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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-0138-A03-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />

<strong>Nummer</strong><br />

<strong>12</strong>-<strong>0138</strong>-<strong>A03</strong>-<strong>V01</strong><br />

TGA-Art 13.1<br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RX1 1885<br />

Fertiger/Zulieferer<br />

RX WHEELS GmbH Leichtmetallräder & Zubehör<br />

Seite 9 von 16<br />

A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.<br />

4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)<br />

A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front<br />

bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)<br />

A58<br />

A59<br />

Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.<br />

Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.<br />

A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge<br />

über 5200 mm).<br />

A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die<br />

Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu<br />

beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).<br />

A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von<br />

Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).<br />

B01<br />

Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.<br />

B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig<br />

ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)<br />

ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder<br />

Bedienungsanleitung).<br />

B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm<br />

an Achse 1.<br />

Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />

Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />

Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,<br />

Roadster.<br />

Cpe<br />

Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.<br />

DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit<br />

Bremsanlage der 24 Ventiler.<br />

DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />

Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.<br />

F38<br />

F39<br />

Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.<br />

Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.<br />

F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der<br />

Vorderachse.<br />

Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />

(3- türig und 5- türig).<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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