Gemeinderatsprotokoll Nr. 48 - 09.03.2010.pdf - Gemeinde Telfes im ...
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1277<br />
Lanthaler:<br />
Da jedoch schriftlich nichts vorliegt, kann man dagegen nichts machen.<br />
Ausverhandelt hat man jedoch, dass das 1. Service gratis ist und die<br />
Kabinenfederung kostenlos nachgerüstet wird (Wert ca. € 2.000,--).<br />
Diese Federung hat man ursprünglich weggelassen, damit der Traktor in<br />
die Garage passt.<br />
Weiters erhält man die neue Schneeschaufel, Erdschaufel und Palettengabel<br />
kostenlos, was ungefähr auch € 3.000,-- ausmacht.<br />
Somit gleicht man den Verlust der € 7.000,-- wieder beinahe aus.<br />
Schlägt daher den Tausch des alten Traktors gem. Anbot der Fa.<br />
Graßmair vor.<br />
Maurberger: Da man be<strong>im</strong> neuen Traktor einen Teil der Umsatzsteuer als Vorsteuer<br />
absetzen kann, sind die reinen Kosten € 98.173,82.<br />
Für den alten Traktor bleiben der <strong>Gemeinde</strong> € 22.583,30 (die Mwst.<br />
muss man an das Finanzamt abliefern).<br />
Wenn man noch die Bedarfszuweisung in der Höhe von € 75.000,--<br />
abzieht, kostete der Traktor € 590,92.<br />
Lanthaler:<br />
Viertler:<br />
Leitgeb:<br />
Lanthaler:<br />
Mit Pittl hat man sich nicht über eine weitere Lagerung von Gegenständen<br />
und des Traktors hinsichtlich des Preises einigen können.<br />
Die Sachen werden nun wie beschlossen bei Span Rudi untergestellt<br />
(jährliche Miete € 2.700,--).<br />
Dankt Span, dass die Sachen untergestellt werden können.<br />
Wofür wird die alte Garage genutzt<br />
Als Lager für div. Sachen und als Arbeitsraum.<br />
BESCHLUSS:<br />
Es wird einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den alten Traktor samt Zubehör gem. Anbot der<br />
Fa. Graßmair einzutauschen (Rückkaufswert € 27.100,-- inkl. Mwst.).<br />
zu Punkt 6)<br />
Lanthaler:<br />
Der GR hat in der Sache bereits einen Auflagebeschluss gefasst.<br />
Im Falle einer Widmung könnte mit einer anschließenden Bauanzeige<br />
von Somavilla die Solaranlage baurechtlich genehmigt werden.<br />
Während der Auflage ist zur geplanten Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
eine Stellungnahme von der grundbücherlichen Eigentümerin<br />
Stefanie Leitgeb, vertreten durch RA Dr. Ruth Hörtnagl, Fulpmes, eingelangt.<br />
Die Stellungnahme vom 22.12.2009 lautet wie folgt: