Juli 2008 / Nr. 97 - Ottendorf an der Rittschein
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OGI <strong>97</strong><br />
Herzlich willkommen!<br />
Als Familienreferent <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Ottendorf</strong> überbrachte Vizebgm.<br />
Ewald Deimel unterstützt durch<br />
Bgm. Josef Haberl „Willkommens-Gutscheine“<br />
und die herzlichsten<br />
Glückwünsche seitens<br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>an</strong> unsere jüngsten<br />
GemeindebürgerInnen:<br />
Siegl H<strong>an</strong>nah<br />
Flechl Tobias<br />
Messerer Jonas<br />
L<strong>an</strong>g <strong>Juli</strong>a<br />
Gether Alex<strong>an</strong><strong>der</strong><br />
Familienpass des L<strong>an</strong>des Steiermark<br />
Mit dem Familienpass erhalten alle Familien bzw. je<strong>der</strong> Alleinerzieher(in) mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Steiermark<br />
exklusive Familienermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung sowie eine spezielle Familienermäßigung<br />
im Verkehrsverbund Steiermark. Der Familienpass ist ein Kalen<strong>der</strong>jahr gültig. Besteht weiter<br />
Anspruch wird er automatisch verlängert und zu Jahresbeginn eine neue Familienpasskarte übermittelt, d.h. es<br />
ist keine neuerliche Antragstellung notwendig.<br />
Antragsformulare zum Familienpass sind im Gemeindeamt <strong>Ottendorf</strong> erhältlich.<br />
Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark<br />
Der Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark k<strong>an</strong>n einem Elternteil gewährt werden, wenn:<br />
• <strong>der</strong> Antrag innerhalb <strong>der</strong> ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gestellt wird und für dieses Kind Anspruch<br />
auf Familienbeihilfe des Bundes besteht,<br />
• <strong>der</strong> <strong>an</strong>tragstellende Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,<br />
• <strong>der</strong> Hauptwohnsitz des beziehenden Elternteiles und des Kindes in <strong>der</strong> Steiermark liegt,<br />
• das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kin<strong>der</strong> geboren ab 01.01.2007 die Grenze von € 726,00 nicht übersteigt.<br />
Der Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />
€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt <strong>Ottendorf</strong> o<strong>der</strong> unter www.steiermark.at/referat-ffg<br />
www.ottendorf.com