TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0738-A00-V02 ...
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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><br />
<strong>Nummer</strong><br />
Prüfgegenstand<br />
Fertiger/Zulieferer<br />
<strong>08</strong>-<strong>0738</strong>-<strong>A00</strong>-<strong>V02</strong><br />
PKW-Sonderräder<br />
8,5 J x 19EH2+ Typ 01789 und<br />
10 J x 19 EH2+ Typ 01791<br />
O.Z. Spa<br />
Seite 6 von 8<br />
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter<br />
Radmitte vollständig umzulegen.<br />
K71 An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt<br />
<strong>nach</strong>zuarbeiten.<br />
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 5mm aufzuweiten.<br />
K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter<br />
Radmitte um 10mm aufzuweiten.<br />
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /<br />
Reifenkombination herzustellen.<br />
Lim<br />
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />
Nco Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart<br />
Compact.<br />
R02<br />
R03<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.<br />
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.<br />
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des<br />
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende<br />
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom<br />
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den<br />
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.<br />
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />
verwendet werden.<br />
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02<br />
verwendet werden.<br />
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03<br />
verwendet werden.<br />
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim