MEDIADATEN WERBUNG, DIE BESTENS ... - TIP Werbeverlag
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
der Firma <strong>TIP</strong> <strong>Werbeverlag</strong> GmbH & Co. KG<br />
für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilungsaufträge<br />
(Stand September 2012)<br />
I. Allgemeines<br />
<strong>TIP</strong> <strong>Werbeverlag</strong><br />
GmbH & Co. KG<br />
Postfach 35 47<br />
74025 Heilbronn<br />
1. Geltung<br />
1.1. Allen von der Firma <strong>TIP</strong> <strong>Werbeverlag</strong> GmbH & Co. KG (Verlag) abgeschlossenen<br />
Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilungsverträgen werden die nachstehenden Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Abweichungen von diesen Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.<br />
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle<br />
künftigen Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss auf diese<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen worden ist.<br />
2. Vertragsschluss<br />
2.1. Ein Anzeigen- oder Beilagenvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Anzeige<br />
oder Beilage vom Verlag intern zur Veröffentlichung vorgesehen und entsprechend<br />
bearbeitet, oder wenn der Auftrag vom Verlag schriftlich bestätigt wird.<br />
2.2. Direktverteilungsverträge bedürfen stets der schriftlichen Auftragsbestätigung<br />
durch den Verlag.<br />
II. Anzeigen- und Beilagenaufträge<br />
1. Platzierung<br />
1.1. Der Erscheintermin, an dem die Anzeige erscheinen soll, wird regelmäßig bei Vertragsabschluss<br />
bestimmt. Ist die Veröffentlichung an einem bestimmten Erscheintermin<br />
nicht vereinbart, erfolgt die Veröffentlichung nach billigem Ermessen des Verlags<br />
innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Druckunterlagen, falls der Auftrag nicht<br />
abgelehnt wird.<br />
1.2. Die Ausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, ist regelmäßig bei Auftragserteilung<br />
eindeutig zu bestimmen. Im Zweifel ist die schriftliche Auftragsbestätigung<br />
des Verlags maßgebend.<br />
1.3. Für den Fall, dass an dem vom Auftraggeber gebuchten Erscheintermin aus strukturtechnischen<br />
Gründen keine Anzeigenschaltung möglich ist, ist der Verlag berechtigt,<br />
den Erscheintermin zeitlich um bis zu vier Wochen zu verschieben.<br />
1.4. Die Anzeigen werden innerhalb der Druckschrift nach billigem Ermessen des Verlags<br />
platziert. Rubrizierte Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht<br />
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige«<br />
deutlich kenntlich gemacht.<br />
1.5. Die Bestimmungen der Ziff. II. 1.1. und II. 1.2. gelten entsprechend für Beilagenverträge.<br />
2. Abschlüsse<br />
2.1. Für Verträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen in einer Ausgabe (Abschlüsse)<br />
gelten zusätzlich die nachstehenden besonderen Bedingungen.<br />
2.2. Die Anzahl und die Erscheinungsweise (Nummer und Ausgabe) der zu veröffentlichenden<br />
Anzeigen werden regelmäßig bei Vertragsabschluss festgelegt. Die Bestimmung<br />
der Ziff. II. 1.3. gilt entsprechend.<br />
2.3. Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, kann<br />
er jeweils rechtzeitig vor Anzeigenschluss bestimmen, in welcher Nummer die Anzeige<br />
veröffentlicht werden soll. Der Auftrag ist in diesem Fall innerhalb eines Jahres nach<br />
Vertragsabschluss abzuwickeln, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br />
2.4. Hat der Auftraggeber ein Abrufrecht, kann er innerhalb der in Ziff. II. 2.3. genannten<br />
Frist auch über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den im<br />
Abschluss vereinbarten Millimeterpreisen abrufen. Die Rabatte gemäß der Preisliste<br />
richten sich in diesem Fall nach der tatsächlichen abgerufenen Menge.<br />
2.5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,<br />
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied<br />
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entspreche den<br />
Rabatt dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf<br />
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.<br />
2.6. Die vorstehenden Regelungen gelten für Beilagenabschlüsse entsprechend.<br />
3. Verantwortlichkeit für den Anzeigen- und Beilageninhalt<br />
3.1. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche<br />
Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Druckunterlagen einschließlich<br />
Bildunterlagen, Beilagen und sonstige Unterlagen für Anzeigen und Beilagen.<br />
3.2. Des Weiteren trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für diejenigen<br />
Unterlagen (Texte, Logos, Bilder, usw.), die der Verlag in seinem Auftrag oder nach<br />
seiner Weisung aus dem Internet oder sonstigen Quellen beschafft.<br />
3.3. Der Verlag ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, die Unterlagen<br />
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt oder sonstige Rechtsverletzungen<br />
begangen werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Lizenzen<br />
ordnungsgemäß zu erwerben, bevor die Unterlagen dem Verlag zur Verfügung gestellt<br />
werden bzw. bevor der Auftrag oder die Weisung an den Verlag zur Beschaffung der<br />
Unterlagen ergeht.<br />
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen<br />
und ihm etwaige Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass die Anzeige<br />
oder Beilage aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder vom Verlag<br />
im Auftrag oder nach Weisung des Auftraggebers verschafften Unterlagen in Rechte<br />
Dritter eingreift; dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen das Urheber-, Wettbewerbs-<br />
oder Markenrecht.<br />
3.5. Wird der Verlag aufgrund vom Auftraggeber stammenden tatsächlichen Behauptungen<br />
in Anzeigen oder Beilagen zum Abdruck einer Gegendarstellung veranlasst, hat<br />
der Auftraggeber dem Verlag die hierdurch entstehenden Kosten nach Maßgabe der<br />
jeweils gültigen Preisliste zu erstatten.<br />
4. Ablehnungsrecht<br />
4.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,<br />
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten<br />
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche<br />
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar<br />
ist. Unzumutbar ist insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen betreffend Politik,<br />
Sex oder Fotomodelle, Religion oder Stellengesuchen von Austrägern von Konkurrenzmedien.<br />
4.2. Der Verlag kann einen Beilagenauftrag auch ablehnen, wenn ihm nicht spätestens<br />
vier Tage vor der vorgesehenen Verteilung mindestens fünf Musterexemplare<br />
vorgelegt werden.<br />
4.3. Das Ablehnungsrecht besteht auch dann, wenn bereits ein Vertrag zustande<br />
gekommen ist.<br />
4.4. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
5. Druckunterlagen für Anzeigen<br />
5.1. Bei Anzeigen in standardisierter Form (z. B. Kleinanzeigen) hat der Auftraggeber<br />
dem Verlag den gewünschten Anzeigentext rechtzeitig vor Anzeigenschluss mitzuteilen.<br />
5.2. Bei Anzeigen in nicht-standardisierter Form hat der Auftraggeber dem Verlag die<br />
fertige und technisch geeignete Druckunterlage rechtzeitig vor Anzeigenschluss zur<br />
Verfügung zu stellen. Solche Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung<br />
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Auftragsdurchführung.<br />
Für digitale Druckvorlagen gilt die ISDN-Richtlinie des Verlags. Digitale<br />
Druckvorlagen sind spätestens zum vom Verlag vorgegebenen Druckvorlagenschluss<br />
abzuliefern. Bei nicht rechtzeitigem Zugang der Druckvorlagen berechnet der Verlag<br />
den vollen Anzeigenpreis, es sei denn, der Anzeigenraum konnte anderweitig zu denselben<br />
Konditionen vergeben werden.<br />
5.3. Wird bei Anzeigen in nicht-standardisierter Form die Druckunterlage vom Auftraggeber<br />
nicht zur Verfügung gestellt, lässt der Verlag diese nach den Angaben des<br />
Auftraggebers, insbesondere entsprechend dem mitgeteilten Anzeigentext, ausschließlich<br />
für den konkreten Auftrag gegen zusätzliche Vergütung anfertigen. Für<br />
hierdurch auftretende Verzögerungen kann der Verlag keine Haftung übernehmen,<br />
wenn er diese nicht gemäß Ziff. II. 1.3 selbst zu vertreten hat. Die Druckunterlage<br />
kann vom Auftraggeber nicht herausverlangt werden.<br />
5.4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber<br />
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der<br />
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung<br />
des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
5.5. Bei unklaren oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Anzeigentexten behält<br />
sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen<br />
eine Rückfrage beim Auftraggeber nicht mehr möglich ist.<br />
6. Bereitstellung von Beilagen<br />
6.1. Beilagen hat der Auftraggeber dem Verlag in Höhe der Auflage, in welche in branchenüblichem<br />
Umfang Verzählexemplare eingerechnet sind, und in geeigneter Form<br />
spätestens vier Tage vor der vorgesehenen Verteilung bereitzustellen.<br />
6.2. Die Bereitstellung erfolgt durch Anlieferung frei Haus an die vom Verlag angegebene<br />
oder von ihm zu erfragende Anlieferadresse. Der Lieferung ist ein korrekter Lieferschein<br />
beizufügen, der folgende Angaben enthält: Titel der Ausgabe, Verteilungsbzw.<br />
Erscheinungstermin, Auftraggeber der Beilage, Beilagentitel oder Artikelnummer<br />
bzw. Motiv, Absender und Empfänger, Anzahl der Paletten und Gesamtstückzahl der<br />
gelieferten Beilagen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Prospekte<br />
zu überprüfen.<br />
6.3. Die angelieferten Beilagen müssen jeweils in versetzten 50er-Lagen bis zu maximal<br />
500 Stück gebündelt sein. Das Gesamtgewicht pro Bündel darf 7,5 kg nicht<br />
überschreiten. Eine abweichende Bündelung kann nur nach vorheriger Absprache mit<br />
dem Verlag verarbeitet werden.<br />
6.4. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige<br />
Verarbeitung ermöglichen, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung<br />
notwendig wird.<br />
7. Abbestellungen und Auftragsänderungen<br />
7.1. Abbestellungen und Änderungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen<br />
schriftlich erfolgen.<br />
7.2. Bei Anzeigen müssen Abbestellungen und Änderungen spätestens 24 Stunden<br />
vor dem Anzeigenschluss, bei Beilagen spätestens sechs Tage vor dem vorgesehenen<br />
Verteiltermin vorliegen. Bereits entstandene Kosten können dem Auftraggeber<br />
weiterberechnet werden.<br />
7.3. Erfolgen Abbestellungen später als zu dem in Ziff. II. 7.2. vorgesehenen Termin,<br />
können dem Auftraggeber 30 % der Vergütung in Rechnung gestellt werden. Kann<br />
die Veröffentlichung oder Verteilung aus organisatorischen oder technischen Gründen<br />
nicht mehr gestoppt werden, ist eine Abbestellung nicht mehr möglich.<br />
8. Ausführung des Auftrags<br />
8.1. Der Verlag verpflichtet sich zu sorgfältigem Abdruck der Anzeige bzw. Einlegen<br />
der Beilage sowie sorgfältiger und rechtzeitiger Verteilung der Druckschrift.<br />
8.2. Der Verlag kann jedoch nur die für den belegten Titel übliche Druckqualität im<br />
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten gewährleisten.<br />
8.3. Streuverluste bis 5 % der Auflage gelten noch als vertragsgerechte Auftragsdurchführung.<br />
Haushaltungen mit Werbesperrvermerk »Keine Werbung erwünscht o.Ä.« auf<br />
dem Briefkasten werden nicht beliefert und daher nicht mitgerechnet. Orte/Weiler<br />
unter 20 Haushaltungen sowie abseits stehende Häuser, Geschäfte, Fußgängerzonen<br />
und Industrie- bzw. Gewerbegebiete werden nicht zugestellt.<br />
8.4. Weicht der Erscheinungs- und / oder Verteilungstermin für eine Ausgabe insgesamt<br />
oder in bestimmten Verteilungsgebieten von den vorgesehenen Terminen um bis