Frohe Weihnacht und ein Gutes Neues Jahr - Stadt Falkenstein im ...
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Donnerstag, 17. Dezember 2009<br />
Amtsblatt<br />
FALKENSTEINER<br />
AMTSBLATT<br />
17. Dezember 2009<br />
18. <strong>Jahr</strong>gang<br />
Nr. 12<br />
Mitteilungsblatt für die <strong>Stadt</strong> Falkenst<strong>ein</strong>/V., die Ortsteile<br />
Dorfstadt, Oberlauterbach, Trieb <strong>und</strong> Schönau sowie für<br />
die Gem<strong>ein</strong>de Neustadt.<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong><br />
Falkenst<strong>ein</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />
Aufgr<strong>und</strong> von § 77 in Verbindung mit § 74 SächsGemO hat der <strong>Stadt</strong>rat am<br />
19.11.09 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />
Es vermindern sich<br />
die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />
des Verwaltungshaushalte um 297.300,00 €<br />
auf 9.271.450,00 €<br />
Es vermindern sich<br />
die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />
des Vermögenshaushaltes um 373.800,00 €<br />
auf 5.246.800,00 €<br />
Es ist k<strong>ein</strong>e Kreditaufnahme vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen bestehen nicht.<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.825.000,00 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Die Umlageerhebung zur Deckung des Finanzbedarfes <strong>im</strong> Vw-HH von der<br />
an der Verwaltungsgem<strong>ein</strong>schaft beteiligten Gem<strong>ein</strong>den bleibt unverändert<br />
in Höhe von 126.000,00 € bestehen.<br />
Falkenst<strong>ein</strong>, den 09.12.2009 A. Rauchalles, Bürgermeister<br />
F A L K E N S T E I N<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Seite 17 / Amtsblatt 1<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gem<strong>ein</strong>deordnung<br />
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungen von<br />
Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, <strong>ein</strong><br />
<strong>Jahr</strong> nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />
Das gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gem<strong>ein</strong>de<br />
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist <strong>ein</strong>e Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Auslegungshinweis<br />
Die bestätigte Nachtragshaushaltssatzung, <strong>ein</strong>schließlich des Nachtragshaushaltsplanes<br />
liegt ab Freitag, dem 18. Dezember 2009 bis zum 30. Dezember 2009 zu<br />
jedermann Einsicht aus.<br />
Die Auslegung erfolgt <strong>im</strong> Z<strong>im</strong>mer 203, des Rathauses der <strong>Stadt</strong> Falkenst<strong>ein</strong>,<br />
Willy-Rudert-Platz, 08223 Falkenst<strong>ein</strong> während folgender Sprechzeiten:<br />
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Falkenst<strong>ein</strong>, den 17.12.2009 A. Rauchalles, Bürgermeister<br />
medien@gr<strong>im</strong>mdruck.com