Anmeldung StB-Prüfung 2013 StB-Klausurenfernlehrgang - econect
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Hinweise zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung<br />
Schematische Darstellung:<br />
Voraussetzung *)<br />
Hochschulstudium mit 8 Sem. Regelstudienzeit<br />
Hochschulstudium mit weniger als 8 Sem. Regelstudienzeit<br />
Kaufm. Ausbildungsberuf<br />
Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt<br />
Gehobener Dienst in der Finanzverwaltung<br />
Mindestzeit<br />
2 Jahre<br />
3 Jahre<br />
10 Jahre<br />
7 Jahre<br />
7 Jahre<br />
*)<br />
Die praktische Tätigkeit im Bereich Steuern muss mindestens 16 Wochenstunden betragen.<br />
Rechtliche Grundlage:<br />
Das Steuerberatungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Zulassungsvoraussetzungen (vgl. § 36 <strong>StB</strong>erG):<br />
(1) Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber<br />
1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein<br />
Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit<br />
von jeweils mindestens acht Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach zwei Jahre<br />
praktisch tätig gewesen ist oder<br />
2. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein<br />
Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit<br />
von jeweils weniger als acht Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach drei Jahre<br />
praktisch tätig gewesen ist.<br />
(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zugelassen, wenn er<br />
1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine<br />
andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im<br />
Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt<br />
sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder<br />
2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter<br />
angehört hat und ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens<br />
gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.<br />
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von<br />
mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden<br />
verwalteten Steuern erstrecken.<br />
Verbindliche Auskunft<br />
Der Bewerber kann laut §38a <strong>StB</strong>erG von der zuständigen Steuerberaterkammer eine verbindliche<br />
Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die<br />
Befreiung von der Prüfung beantragen. Gegen eine Gebühr von 200,00 € erhält er eine schriftliche<br />
Auskunft.<br />
Prüfungsgebühr<br />
Die Prüfungsgebühr beträgt gemäß § 39 Abs. 2 <strong>StB</strong>erG 1.000,00 € und ist bis zu einem von der<br />
zuständigen Steuerberaterkammer zu bestimmenden Zeitpunkt an die zuständige Steuerberaterkammer<br />
zu zahlen<br />
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