf den<br />
Allgemeinflächen <strong>und</strong> Dachflächen<br />
entscheidet der Bauherr, ebenso bei<br />
alternativen Ausführungsvariationen.<br />
Weiter möchten wir <strong>hier</strong>mit mitteilen,<br />
dass architektonische oder technische<br />
Änderungen vorbehalten bleiben, solange<br />
der Bauwert nicht wesentlich beeinträchtigt<br />
wird oder durch Auflagen von Behörden<br />
notwendig werden <strong>und</strong> dem Käufer<br />
zumutbar sind.<br />
Bitte beachten Sie weiter, dass <strong>die</strong> Angaben<br />
über <strong>die</strong> zu erwerbenden Flächen in den<br />
Plänen als Fertigmaße verstanden werden.<br />
Ein Abzug für Putz ist bereits berücksichtigt.<br />
Die in unseren Planungen dargestellten<br />
Einrichtungsgegenstände <strong>die</strong>nen<br />
ausschließlich der Veranschaulichung <strong>und</strong><br />
sind in den Kaufpreisen nicht enthalten. Das<br />
gleiche gilt für <strong>die</strong> im Internet veröffentlichten<br />
Möblierungs- oder Gestaltungsbeispiele.<br />
Abschließend möchten wir Ihnen noch<br />
mitteilen, dass alle dauerelastischen<br />
Fugen, wie z. B. Silikonfugen, gemäß <strong>des</strong><br />
BGB oder VOB Wartungsfugen sind <strong>und</strong><br />
z. B. bei Rissen keinen Mangel im Sinne<br />
<strong>des</strong> Gewährleistungsrechts darstellen.<br />
Das gleiche gilt für Risse in Bauteilen, <strong>die</strong><br />
aufgr<strong>und</strong> von physikalischen Eigenschaften<br />
der Baustoffe schwinden.<br />
Selbstverständlich finden Sonderwünsche bei<br />
uns Berücksichtigung. Es ist jedoch darauf<br />
zu achten, dass durch <strong>die</strong>se individuellen<br />
Änderungen keine Verzögerungen in der<br />
Bauzeit entstehen dürfen. Ebenso darf <strong>die</strong><br />
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