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Frohe Weihnacht und ein Gutes Neues Jahr - Stadt Falkenstein im ...

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Donnerstag, 17. Dezember 2009<br />

Amtsblatt<br />

FALKENSTEINER<br />

AMTSBLATT<br />

17. Dezember 2009<br />

18. <strong>Jahr</strong>gang<br />

Nr. 12<br />

Mitteilungsblatt für die <strong>Stadt</strong> Falkenst<strong>ein</strong>/V., die Ortsteile<br />

Dorfstadt, Oberlauterbach, Trieb <strong>und</strong> Schönau sowie für<br />

die Gem<strong>ein</strong>de Neustadt.<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Stadt</strong><br />

Falkenst<strong>ein</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 77 in Verbindung mit § 74 SächsGemO hat der <strong>Stadt</strong>rat am<br />

19.11.09 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es vermindern sich<br />

die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

des Verwaltungshaushalte um 297.300,00 €<br />

auf 9.271.450,00 €<br />

Es vermindern sich<br />

die Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

des Vermögenshaushaltes um 373.800,00 €<br />

auf 5.246.800,00 €<br />

Es ist k<strong>ein</strong>e Kreditaufnahme vorgesehen.<br />

Verpflichtungsermächtigungen bestehen nicht.<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.825.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Die Umlageerhebung zur Deckung des Finanzbedarfes <strong>im</strong> Vw-HH von der<br />

an der Verwaltungsgem<strong>ein</strong>schaft beteiligten Gem<strong>ein</strong>den bleibt unverändert<br />

in Höhe von 126.000,00 € bestehen.<br />

Falkenst<strong>ein</strong>, den 09.12.2009 A. Rauchalles, Bürgermeister<br />

F A L K E N S T E I N<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Seite 17 / Amtsblatt 1<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gem<strong>ein</strong>deordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungen von<br />

Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, <strong>ein</strong><br />

<strong>Jahr</strong> nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.<br />

Das gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsicht den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gem<strong>ein</strong>de<br />

unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen<br />

soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist <strong>ein</strong>e Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Auslegungshinweis<br />

Die bestätigte Nachtragshaushaltssatzung, <strong>ein</strong>schließlich des Nachtragshaushaltsplanes<br />

liegt ab Freitag, dem 18. Dezember 2009 bis zum 30. Dezember 2009 zu<br />

jedermann Einsicht aus.<br />

Die Auslegung erfolgt <strong>im</strong> Z<strong>im</strong>mer 203, des Rathauses der <strong>Stadt</strong> Falkenst<strong>ein</strong>,<br />

Willy-Rudert-Platz, 08223 Falkenst<strong>ein</strong> während folgender Sprechzeiten:<br />

Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Falkenst<strong>ein</strong>, den 17.12.2009 A. Rauchalles, Bürgermeister<br />

medien@gr<strong>im</strong>mdruck.com

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