13.11.2012 Aufrufe

BAuKASTENSySTEM FÃœR INduSTRIE-ÃœBERSTIEGE uNd TREPPEN

BAuKASTENSySTEM FÃœR INduSTRIE-ÃœBERSTIEGE uNd TREPPEN

BAuKASTENSySTEM FÃœR INduSTRIE-ÃœBERSTIEGE uNd TREPPEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MIT HIMMELSBACH AuF dEM NEuESTEN STANd<br />

INFO-SEITE<br />

von der BGv d36 zur BGI 694<br />

Im Jahr 2008 wurde die bisherige Unfallverhütungsvorschrift BGV D36 ersetzt durch<br />

die BGI 694 – eine „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.<br />

Sie kann auf der Homepage vom Verband Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller<br />

(VDL) unter www.vdl-leitern.info heruntergeladen werden.<br />

Die technischen Angaben hinsichtlich der neuen Unterscheidung in „Reichhöhen“ und<br />

„Arbeitshöhen“ sind auch in diesem Katalog berücksichtigt.<br />

welche Größe wird benötigt?<br />

Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass<br />

– nicht zusätzlich gesicherte Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse<br />

bestiegen werden, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht<br />

– beidseitig besteigbare Stehleitern nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse<br />

bestiegen werden, damit ausreichender Halt möglich ist<br />

– Allzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter<br />

Schiebeleiter“ nur bis zur fünftobersten Sprosse bestiegen werden<br />

– die Größe von Stehleitern mit Plattform sowie von Podestleitern so gewählt wird,<br />

dass der Benutzer die maximal erforderliche Arbeitshöhe ohne sich zu recken von<br />

der Plattform aus erreichen kann<br />

darstellung von Arbeitshöhe und Reichhöhe<br />

anhand einer Stufenstehleiter mit Plattform und einer beidseitig begehbaren Stehleiter<br />

zur besseren verständlichkeit und Übersichtlichkeit werden diese<br />

unterscheidungen hier nochmals dargestellt:<br />

Reichhöhe: Die BGI 694 definiert die Reichhöhe als die Höhe, die von einer – je<br />

nach Leitermodell – ermittelten Standhöhe aus erreicht werden kann. Diese liegt bei<br />

ca. 2,00 m über der Standhöhe.<br />

Arbeitshöhe: Unter Arbeitshöhe versteht man den Bereich für das Arbeiten auf<br />

Körperhöhe, z. B. mit einer Bohrmaschine. Um die branchenunterschiedlichen Arbeitshöhen<br />

zu berücksichtigen, wird in diesem Katalog von einer mittleren Arbeitshöhe von<br />

1,50 m über der Standhöhe ausgegangen.<br />

Aus dieser definition ergibt sich eine vereinfachte Formel: *<br />

Standhöhe + 1,50 m = Arbeitshöhe<br />

Standhöhe + 2,00 m = Reichhöhe<br />

* Je nach Leitermodell kann diese variieren. Bitte beachten Sie die Angaben in den technischen Tabellen in diesem Katalog.<br />

Maximale Arbeitshöhe gemäß BGI 694<br />

Arbeitshöhe = Höhe letzte Standsprosse + 2 Meter<br />

Reichhöhe Arbeitshöhe Reichhöhe<br />

Arbeitshöhe<br />

Standhöhe Standhöhe Standhöhe Standhöhe<br />

7/1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!