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VERWALTUNGSVERTRAG (Zinshaus)

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2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />

Schriftform, sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes<br />

ist.<br />

3. Die Miteigentümer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verwalter<br />

die die einzelnen Miteigentümer betreffenden personenbezogenen Daten insoweit<br />

verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung<br />

der Verwalteraufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder<br />

berufsrechtlichen Regelungen ergibt.<br />

4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Soweit der Auftraggeber nicht als<br />

Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, verpflichten sich die Vertragspartner,<br />

die unwirksame(n) Bestimmungen durch eine diesen in wirtschaftlichem<br />

Ergebnis möglichst nahe kommenden Regelung(en) zu ersetzen.<br />

Ort, Datum ............................<br />

.............................................. ...................................<br />

(Auftraggeber)<br />

(Verwalter)<br />

Beilage: Vollmachtsformular<br />

13<br />

©erh reimitz hafner rechtsanwälte<br />

www.engin-deniz.com

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