TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 12-0138-A03-V01 ...
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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong><br />
<strong>12</strong>-<strong>0138</strong>-<strong>A03</strong>-<strong>V01</strong><br />
TGA-Art 13.1<br />
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx18H2 Typ RX1 1885<br />
Fertiger/Zulieferer<br />
RX WHEELS GmbH Leichtmetallräder & Zubehör<br />
Seite 9 von 16<br />
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.<br />
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)<br />
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front<br />
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)<br />
A58<br />
A59<br />
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.<br />
Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.<br />
A61 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge<br />
über 5200 mm).<br />
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die<br />
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu<br />
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).<br />
A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von<br />
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).<br />
B01<br />
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Bremssätteln.<br />
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig<br />
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)<br />
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder<br />
Bedienungsanleitung).<br />
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm<br />
an Achse 1.<br />
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).<br />
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,<br />
Roadster.<br />
Cpe<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.<br />
DB2 Für Fahrzeugausführungen mit 205kW (400E) ist das Sonderrad nur zulässig mit<br />
Bremsanlage der 24 Ventiler.<br />
DB8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an<br />
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm oder größer an Achse1.<br />
F38<br />
F39<br />
Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.<br />
Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.<br />
F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der<br />
Vorderachse.<br />
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck<br />
(3- türig und 5- türig).<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim