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Dresden – Breslau - beim Reise-Service Monika Siemens

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V. Rücktritt des <strong>Reise</strong>teilnehmers/Umbuchung<br />

1. Bei Rücktritt des <strong>Reise</strong>teilnehmers vom <strong>Reise</strong>vertrag vor <strong>Reise</strong>antritt (Storno) kann<br />

Studiosus an Stelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende<br />

pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:<br />

A. <strong>Reise</strong>n mit Linienflug zum Veranstalter- oder Sondertarif, Bahnreisen sowie Selbstanreisen<br />

B. <strong>Reise</strong>n mit Charterflug und Busreisen<br />

C. <strong>Reise</strong>n mit Billigflug und KreuzfahrtStudienreisen<br />

D. Ausgewählte KreuzfahrtStudienreisen mit speziellem Hinweis<br />

A B C D<br />

......... bis inkl. 46. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn ..................5 % 5 % 10 % 20 %<br />

ab 45. bis inkl. 22. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn ..................8 % 10 % 20 % 30 %<br />

ab 21. bis inkl. 15. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn ................10 % 25 % 30 % 40 %<br />

ab 14. bis inkl. 8. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn ................15 % 40 % 40 % 50 %<br />

ab 7. Tag vor <strong>Reise</strong>beginn ..................................20 % 50 % 50 % 60 %<br />

des <strong>Reise</strong>preises. Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis<br />

je angemeldetem <strong>Reise</strong>teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der<br />

Zugang der Rücktrittserklärung. Dem <strong>Reise</strong>teilnehmer bleibt es unbenommen, dem<br />

<strong>Reise</strong>veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer<br />

Schaden entstanden ist als die vom ihm geforderte Pauschale.<br />

2. Umbuchungen sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom <strong>Reise</strong>vertrag (Storno)<br />

zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung<br />

möglich.<br />

VI. Rücktritt des <strong>Reise</strong>veranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />

Bis 21 Tage vor <strong>Reise</strong>antritt kann Studiosus vom <strong>Reise</strong>vertrag zurücktreten, wenn<br />

die in der <strong>Reise</strong>ausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt<br />

geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Auf die<br />

Rechte des <strong>Reise</strong>teilnehmers nach § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) wird<br />

hingewiesen.<br />

VII. Versicherungen<br />

1. Gegen die in Ziffer V. Abs. 1 geregelte Rücktrittsentschädigung ist der <strong>Reise</strong>teilnehmer<br />

durch die im <strong>Reise</strong>preis enthaltene <strong>Reise</strong>rücktritts-Versicherung abgesichert.<br />

Weiterhin erstattet die Europäische <strong>Reise</strong>versicherung AG bei Abbruch der <strong>Reise</strong><br />

die zusätzlichen Rückreisekosten, den anteiligen <strong>Reise</strong>preis für nicht genutzte <strong>Reise</strong>leistungen<br />

oder die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts.<br />

Der von der versicherten Person zu tragende Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall<br />

20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je Person.<br />

Die näheren Einzelheiten, insbesondere die versicherten Gründe und die Obliegenheiten<br />

des <strong>Reise</strong>teilnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls, entnehmen Sie bitte<br />

dem Kollektiv-Versicherungsausweis der Europäische <strong>Reise</strong>versicherung AG.<br />

Durch die Versicherung ist der <strong>Reise</strong>teilnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur<br />

Zahlung der geschuldeten Rücktrittsentschädigung an Studiosus befreit; er hat<br />

lediglich einen Ersatzanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.<br />

2. Studiosus empfiehlt außerdem den Abschluss einer <strong>Reise</strong>-Krankenversicherung<br />

mit medizinischer Notfallhilfe, des RundumSorglos-<strong>Service</strong>, sowie einer <strong>Reise</strong>gepäckversicherung.<br />

Eine <strong>Reise</strong>gepäckversicherung empfiehlt sich insbesondere auch<br />

im Hinblick auf die in Ziffer VIII. dieser <strong>Reise</strong>bedingungen vereinbarten Haftungsausschlüsse<br />

und -beschränkungen für Studiosus. Näheres entnehmen Sie bitte dem<br />

Versicherungsangebot, welches Sie zusammen mit Ihrer Bestätigung erhalten.<br />

VIII. Haftungsbeschränkungen für Studiosus<br />

1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem <strong>Reise</strong>teilnehmer auf Schadensersatz für<br />

Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen <strong>Reise</strong>preis beschränkt,<br />

soweit<br />

a) ein Schaden des <strong>Reise</strong>teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt<br />

wird oder<br />

b) Studiosus für einen dem <strong>Reise</strong>teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen<br />

eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

2. Die Haftung von Studiosus gegenüber dem <strong>Reise</strong>teilnehmer auf Schadensersatz<br />

wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

beruht, für Sachschäden je <strong>Reise</strong>teilnehmer und <strong>Reise</strong> auf den dreifachen<br />

<strong>Reise</strong>preis beschränkt; die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch<br />

mindestens 4.100,– Euro.<br />

3. Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen jedoch zwingend ein weiter gehender<br />

Anspruch des <strong>Reise</strong>nden gegenüber Studiosus, so bleiben diese Ansprüche von der<br />

vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt.<br />

IX. Verlust und Beschädigung von <strong>Reise</strong>gepäck<br />

Bei <strong>Reise</strong>gepäck sind, zusätzlich zu den nach Ziffer X. bis XII. dieser <strong>Reise</strong>bedingungen<br />

erforderlichen Erklärungen, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks unverzüglich<br />

auch dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung<br />

einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne diese rechtzeitige Anzeige besteht<br />

die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche<br />

Vorschriften, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten.<br />

X. Obliegenheiten und Rechte des <strong>Reise</strong>nden bei mangelhafter <strong>Reise</strong><br />

1. Wird die <strong>Reise</strong> nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der <strong>Reise</strong>teilnehmer Abhilfe<br />

verlangen. Studiosus kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert.<br />

2. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen <strong>Reise</strong>leistung kann der <strong>Reise</strong>teilnehmer<br />

einen Anspruch auf Herabsetzung des <strong>Reise</strong>preises (Minderung) geltend machen.<br />

Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der <strong>Reise</strong>teilnehmer es schuldhaft unterlässt,<br />

den Mangel anzuzeigen.<br />

3. Wird eine <strong>Reise</strong> infolge jenes Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge<br />

eines Mangels dem <strong>Reise</strong>nden die <strong>Reise</strong> oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund<br />

nicht zumutbar, so kann der <strong>Reise</strong>nde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

den <strong>Reise</strong>vertrag kündigen. Zuvor hat der <strong>Reise</strong>nde eine angemessene Frist zur<br />

Abhilfe zu setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn<br />

Abhilfe unmöglich ist oder von Studiosus verweigert wird oder wenn die sofortige<br />

Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des <strong>Reise</strong>teilnehmers<br />

gerechtfertigt ist.<br />

4. Sofern Studiosus einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der <strong>Reise</strong><br />

führt, kann der <strong>Reise</strong>teilnehmer Schadensersatz verlangen. Ein Recht des <strong>Reise</strong>teilnehmers<br />

auf Minderung oder auf Kündigung des <strong>Reise</strong>vertrages bleibt hiervon<br />

unberührt.<br />

XI. Mängelanzeige, Rechte der <strong>Reise</strong>leitung<br />

1. <strong>Reise</strong>leitungen bzw. örtliche Vertretungen von Studiosus sind während der <strong>Reise</strong><br />

beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe<br />

zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt und<br />

bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen<br />

Studiosus anzuerkennen.<br />

2. Eine Kündigung des <strong>Reise</strong>vertrages durch Studiosus (z. B. bei höherer Gewalt) kann<br />

auch durch die <strong>Reise</strong>leitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von Studiosus<br />

ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Studiosus bevollmächtigt.<br />

XII. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung<br />

1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von <strong>Reise</strong>leistungen<br />

muss der <strong>Reise</strong>teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen<br />

Beendigung der <strong>Reise</strong> Studiosus gegenüber unter der am Ende genannten<br />

Adresse geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend<br />

gemacht werden, wenn der <strong>Reise</strong>teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung<br />

der Frist gehindert war.<br />

2. Die in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche des <strong>Reise</strong>teilnehmers verjähren in einem<br />

Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die <strong>Reise</strong> dem Vertrag nach enden<br />

sollte. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden<br />

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Studiosus oder der <strong>Reise</strong>teilnehmer<br />

die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

XIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen<br />

1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer <strong>Reise</strong> oder <strong>Reise</strong>leistung<br />

dem <strong>Reise</strong>teilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt<br />

der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der <strong>Reise</strong>teilnehmer deutscher<br />

Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat<br />

erkennbar ist. In der Person des <strong>Reise</strong>teilnehmers begründete persönliche Umstände<br />

können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom <strong>Reise</strong>teilnehmer<br />

mitgeteilt oder offenkundig sind.<br />

2. Der <strong>Reise</strong>teilnehmer sollte sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie<br />

andere Prophylaxe-Maßnahmen, auch bezüglich des Thrombose-Risikos bei Langstreckenflügen,<br />

informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einholen. Allgemeine<br />

Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene<br />

Ärzte, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung.<br />

3. Soweit Studiosus gemäß der <strong>Reise</strong>ausschreibung die Besorgung von Visa und/oder<br />

ähnlicher Dokumente übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des <strong>Reise</strong>nden (Geschäftsbesorgung).<br />

Die Erteilung von Visa und/oder ähnlicher <strong>Reise</strong>dokumente ist nicht<br />

Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Studiosus aus dem <strong>Reise</strong>vertrag.<br />

XIV. Abtretungsverbot<br />

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des <strong>Reise</strong>teilnehmers gegen Studiosus ist<br />

ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem <strong>Reise</strong>vertrag<br />

und damit im Zusammenhang stehende Ansprüche sowie Ansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.<br />

XV. Gerichtsstand<br />

Für den Fall, dass der <strong>Reise</strong>teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder<br />

dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von<br />

Studiosus gegen den <strong>Reise</strong>teilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.<br />

XVI. Gültigkeit der Ausschreibungsangaben<br />

Naturgemäß kann die <strong>Reise</strong>ausschreibung nur die zum Zeitpunkt der Drucklegung<br />

feststehenden Einzelheiten der <strong>Reise</strong>durchführung, wie z. B. Termine und Abflugzeiten,<br />

anführen. Änderungen insoweit sind möglich und bleiben bis Vertragsschluss<br />

vorbehalten.<br />

XVII. Sonstiges<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des <strong>Reise</strong>vertrages einschließlich<br />

dieser <strong>Reise</strong>bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten <strong>Reise</strong>vertrages<br />

zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die<br />

§§ 651 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).<br />

Studiosus <strong>Reise</strong>n München GmbH<br />

Riesstraße 25 · D-80992 München<br />

Telefon 089/500 60-0 · Telefax 089/500 60-100<br />

E-Mail: tours@studiosus.com · http://www.studiosus.com<br />

Stand: 14.9.2007<br />

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