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regional: :optimal - BKK Scheufelen

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Beispiel für den<br />

Rentenanspruch:<br />

Ein Jahr Beschäftigung<br />

ohne Kurzarbeit ergibt<br />

bei einem unterstellten<br />

Verdienst von<br />

2.400 Euro brutto monatlich<br />

einen künftigen Rentenanspruch<br />

von 24,80<br />

Euro monatlich. Bei einem<br />

Verdienst während<br />

der Kurzarbeit von 1.000<br />

Euro monatlich erhöht<br />

ein Jahr Kurzarbeit den<br />

späteren Rentenanspruch<br />

um rund 21,90<br />

Euro monatlich. Der Unterschied<br />

beträgt also<br />

rund drei Euro im Monat.<br />

Würden nur aus dem<br />

tatsächlichen monatlichen<br />

Arbeitsverdienst<br />

während der Kurzarbeit<br />

in Höhe von 1.000 Euro<br />

Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – also ohne<br />

die zusätzlichen Beiträge aufgrund der rentenrechtlichen<br />

Regelungen zum Kurzarbeitsgeld – würde nur<br />

ein Rentenanspruch von rund 10,60 Euro im Monat<br />

bestehen.<br />

Welche Auswirkungen dies im konkreten Einzelfall zur<br />

Folge hat, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

erfragen.<br />

: Information/Kontakt<br />

Information<br />

Qualifizierung in der<br />

Kurzarbeit<br />

Die Phase der Kurzarbeit<br />

kann gut als Zeit für eine<br />

Qualifizierung dienen. Viele<br />

Unternehmen nutzen<br />

diese Chance und ermöglichen<br />

der Belegschaft eine<br />

Fortbildung. Der Arbeitnehmer<br />

kann in diesem<br />

Fall 60 bzw. 67 Prozent<br />

vom letzten Nettolohn<br />

während der Fortbildungszeit<br />

erhalten.<br />

Über die Möglichkeiten<br />

der Fortbildung und der<br />

Zuschüsse von Weiterbildungskosten<br />

informiert<br />

Sie der Arbeitgeber und<br />

die Bundesagentur für<br />

Arbeit.<br />

Quelle Grafik: www.bmas.de<br />

Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Kurzarbeitergeld<br />

: Frank Pallinger 07021 89-2706<br />

fpallinger@bkk-scheufelen.de<br />

<strong>regional</strong> <strong>optimal</strong> – 3.2009<br />

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