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Gemeinderatsprotokoll Nr. 48 - 09.03.2010.pdf - Gemeinde Telfes im ...

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1277<br />

Lanthaler:<br />

Da jedoch schriftlich nichts vorliegt, kann man dagegen nichts machen.<br />

Ausverhandelt hat man jedoch, dass das 1. Service gratis ist und die<br />

Kabinenfederung kostenlos nachgerüstet wird (Wert ca. € 2.000,--).<br />

Diese Federung hat man ursprünglich weggelassen, damit der Traktor in<br />

die Garage passt.<br />

Weiters erhält man die neue Schneeschaufel, Erdschaufel und Palettengabel<br />

kostenlos, was ungefähr auch € 3.000,-- ausmacht.<br />

Somit gleicht man den Verlust der € 7.000,-- wieder beinahe aus.<br />

Schlägt daher den Tausch des alten Traktors gem. Anbot der Fa.<br />

Graßmair vor.<br />

Maurberger: Da man be<strong>im</strong> neuen Traktor einen Teil der Umsatzsteuer als Vorsteuer<br />

absetzen kann, sind die reinen Kosten € 98.173,82.<br />

Für den alten Traktor bleiben der <strong>Gemeinde</strong> € 22.583,30 (die Mwst.<br />

muss man an das Finanzamt abliefern).<br />

Wenn man noch die Bedarfszuweisung in der Höhe von € 75.000,--<br />

abzieht, kostete der Traktor € 590,92.<br />

Lanthaler:<br />

Viertler:<br />

Leitgeb:<br />

Lanthaler:<br />

Mit Pittl hat man sich nicht über eine weitere Lagerung von Gegenständen<br />

und des Traktors hinsichtlich des Preises einigen können.<br />

Die Sachen werden nun wie beschlossen bei Span Rudi untergestellt<br />

(jährliche Miete € 2.700,--).<br />

Dankt Span, dass die Sachen untergestellt werden können.<br />

Wofür wird die alte Garage genutzt<br />

Als Lager für div. Sachen und als Arbeitsraum.<br />

BESCHLUSS:<br />

Es wird einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den alten Traktor samt Zubehör gem. Anbot der<br />

Fa. Graßmair einzutauschen (Rückkaufswert € 27.100,-- inkl. Mwst.).<br />

zu Punkt 6)<br />

Lanthaler:<br />

Der GR hat in der Sache bereits einen Auflagebeschluss gefasst.<br />

Im Falle einer Widmung könnte mit einer anschließenden Bauanzeige<br />

von Somavilla die Solaranlage baurechtlich genehmigt werden.<br />

Während der Auflage ist zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

eine Stellungnahme von der grundbücherlichen Eigentümerin<br />

Stefanie Leitgeb, vertreten durch RA Dr. Ruth Hörtnagl, Fulpmes, eingelangt.<br />

Die Stellungnahme vom 22.12.2009 lautet wie folgt:

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