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ferienwohnungen - Vogt

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Gastaufnahmevertrag | klassifizierung<br />

Gastaufnahmevertrag<br />

Vermietungen und Reservierungen sind nach dem bürgerlichen Recht<br />

als befristeter Mietvertrag anzusehen und darum verbindlich.<br />

Ein Gastaufnahmevertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich<br />

zustandekom men und verpflichtet die Vertragspartner zur Er -<br />

füllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag ab -<br />

geschlossen ist. Im Interesse beider Teile ist es ratsam, alle finan ziellen<br />

Fragen vor Abschluss des Gastvertrages zu klären. Eine gegenseitige<br />

schriftliche Bestätigung der Abmachung ist ratsam.<br />

Bei Vertragsbruch durch den Vermieter muss dieser dem Gast ein<br />

gleich wertiges Er satz quartier bereitstellen und den eventuell entstandenen<br />

Schaden tragen. Bei Vertrags bruch durch den Mieter steht<br />

dem Vermieter der vereinbarte Mietpreis abzüglich er sparter Auf -<br />

wendungen zu.<br />

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch<br />

genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit weiter<br />

zu vermieten.<br />

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer<br />

des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige Abreise<br />

aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener<br />

Fälle entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadens er -<br />

satzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers<br />

ist Schadensersatz zu leisten. Wir empfehlen daher unseren Gästen,<br />

eine Reiserück tritts kostenversicherung abzu schließen.<br />

Etwaige Mängel sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Dieser<br />

ist zur Beseitigung verpflichtet. Falls ein Mangel nicht behoben werden<br />

kann, ist ein Preisnachlass zu ge währen bzw. für Ersatz zu sorgen.<br />

Das Gästeamt übernimmt keine Haftung für An sprüche der Gäste und<br />

der Gastgeber.<br />

Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

Hinweis des Herausgebers<br />

Alle Angaben in diesem Verzeichnis entsprechen dem Stand bei Druck -<br />

legung (April 2008). Für Satzfehler, Vollständigkeit und die Richtigkeit<br />

über nimmt der Herausgeber keine Haftung. Die in diesem Verzeichnis<br />

ent haltenen Angaben beruhen auf den von den Be trieben gelieferten<br />

Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr<br />

über nommen wird.<br />

klassifizierung<br />

Die in diesem Verzeichnis mit den nachfolgenden Sternen gekennzeichneten<br />

Betriebe haben an einer freiwilligen Klassifizierung nach den Kriterien des<br />

Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) teilgenommen. Betriebe ohne Sterne<br />

haben an dieser Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren<br />

Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Die Gesamtaus -<br />

stattung der bewerteten Quartiere läßt sich folgendermaßen beschreiben:<br />

F/P ✸<br />

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem<br />

Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem<br />

Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem,<br />

solidem Wohnkomfort.<br />

F/P ✸✸<br />

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die<br />

Ausstattung muß in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität.<br />

Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />

F/P ✸✸✸<br />

Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von<br />

besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auch auf<br />

Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />

F/P ✸✸✸✸<br />

Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in<br />

gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer<br />

Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses<br />

genügen gehobenen Ansprüchen.<br />

F/P ✸✸✸✸✸<br />

Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im<br />

Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige<br />

Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver<br />

Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die<br />

Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.<br />

(✸✸) (✸✸✸)<br />

Ferienwohnungen, bei denen die Sterne in Klammern stehen, sind keine abgeschlossenen<br />

Wohnungen.<br />

Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie „Urlaub auf dem Lande“<br />

haben ab 2004 die Möglichkeit, ihr Angebot innerhalb der DTV-KLassifizierung<br />

speziell zu kennzeichnen.<br />

Belegungsangabe<br />

Die Angabe einer max. Personenzahl von bspw. „4“ bedeutet, dass in<br />

dieser Ferienwohnung maximal 4 Erwachsene Platz haben. Die Angabe<br />

einer max. Personenzahl von bspw. „2+2“ bedeutet, dass diese Ferien -<br />

wohnung mit maximal 2 Erwachsenen und 2 Kindern belegt werden<br />

kann.<br />

Typisierung der Ferienwohnungen<br />

Typ A: 1-Zimmer-Whg. (Wohn- und Schlafraum in einem)<br />

Typ B: 2-Zimmer-Whg. (Wohn- und Schlafraum getrennt)<br />

Typ C: 3-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 2 Schlafräume)<br />

Typ D: 4-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 3 Schlafräume)<br />

Typ E: 5-Zimmer-Whg. (Wohnraum und 4 Schlafräume)<br />

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