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Juli 2008 / Nr. 97 - Ottendorf an der Rittschein

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37<br />

OGI <strong>97</strong><br />

Herzlich willkommen!<br />

Als Familienreferent <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Ottendorf</strong> überbrachte Vizebgm.<br />

Ewald Deimel unterstützt durch<br />

Bgm. Josef Haberl „Willkommens-Gutscheine“<br />

und die herzlichsten<br />

Glückwünsche seitens<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>an</strong> unsere jüngsten<br />

GemeindebürgerInnen:<br />

Siegl H<strong>an</strong>nah<br />

Flechl Tobias<br />

Messerer Jonas<br />

L<strong>an</strong>g <strong>Juli</strong>a<br />

Gether Alex<strong>an</strong><strong>der</strong><br />

Familienpass des L<strong>an</strong>des Steiermark<br />

Mit dem Familienpass erhalten alle Familien bzw. je<strong>der</strong> Alleinerzieher(in) mit Hauptwohnsitz in <strong>der</strong> Steiermark<br />

exklusive Familienermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung sowie eine spezielle Familienermäßigung<br />

im Verkehrsverbund Steiermark. Der Familienpass ist ein Kalen<strong>der</strong>jahr gültig. Besteht weiter<br />

Anspruch wird er automatisch verlängert und zu Jahresbeginn eine neue Familienpasskarte übermittelt, d.h. es<br />

ist keine neuerliche Antragstellung notwendig.<br />

Antragsformulare zum Familienpass sind im Gemeindeamt <strong>Ottendorf</strong> erhältlich.<br />

Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark<br />

Der Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark k<strong>an</strong>n einem Elternteil gewährt werden, wenn:<br />

• <strong>der</strong> Antrag innerhalb <strong>der</strong> ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gestellt wird und für dieses Kind Anspruch<br />

auf Familienbeihilfe des Bundes besteht,<br />

• <strong>der</strong> <strong>an</strong>tragstellende Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,<br />

• <strong>der</strong> Hauptwohnsitz des beziehenden Elternteiles und des Kindes in <strong>der</strong> Steiermark liegt,<br />

• das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kin<strong>der</strong> geboren ab 01.01.2007 die Grenze von € 726,00 nicht übersteigt.<br />

Der Kin<strong>der</strong>zuschuss des L<strong>an</strong>des Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen<br />

€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt <strong>Ottendorf</strong> o<strong>der</strong> unter www.steiermark.at/referat-ffg<br />

www.ottendorf.com

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