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Amtsblatt Nr. 03 vom 19. März 2010 (pdf - Stadt Meißen

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2 AMTLICHE BESCHLÜSSE UND BEKANNTMACHUNGEN Meißner <strong>Amtsblatt</strong> • 3/<strong>2010</strong> • <strong>19.</strong><strong>03</strong>.10<br />

Tagesordnung<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

ich lade Sie zur 7. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

am Mittwoch, dem 24.<strong>03</strong>.<strong>2010</strong>,<br />

in den Saal des Eigenbetriebes „Soziale Projekte Meißen“,<br />

Nossener Straße 46, ein.<br />

Beginn der öffentlichen Sitzung: 17.00 Uhr<br />

1. Eröffnung, Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Kenntnisnahme der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>vom</strong><br />

27.01.<strong>2010</strong> sowie Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse<br />

3. Einwohnerfragestunde<br />

4. Bericht des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement zum<br />

Stand der Bauarbeiten auf dem Domplatz<br />

5. Satzung zur 2. Änderung von Satzung und Kostenverzeichnis der Großen Kreisstadt<br />

Meißen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei<br />

weisungsfreien Aufgaben (Kostensatzung)<br />

6. Änderung der Archivsatzung der Großen Kreisstadt Meißen<br />

7. Satzung der Großen Kreisstadt Meißen über die Erhebung von Gebühren des<br />

<strong>Stadt</strong>archivs Meißen (Archivgebührensatzung)<br />

8. Eigenbetrieb „Soziale Projekte Meißen“ – Jahresabschluss 2008<br />

9. Erinnerung an die Ereignisse im April und Mai 1945 in Meißen<br />

10. Antrag <strong>Nr</strong>. A 12/10 der Fraktionen CDU, Freie Bürger/SPD und FDP <strong>vom</strong> 18.02.<strong>2010</strong><br />

Schaffung eines Kinder- und Familienbeirates<br />

11. Sachstand zur Finanzierung der Baumaßnahmen am Franziskaneum Meißen<br />

12. Antrag <strong>Nr</strong>. A 02/09 der Fraktion CDU <strong>vom</strong> 02.09.2009<br />

Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung „Elbtal und angrenzende Hanglagen“<br />

12.1 Satzung zur Änderung der Gestaltungs- und Werbesatzung „Elbtal und angrenzende<br />

Hanglagen“<br />

13. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Kanalauswechslung Marienhofstraße<br />

14. Ermächtigung des Oberbürgermeisters zu Aktualisierungen im Abwasserbeseitigungskonzept<br />

der <strong>Stadt</strong> Meißen<br />

15. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Fachmarktzentrum Neumarkt“<br />

16. Informationen und Anfragen<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Olaf Raschke<br />

Oberbürgermeister<br />

Einladung<br />

Beschluss der 6. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>vom</strong><br />

24.02.<strong>2010</strong><br />

Anbau und Sanierung des Franziskaneums und deren Finanzierung<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 10/5/<strong>03</strong>4<br />

Beschluss der 5. Sitzung des Verwaltungsausschusses<br />

<strong>vom</strong> 10.<strong>03</strong>.<strong>2010</strong><br />

Jahresabschluss 2009 – Bildung von Haushaltsresten<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 10/5/<strong>03</strong>3<br />

Verordnung<br />

der Großen Kreisstadt Meißen<br />

über das verlängerte Offenhalten der<br />

Verkaufsstellen an bestimmten<br />

Werktagen im Jahr <strong>2010</strong><br />

Auf Grund von § 3 Abs. 3 des Sächsischen<br />

Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten<br />

(Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – Sächs-<br />

LadÖffG) <strong>vom</strong> 16.<strong>03</strong>.2007 (SächsGVBl. S. 42<br />

ff.) wird <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt<br />

Meißen verordnet:<br />

§ 1<br />

Öffnungszeiten von Verkaufsstellen nach<br />

§ 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 SächsLadÖffG<br />

In der <strong>Stadt</strong> Meißen dürfen Verkaufsstellen an<br />

folgendem Tag bis 24.00 Uhr geöffnet sein:<br />

– 08.09.<strong>2010</strong> (Modenacht)<br />

§ 2<br />

Aufsicht und Auskunft<br />

Inhaber von Verkaufsstellen sowie Gewerbetreibende<br />

und verantwortliche Personen, die<br />

Waren innerhalb oder außerhalb von Verkaufsstellen<br />

gewerblich anbieten, haben<br />

1. an der Verkaufsstelle bzw. Verkaufseinrichtung<br />

neben der Namensangabe gemäß<br />

§ 15 a Gewerbeordnung die Öffnungszeiten<br />

deutlich lesbar anzubringen;<br />

2. den Aufsichtsbehörden auf Verlangen<br />

die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen<br />

Angaben wahrheitsgemäß<br />

und vollständig zu machen.<br />

Auf die Beachtung der Bestimmungen zur<br />

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn-<br />

und Feiertagen nach § 10 SächsLadÖffG<br />

sowie die Aushang- und Aufzeichnungspflichten<br />

nach §§ 11 und 12 des SächsLad-<br />

ÖffG wird besonders hingewiesen.<br />

§ 3<br />

Schlussbestimmungen<br />

Die übrigen Bestimmungen des Sächsischen<br />

Ladenöffnungsgesetzes sowie die Bestimmungen<br />

des Jugendarbeitsschutzgesetzes,<br />

des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes<br />

und des Gesetzes über den Schutz<br />

der Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Meißen, den 01.<strong>03</strong>.<strong>2010</strong><br />

Olaf Raschke, Oberbürgermeister<br />

Verordnung<br />

der Großen Kreisstadt Meißen über<br />

Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an<br />

Sonn- und Feiertagen im Jahr <strong>2010</strong><br />

Auf Grund von § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1<br />

des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten<br />

(Sächsisches Ladenöffnungsgesetz<br />

– SächsLadÖffG) <strong>vom</strong><br />

16.<strong>03</strong>.2007 (SächsGVBl. S. 42 ff.) wird <strong>vom</strong><br />

<strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt Meißen verordnet:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Verordnung gilt für alle Verkaufsstellen<br />

der <strong>Stadt</strong> Meißen.<br />

§ 2<br />

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr <strong>2010</strong><br />

Für das Jahr <strong>2010</strong> wird festgelegt, dass alle<br />

Verkaufsstellen der <strong>Stadt</strong> Meißen in der Zeit<br />

von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr an folgenden<br />

Sonntagen öffnen dürfen:<br />

– 28.<strong>03</strong>.<strong>2010</strong> (Bauernmarkt)<br />

– 09.05.<strong>2010</strong> (Verkaufsoffenes Wochenende)<br />

– 17.10.<strong>2010</strong> (Bauernmarkt)<br />

– 28.11.<strong>2010</strong> (Verkaufsoffenes Wochenende)<br />

§ 3<br />

Aufsicht und Auskunft<br />

Inhaber von Verkaufsstellen sowie Gewerbetreibende<br />

und verantwortliche Personen,<br />

die Waren innerhalb oder außerhalb von<br />

Verkaufsstellen gewerblich anbieten, haben<br />

1. an der Verkaufsstelle bzw. Verkaufseinrichtung<br />

neben der Namensangabe ge-<br />

mäß § 15 a Gewerbeordnung die Öffnungszeiten<br />

deutlich lesbar anzubringen;<br />

2. den Aufsichtsbehörden auf Verlangen<br />

die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen<br />

Angaben wahrheitsgemäß<br />

und vollständig zu machen.<br />

Auf die Beachtung der Bestimmungen zur<br />

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn-<br />

und Feiertagen nach § 10 SächsLadÖffG<br />

sowie die Aushang- und Aufzeichnungspflichten<br />

nach §§ 11 und 12 des SächsLad-<br />

ÖffG wird besonders hingewiesen.<br />

§ 4<br />

Schlussbestimmungen<br />

Die übrigen Bestimmungen des Sächsischen<br />

Ladenöffnungsgesetzes sowie die Bestimmungen<br />

des Jugendarbeitsschutzgesetzes,<br />

des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes<br />

und des Gesetzes über den Schutz<br />

der Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 5<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Meißen, den 01.<strong>03</strong>.<strong>2010</strong><br />

Olaf Raschke, Oberbürgermeister

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