Präsentation Ehtisches Fallbeispiel - Netzwerk Hospiz
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7. Muss das Heim diese Entscheidung<br />
akzeptieren<br />
Wenn der aktuelle, vorausgeäußerte oder<br />
mutmaßliche Wille des Patienten, die Beendigung<br />
einer lebensverlängernden Maßnahme ist, um sterben<br />
zu können, dann ist die Beendigung lebenserhaltender<br />
Substitution (incl. Hydrierung und Nutrition) auch für<br />
das Heim bindend und zivilrechtlich gegen eine<br />
Institution erzwingbar und als Unterlassungsanspruch<br />
einklagbar (BGH 8.06.2005 ).<br />
Leben bis zuletzt.<br />
Ambulante Hilfe durch das <strong>Netzwerk</strong> <strong>Hospiz</strong>.