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Gemeinde Pontresina

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Art. 6<br />

Arbeitsmaschinen<br />

Es dürfen nur Arbeitsmaschinen verwendet werden, welche den jeweils geltenden<br />

Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastung (schalldämpfende<br />

Vorrichtungen) genügen.<br />

Art. 6 a)<br />

Zeitliche In der Zeit vom 15. Dezember bis 31.März dürfen keine offenen Baustellen<br />

Beschränk- betrieben werden. Ist Ostern früher als der 31. März kann am Osterdienstag<br />

ungen begonnen werden. Arbeiten im Innern von Gebäuden bei geschlossenen oder<br />

abgedeckten Fenstern oder innerhalb von Gebäudehüllen sind auch während<br />

der Sperrfrist zulässig. Rammarbeiten, Sprengarbeiten, maschinelle Aushubund<br />

andere immissionserzeugende Arbeiten, Abbrüche sowie ordentliche Grabarbeiten<br />

dürfen in jedem Fall erst nach Ostern oder ab 1. April begonnen werden.<br />

In der Zeit vom 15. Juli bis 25. August dürfen weder Ramm- noch Sprengarbeiten,<br />

maschinelle Aushub-, Abbruch- und andere immissionserzeugende Arbeiten,<br />

Abtransport von Aushub- und Abbruchmaterial von Gebäuden oder grösseren<br />

Gebäudeteilen vorgenommen werden<br />

Ausserordentliche Helikoptertransportflüge über <strong>Gemeinde</strong>gebiet bedürfen der<br />

Einwilligung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.<br />

Art. 6, b)<br />

Ausnahmen bei lärmigen Bauarbeiten können vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand geneh-<br />

migt werden, wenn deren Ausführung unumgänglich ist.<br />

Ausnahmen<br />

Art. 7<br />

Tiere<br />

Hunde und andere Haustiere sind so zu versorgen, dass die Nachbarschaft<br />

weder bei Tag noch bei Nacht durch ihr anhaltendes Lautgeben belästigt wird.<br />

Art. 8<br />

Radio &<br />

musikal.<br />

Instrumente<br />

etc.<br />

Radio-, Fernseh- Tonbandgeräte etc. dürfen Drittpersonen nicht stören.<br />

Die Darbietung von Musik mit Lautsprechern oder mechanischen und elektronischen<br />

Musikinstrumenten, im Freien nach 20.00 Uhr, bedürfen der Bewilligung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Art. 9<br />

Gaststätten<br />

Gaststätten, Dancings, Restaurants, Konzertsäle, Versammlungsräume<br />

und dergleichen sind baulich und organisatorisch so einzurichten, dass<br />

Drittpersonen nicht gestört werden.<br />

In Restaurants Dancings etc. sind, wenn Drittpersonen gestört werden, die<br />

Fenster und Türen zu schliessen.

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