Gemeinde Pontresina
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Art. 6<br />
Arbeitsmaschinen<br />
Es dürfen nur Arbeitsmaschinen verwendet werden, welche den jeweils geltenden<br />
Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastung (schalldämpfende<br />
Vorrichtungen) genügen.<br />
Art. 6 a)<br />
Zeitliche In der Zeit vom 15. Dezember bis 31.März dürfen keine offenen Baustellen<br />
Beschränk- betrieben werden. Ist Ostern früher als der 31. März kann am Osterdienstag<br />
ungen begonnen werden. Arbeiten im Innern von Gebäuden bei geschlossenen oder<br />
abgedeckten Fenstern oder innerhalb von Gebäudehüllen sind auch während<br />
der Sperrfrist zulässig. Rammarbeiten, Sprengarbeiten, maschinelle Aushubund<br />
andere immissionserzeugende Arbeiten, Abbrüche sowie ordentliche Grabarbeiten<br />
dürfen in jedem Fall erst nach Ostern oder ab 1. April begonnen werden.<br />
In der Zeit vom 15. Juli bis 25. August dürfen weder Ramm- noch Sprengarbeiten,<br />
maschinelle Aushub-, Abbruch- und andere immissionserzeugende Arbeiten,<br />
Abtransport von Aushub- und Abbruchmaterial von Gebäuden oder grösseren<br />
Gebäudeteilen vorgenommen werden<br />
Ausserordentliche Helikoptertransportflüge über <strong>Gemeinde</strong>gebiet bedürfen der<br />
Einwilligung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />
Art. 6, b)<br />
Ausnahmen bei lärmigen Bauarbeiten können vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand geneh-<br />
migt werden, wenn deren Ausführung unumgänglich ist.<br />
Ausnahmen<br />
Art. 7<br />
Tiere<br />
Hunde und andere Haustiere sind so zu versorgen, dass die Nachbarschaft<br />
weder bei Tag noch bei Nacht durch ihr anhaltendes Lautgeben belästigt wird.<br />
Art. 8<br />
Radio &<br />
musikal.<br />
Instrumente<br />
etc.<br />
Radio-, Fernseh- Tonbandgeräte etc. dürfen Drittpersonen nicht stören.<br />
Die Darbietung von Musik mit Lautsprechern oder mechanischen und elektronischen<br />
Musikinstrumenten, im Freien nach 20.00 Uhr, bedürfen der Bewilligung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Art. 9<br />
Gaststätten<br />
Gaststätten, Dancings, Restaurants, Konzertsäle, Versammlungsräume<br />
und dergleichen sind baulich und organisatorisch so einzurichten, dass<br />
Drittpersonen nicht gestört werden.<br />
In Restaurants Dancings etc. sind, wenn Drittpersonen gestört werden, die<br />
Fenster und Türen zu schliessen.