ferienwohnungen - Vogt
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Gastaufnahmevertrag | klassifizierung<br />
Gastaufnahmevertrag<br />
Vermietungen und Reservierungen sind nach dem bürgerlichen Recht<br />
als befristeter Mietvertrag anzusehen und darum verbindlich.<br />
Ein Gastaufnahmevertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich<br />
zustandekom men und verpflichtet die Vertragspartner zur Er -<br />
füllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag ab -<br />
geschlossen ist. Im Interesse beider Teile ist es ratsam, alle finan ziellen<br />
Fragen vor Abschluss des Gastvertrages zu klären. Eine gegenseitige<br />
schriftliche Bestätigung der Abmachung ist ratsam.<br />
Bei Vertragsbruch durch den Vermieter muss dieser dem Gast ein<br />
gleich wertiges Er satz quartier bereitstellen und den eventuell entstandenen<br />
Schaden tragen. Bei Vertrags bruch durch den Mieter steht<br />
dem Vermieter der vereinbarte Mietpreis abzüglich er sparter Auf -<br />
wendungen zu.<br />
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch<br />
genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit weiter<br />
zu vermieten.<br />
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer<br />
des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige Abreise<br />
aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener<br />
Fälle entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadens er -<br />
satzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers<br />
ist Schadensersatz zu leisten. Wir empfehlen daher unseren Gästen,<br />
eine Reiserück tritts kostenversicherung abzu schließen.<br />
Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Dieser<br />
ist zur Beseitigung verpflichtet. Falls ein Mangel nicht behoben werden<br />
kann, ist ein Preisnachlass zu ge währen bzw. für Ersatz zu sorgen.<br />
Das Gästeamt übernimmt keine Haftung für An sprüche der Gäste und<br />
der Gastgeber.<br />
Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />
Hinweis des Herausgebers<br />
Alle Angaben in diesem Verzeichnis entsprechen dem Stand bei Druck -<br />
legung (April 2008). Für Satzfehler, Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />
über nimmt der Herausgeber keine Haftung. Die in diesem Verzeichnis<br />
ent haltenen Angaben beruhen auf den von den Be trieben gelieferten<br />
Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr<br />
über nommen wird.<br />
klassifizierung<br />
Die in diesem Verzeichnis mit den nachfolgenden Sternen gekennzeichneten<br />
Betriebe haben an einer freiwilligen Klassifizierung nach den Kriterien des<br />
Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) teilgenommen. Betriebe ohne Sterne<br />
haben an dieser Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren<br />
Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Die Gesamtaus -<br />
stattung der bewerteten Quartiere läßt sich folgendermaßen beschreiben:<br />
F/P ✸<br />
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem<br />
Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem<br />
Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem,<br />
solidem Wohnkomfort.<br />
F/P ✸✸<br />
Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die<br />
Ausstattung muß in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität.<br />
Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />
F/P ✸✸✸<br />
Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von<br />
besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auch auf<br />
Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />
F/P ✸✸✸✸<br />
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in<br />
gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer<br />
Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses<br />
genügen gehobenen Ansprüchen.<br />
F/P ✸✸✸✸✸<br />
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im<br />
Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige<br />
Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver<br />
Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die<br />
Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.<br />
(✸✸) (✸✸✸)<br />
Ferienwohnungen, bei denen die Sterne in Klammern stehen, sind keine abgeschlossenen<br />
Wohnungen.<br />
Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie „Urlaub auf dem Lande“<br />
haben ab 2004 die Möglichkeit, ihr Angebot innerhalb der DTV-KLassifizierung<br />
speziell zu kennzeichnen.<br />
Belegungsangabe<br />
Die Angabe einer max. Personenzahl von bspw. „4“ bedeutet, dass in<br />
dieser Ferienwohnung maximal 4 Erwachsene Platz haben. Die Angabe<br />
einer max. Personenzahl von bspw. „2+2“ bedeutet, dass diese Ferien -<br />
wohnung mit maximal 2 Erwachsenen und 2 Kindern belegt werden<br />
kann.<br />
Typisierung der Ferienwohnungen<br />
Typ A: 1-Zimmer-Whg. (Wohn- und Schlafraum in einem)<br />
Typ B: 2-Zimmer-Whg. (Wohn- und Schlafraum getrennt)<br />
Typ C: 3-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 2 Schlafräume)<br />
Typ D: 4-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 3 Schlafräume)<br />
Typ E: 5-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 4 Schlafräume)<br />
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