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Update 7.1 - Asecos GmbH

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Gefahrstoffarbeitsplätze - Absaugung von Gefahrstoffen<br />

3<br />

Schutzstufenkonzept der GefStoffV<br />

Die in den einzelnen Schutzstufen erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen bauen aufeinander<br />

auf. Damit wird sichergestellt,<br />

dass insbesondere Dauer und Ausmaß von<br />

möglichen Gefahrstoffexpositionen minimiert<br />

werden. Ein zentrales Thema zur Minimierung<br />

möglicher Gefahrstoffexpositionen<br />

ist die sicherheitstechnische Gestaltung<br />

des Arbeitsplatzes nach dem Stand der<br />

Technik, die entsprechende lüftungstechnische<br />

Maßnahmen einschließt. Durch<br />

eine wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes<br />

oder eine effektive Absaugung<br />

der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle<br />

kann sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatzgrenzwert<br />

(AGW) eingehalten<br />

wird. Er gibt an, bei welcher Konzentration<br />

eines Stoffes akute oder chronische,<br />

schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit<br />

im Allgemeinen nicht zu erwarten<br />

sind.<br />

In Verbindung mit den verfahrens- und<br />

stoffspezifischen Kriterien (VSK) ist der<br />

Arbeitsplatzgrenzwert eine wesentliche<br />

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung<br />

beim Umgang mit Gefahrstoffen.<br />

Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von<br />

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die grundsätzlichen<br />

Schutzmaßnahmen (TOP) nach<br />

Schutzstufe 2 ausreichend sein werden.<br />

Gleichzeitig kann durch eine effektive Lüftung<br />

oder Absaugung auch das Auftreten<br />

von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre<br />

(GEA) verhindert werden. Dadurch<br />

ist keine Zoneneinteilung nach BetrSichV/<br />

Ex-RL erforderlich, auf die Erstellung eines<br />

Explosionsschutzdokumentes kann verzichtet<br />

werden.<br />

Physikalische Grundlagen der<br />

Absaugung<br />

Entscheidend für die Wirksamkeit von lüftungstechnischen<br />

Anlagen ist die effiziente<br />

Gestaltung der Zu- und Abluft in Arbeitsräumen<br />

einerseits oder die Realisierung<br />

von wirksamen Absauggeschwindigkeiten<br />

an Absaugeinrichtungen andererseits.<br />

Dazu muss man wissen, dass die<br />

Sauggeschwindigkeiten an einer Saugvorrichtung<br />

dramatisch absinken. Schon bei<br />

einem Abstand, der der Saugöffnung entspricht,<br />

verringert sich die Sauggeschwindigkeit<br />

um 95%.<br />

Die Verwendung von Flachhauben / Absaugplatten<br />

an Quellenabsaugungen führt<br />

zu einer Verbesserung des Wirkungsgrades<br />

der Absaugung.<br />

An Gefahrstoffarbeitsplätzen gelten grundsätzlich<br />

die gleichen Prinzipien.<br />

Entscheidend ist die wirksame Absauggeschwindigkeit<br />

am Arbeitsplatz und die Gestaltung<br />

der Zuluft, die entweder aus dem<br />

Deckenbereich oder direkt aus dem Gefahrstoffarbeitsplatz<br />

selbst die Absaugung<br />

wirkungsvoll unterstützt.<br />

Notwendige Erfassungsgeschwindigkeiten<br />

Gase und Dämpfe<br />

ohne Eigenbewegung (Tauchbecken, Fässer)<br />

Gase und Dämpfe<br />

mit Eigenbewegung (heiße Quellen)<br />

Gase und Dämpfe<br />

mit entgegengesetzter Eigenbewegung<br />

Metallstaub<br />

Holzstaub<br />

Holzspäne<br />

feuchter Zementstaub<br />

400 mm<br />

Luftgeschwindigkeit<br />

100% = 9 m/s<br />

Abluftmenge 4.000 m 3 /h<br />

400 mm<br />

Luftgeschwindigkeit<br />

ca. 5% = 0,45 m/s<br />

Wirkungsweise des Frischluftschleiers<br />

im Gefahrstoffarbeitsplatz<br />

Absaughaube<br />

0,3 - 0,5 m / s<br />

0,5 - 1 m / s<br />

1 - 3,5 m / s<br />

3 - 10 m / s<br />

5 - 15 m / s<br />

15 - 25 m / s<br />

20 - 40 m / s<br />

Absaugplatte<br />

Prinzip der Luftzirkulation im Gefahrstoffarbeitsplatz<br />

GAP.95/125.xx.x<br />

Weitere Informationen zur lüftungstechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen<br />

und zur Absaugung von Gefahrstoffen findet man, u.a. in:<br />

GefStoffV §§ 7 - 12 "Allgemeine und ergänzende Schutzmaßnahmen" u. a. mit TRGS<br />

402 - "Ermitteln und Beurteilen der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft" und<br />

TRGS 420 - "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" / ArbStättV § 3 und Anhang<br />

3.6 "Lüftung" / BGV A 1 "Grundsätze der Prävention", §§ 2 und 3 / BGR 104 "Explosionsschutz-Regeln"<br />

/ BGR 120 "Richtlinie für Laboratorien" / BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung<br />

- Lufttechnische Maßnahmen" / BGI 524 "Polyurethan - Herstellung und<br />

Verarbeitung/ Isocyanate" / BGI 613 "Styrol und styrolhaltige Zubereitungen" / BGI 740<br />

"Lackierräume und -einrichtungen" / BGI 754 "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in der<br />

pharmazeutischen Industrie" / BGI 798 "Gefährdungsbeurteilung im Labor"<br />

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