regional: :optimal - BKK Scheufelen
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Beispiel für den<br />
Rentenanspruch:<br />
Ein Jahr Beschäftigung<br />
ohne Kurzarbeit ergibt<br />
bei einem unterstellten<br />
Verdienst von<br />
2.400 Euro brutto monatlich<br />
einen künftigen Rentenanspruch<br />
von 24,80<br />
Euro monatlich. Bei einem<br />
Verdienst während<br />
der Kurzarbeit von 1.000<br />
Euro monatlich erhöht<br />
ein Jahr Kurzarbeit den<br />
späteren Rentenanspruch<br />
um rund 21,90<br />
Euro monatlich. Der Unterschied<br />
beträgt also<br />
rund drei Euro im Monat.<br />
Würden nur aus dem<br />
tatsächlichen monatlichen<br />
Arbeitsverdienst<br />
während der Kurzarbeit<br />
in Höhe von 1.000 Euro<br />
Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – also ohne<br />
die zusätzlichen Beiträge aufgrund der rentenrechtlichen<br />
Regelungen zum Kurzarbeitsgeld – würde nur<br />
ein Rentenanspruch von rund 10,60 Euro im Monat<br />
bestehen.<br />
Welche Auswirkungen dies im konkreten Einzelfall zur<br />
Folge hat, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
erfragen.<br />
: Information/Kontakt<br />
Information<br />
Qualifizierung in der<br />
Kurzarbeit<br />
Die Phase der Kurzarbeit<br />
kann gut als Zeit für eine<br />
Qualifizierung dienen. Viele<br />
Unternehmen nutzen<br />
diese Chance und ermöglichen<br />
der Belegschaft eine<br />
Fortbildung. Der Arbeitnehmer<br />
kann in diesem<br />
Fall 60 bzw. 67 Prozent<br />
vom letzten Nettolohn<br />
während der Fortbildungszeit<br />
erhalten.<br />
Über die Möglichkeiten<br />
der Fortbildung und der<br />
Zuschüsse von Weiterbildungskosten<br />
informiert<br />
Sie der Arbeitgeber und<br />
die Bundesagentur für<br />
Arbeit.<br />
Quelle Grafik: www.bmas.de<br />
Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Kurzarbeitergeld<br />
: Frank Pallinger 07021 89-2706<br />
fpallinger@bkk-scheufelen.de<br />
<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />
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