25.01.2015 Aufrufe

laden - Brandenburg, Europa und die Welt

laden - Brandenburg, Europa und die Welt

laden - Brandenburg, Europa und die Welt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

im Widerspruch dazu, dass <strong>die</strong> EU im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) selbst anerkannt hat, dass <strong>die</strong> Wasserversorgung eine Leistung der<br />

Daseinsvorsorge ist (Erwägung 15). Dementsprechend hat sie in Erwägung 1<br />

festgeschrieben: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes<br />

Gut, das geschützt, verteidigt <strong>und</strong> entsprechend behandelt werden muss.“<br />

Darüber hinaus widerspricht der Entwurf der Konzessionsrichtlinie ebenso den<br />

Zielen des Vertrags von Lissabon, mit dem <strong>die</strong> EU nationalen <strong>und</strong> lokalen<br />

Behörden in einem Zusatzprotokoll eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der<br />

Erledigung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zugesichert hat. In Deutschland<br />

wird auf kommunaler bzw. regionaler Ebene <strong>die</strong> Wasserversorgung<br />

gewährleistet. Diese Strukturen haben sich außerordentlich bewährt. Die<br />

Wasserversorgung in Deutschland entspricht höchsten Qualitäts- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsstandards. Durch <strong>die</strong> kommunale bzw. regionale Organisation der<br />

Wasserversorgung kann gleichzeitig ein angemessenes Preisniveau für <strong>die</strong><br />

Verbraucher sichergestellt werden. Diese Strukturen würden erheblich gefährdet,<br />

wenn <strong>die</strong> Kommunen <strong>die</strong> Wasserversorgung europaweit ausschreiben müssten,<br />

weil <strong>die</strong> lokalen Wasserversorgungsstrukturen häufig nicht den von der<br />

Kommission vorgesehen Ausnahmetatbeständen entsprechen. Nicht passfähige,<br />

schablonenhafte Abgrenzungskriterien können, etwa schon bei einer<br />

wesentlichen Änderung bestehender Verträge, unbeabsichtigt zu einer<br />

marktoffenen Ausschreibungspflicht <strong>und</strong> in der Folge zu einer unbeabsichtigten<br />

Privatisierung führen. Müssten Wasserversorgungskonzessionen an private<br />

Anbieter vergeben werden, weil <strong>die</strong> kommunalen Anbieter nicht zum Zuge<br />

kommen, drohen unter anderem erhebliche Preissteigerungen, Qualitätsverluste<br />

<strong>und</strong> eine Vernachlässigung des Leitungsnetzes. Trotz der schwierigen<br />

Verhandlungslage müssen sich <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esländer weiter dafür einsetzen, dass<br />

<strong>die</strong> Wasserversorgung in den Katalog der Ausnahmetatbestände der Richtlinie<br />

aufgenommen wird. Sollte <strong>die</strong>ses Ziel nicht erreicht werden, dürfen für den<br />

Bereich der Wasserversorgung nur minimale Ausschreibungsanforderungen<br />

postuliert werden, wie <strong>die</strong>s z.B. für soziale Dienste vorgesehen ist. Die<br />

Umsetzung der Richtlinie darf zu keinen erhöhten bürokratischen Belastungen für<br />

öffentliche Auftraggeber <strong>und</strong> Unternehmen führen <strong>und</strong> ihre Regelungen müssen<br />

klar <strong>und</strong> unmissverständlich formuliert werden. Die Wasserversorgung muss in<br />

lokaler bzw. regionaler Hand bleiben. Auch <strong>die</strong> Nachbesserungen bei den<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!