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Präsentation Ehtisches Fallbeispiel - Netzwerk Hospiz

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7. Muss das Heim diese Entscheidung<br />

akzeptieren<br />

Wenn der aktuelle, vorausgeäußerte oder<br />

mutmaßliche Wille des Patienten, die Beendigung<br />

einer lebensverlängernden Maßnahme ist, um sterben<br />

zu können, dann ist die Beendigung lebenserhaltender<br />

Substitution (incl. Hydrierung und Nutrition) auch für<br />

das Heim bindend und zivilrechtlich gegen eine<br />

Institution erzwingbar und als Unterlassungsanspruch<br />

einklagbar (BGH 8.06.2005 ).<br />

Leben bis zuletzt.<br />

Ambulante Hilfe durch das <strong>Netzwerk</strong> <strong>Hospiz</strong>.

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