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Anmeldung StB-Prüfung 2013 StB-Klausurenfernlehrgang - econect

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Hinweise zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung<br />

Schematische Darstellung:<br />

Voraussetzung *)<br />

Hochschulstudium mit 8 Sem. Regelstudienzeit<br />

Hochschulstudium mit weniger als 8 Sem. Regelstudienzeit<br />

Kaufm. Ausbildungsberuf<br />

Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt<br />

Gehobener Dienst in der Finanzverwaltung<br />

Mindestzeit<br />

2 Jahre<br />

3 Jahre<br />

10 Jahre<br />

7 Jahre<br />

7 Jahre<br />

*)<br />

Die praktische Tätigkeit im Bereich Steuern muss mindestens 16 Wochenstunden betragen.<br />

Rechtliche Grundlage:<br />

Das Steuerberatungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Zulassungsvoraussetzungen (vgl. § 36 <strong>StB</strong>erG):<br />

(1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber<br />

1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein<br />

Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit<br />

von jeweils mindestens acht Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach zwei Jahre<br />

praktisch tätig gewesen ist oder<br />

2. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein<br />

Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit<br />

von jeweils weniger als acht Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach drei Jahre<br />

praktisch tätig gewesen ist.<br />

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zugelassen, wenn er<br />

1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine<br />

andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im<br />

Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt<br />

sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder<br />

2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter<br />

angehört hat und ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens<br />

gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.<br />

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von<br />

mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden<br />

verwalteten Steuern erstrecken.<br />

Verbindliche Auskunft<br />

Der Bewerber kann laut §38a <strong>StB</strong>erG von der zuständigen Steuerberaterkammer eine verbindliche<br />

Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die<br />

Befreiung von der Prüfung beantragen. Gegen eine Gebühr von 200,00 € erhält er eine schriftliche<br />

Auskunft.<br />

Prüfungsgebühr<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß § 39 Abs. 2 <strong>StB</strong>erG 1.000,00 € und ist bis zu einem von der<br />

zuständigen Steuerberaterkammer zu bestimmenden Zeitpunkt an die zuständige Steuerberaterkammer<br />

zu zahlen<br />

ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH · Rödelheimer Str. 45 · 60487 Frankfurt am Main<br />

Tel 069/970 970 0 · Fax 069/970 970 70 · http://www.ECONECT.com · e-mail: stb@ECONECT.com<br />

Geschäftsführer Roland Klosa · Amtsgericht Frankfurt HRB 45753<br />

Bankverbindung Commerzbank AG Frankfurt · BLZ 500 800 00 · Konto 0096035400

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