Update 7.1 - Asecos GmbH
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Gefahrstoffarbeitsplätze - Absaugung von Gefahrstoffen<br />
3<br />
Schutzstufenkonzept der GefStoffV<br />
Die in den einzelnen Schutzstufen erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen bauen aufeinander<br />
auf. Damit wird sichergestellt,<br />
dass insbesondere Dauer und Ausmaß von<br />
möglichen Gefahrstoffexpositionen minimiert<br />
werden. Ein zentrales Thema zur Minimierung<br />
möglicher Gefahrstoffexpositionen<br />
ist die sicherheitstechnische Gestaltung<br />
des Arbeitsplatzes nach dem Stand der<br />
Technik, die entsprechende lüftungstechnische<br />
Maßnahmen einschließt. Durch<br />
eine wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes<br />
oder eine effektive Absaugung<br />
der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle<br />
kann sichergestellt werden, dass der Arbeitsplatzgrenzwert<br />
(AGW) eingehalten<br />
wird. Er gibt an, bei welcher Konzentration<br />
eines Stoffes akute oder chronische,<br />
schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit<br />
im Allgemeinen nicht zu erwarten<br />
sind.<br />
In Verbindung mit den verfahrens- und<br />
stoffspezifischen Kriterien (VSK) ist der<br />
Arbeitsplatzgrenzwert eine wesentliche<br />
Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung<br />
beim Umgang mit Gefahrstoffen.<br />
Das bedeutet, dass für eine Vielzahl von<br />
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die grundsätzlichen<br />
Schutzmaßnahmen (TOP) nach<br />
Schutzstufe 2 ausreichend sein werden.<br />
Gleichzeitig kann durch eine effektive Lüftung<br />
oder Absaugung auch das Auftreten<br />
von gefährlicher, explosionsfähiger Atmosphäre<br />
(GEA) verhindert werden. Dadurch<br />
ist keine Zoneneinteilung nach BetrSichV/<br />
Ex-RL erforderlich, auf die Erstellung eines<br />
Explosionsschutzdokumentes kann verzichtet<br />
werden.<br />
Physikalische Grundlagen der<br />
Absaugung<br />
Entscheidend für die Wirksamkeit von lüftungstechnischen<br />
Anlagen ist die effiziente<br />
Gestaltung der Zu- und Abluft in Arbeitsräumen<br />
einerseits oder die Realisierung<br />
von wirksamen Absauggeschwindigkeiten<br />
an Absaugeinrichtungen andererseits.<br />
Dazu muss man wissen, dass die<br />
Sauggeschwindigkeiten an einer Saugvorrichtung<br />
dramatisch absinken. Schon bei<br />
einem Abstand, der der Saugöffnung entspricht,<br />
verringert sich die Sauggeschwindigkeit<br />
um 95%.<br />
Die Verwendung von Flachhauben / Absaugplatten<br />
an Quellenabsaugungen führt<br />
zu einer Verbesserung des Wirkungsgrades<br />
der Absaugung.<br />
An Gefahrstoffarbeitsplätzen gelten grundsätzlich<br />
die gleichen Prinzipien.<br />
Entscheidend ist die wirksame Absauggeschwindigkeit<br />
am Arbeitsplatz und die Gestaltung<br />
der Zuluft, die entweder aus dem<br />
Deckenbereich oder direkt aus dem Gefahrstoffarbeitsplatz<br />
selbst die Absaugung<br />
wirkungsvoll unterstützt.<br />
Notwendige Erfassungsgeschwindigkeiten<br />
Gase und Dämpfe<br />
ohne Eigenbewegung (Tauchbecken, Fässer)<br />
Gase und Dämpfe<br />
mit Eigenbewegung (heiße Quellen)<br />
Gase und Dämpfe<br />
mit entgegengesetzter Eigenbewegung<br />
Metallstaub<br />
Holzstaub<br />
Holzspäne<br />
feuchter Zementstaub<br />
400 mm<br />
Luftgeschwindigkeit<br />
100% = 9 m/s<br />
Abluftmenge 4.000 m 3 /h<br />
400 mm<br />
Luftgeschwindigkeit<br />
ca. 5% = 0,45 m/s<br />
Wirkungsweise des Frischluftschleiers<br />
im Gefahrstoffarbeitsplatz<br />
Absaughaube<br />
0,3 - 0,5 m / s<br />
0,5 - 1 m / s<br />
1 - 3,5 m / s<br />
3 - 10 m / s<br />
5 - 15 m / s<br />
15 - 25 m / s<br />
20 - 40 m / s<br />
Absaugplatte<br />
Prinzip der Luftzirkulation im Gefahrstoffarbeitsplatz<br />
GAP.95/125.xx.x<br />
Weitere Informationen zur lüftungstechnischen Gestaltung von Arbeitsplätzen<br />
und zur Absaugung von Gefahrstoffen findet man, u.a. in:<br />
GefStoffV §§ 7 - 12 "Allgemeine und ergänzende Schutzmaßnahmen" u. a. mit TRGS<br />
402 - "Ermitteln und Beurteilen der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft" und<br />
TRGS 420 - "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" / ArbStättV § 3 und Anhang<br />
3.6 "Lüftung" / BGV A 1 "Grundsätze der Prävention", §§ 2 und 3 / BGR 104 "Explosionsschutz-Regeln"<br />
/ BGR 120 "Richtlinie für Laboratorien" / BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung<br />
- Lufttechnische Maßnahmen" / BGI 524 "Polyurethan - Herstellung und<br />
Verarbeitung/ Isocyanate" / BGI 613 "Styrol und styrolhaltige Zubereitungen" / BGI 740<br />
"Lackierräume und -einrichtungen" / BGI 754 "Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in der<br />
pharmazeutischen Industrie" / BGI 798 "Gefährdungsbeurteilung im Labor"<br />
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