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zur Übernahme von JAV-Mitgliedern gemäß § 78 a BetrVG - IG Metall

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„Aktions- und Eskalations-Stufendiagramm“<br />

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Zeigt sich der Arbeitgeber hartnäckig und stellt er sich auf den Standpunkt, eine Übernahme des <strong>JAV</strong>i sei<br />

unmöglich, müssen sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Organe auf allen Ebenen eng zusammenarbeiten,<br />

um die Übernahme des <strong>JAV</strong>i auch gegen den Wunsch des Arbeitgebers zu erreichen.<br />

eBook Handlungshilfe § <strong>78</strong> a

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