Made by 30 Frachttabelle Mindestfrachtbetrag auf Baustellen inkl. Kranentladung bis Lieferzone 3 pauschal EUR 60,00 bis Lieferzone 6 pauschal EUR 90,00 bis Lieferzone 11 pauschal EUR 120,00 Frachtzone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 ab 12 Kranentladung 7,00 EURO/to. Achtung, sehr wichtig: • Fragen Sie Ihren Kunden nach der genauen Entladestelle. • Auch markante Punkte in einem Neubaugebiet sind sehr hilfreich. • Fragen Sie nach Namen, genauer Adresse, evtl. nach dem Verarbeiter, sehr wichtig ist auch die Telefonnummer. • Fragen Sie nach Hindernissen, wie Brücken, Umleitungen, Unterführungen, Gewichtsbegrenzungen und ob auch Wendemöglichkeiten bestehen. • Fragen Sie, ob die Baustelle mit Hänger angefahren werden kann. • Wichtig ist wer die Ware entgegennimmt – der Verleger, der Endverbraucher selbst oder evtl. der Nachbar. • Entladungen sind nur soweit möglich, wie der Ausleger vom Kran reicht und der Fahrer selbst verantworten kann. • Keine Entladung auf freitragende Decken oder Balkone (Statik). • Auf Bürgersteigen, öffentlichen Straßen oder Plätzen werden die Waren nicht abgestellt. Ausnahme nur bei Vorlage einer schriftlichen Genehmigung, oder es handelt sich um eine sichtlich erkennbare Baustelleneinrichtung. • Bei falschen Adressen oder bei Hindernissen, die nicht vorher bekannt gemacht werden, müssen wir gesonderte Kosten in Rechnung stellen. • Ein Lkw mit Hänger und Kran kostet per Arbeitsstunde etwa. EUR 75,00 Frachtsatz-/-Lager bis 5-t Lieferung per Tonne EUR 10,00 EUR 12,50 EUR 14,50 EUR 19,00 EUR 21,50 EUR 24,00 EUR 26,00 EUR 28,00 EUR 32,00 EUR 33,50 EUR 34,50 nach Vereinbarung Mindestfrachtbetrag auf’s Lager bis Zone 3 pauschal bis Zone 6 bis Zone 9 bis Zone 11 ab Zone 11 EUR 30,00 EUR 60,00 EUR 90,00 EUR 110,00 EUR 150,00 Paketversand per DPD bis 7 kg bis 10 kg bis 20 kg EUR 10,00/Pak. EUR 15,00/Pak. EUR 20,00/Pak. bis 10-t Lieferung per Tonne EUR 9,00 EUR 11,50 EUR 13,50 EUR 18,00 EUR 20,50 EUR 21,00 EUR 24,00 EUR 27,00 EUR 30,00 EUR 31,50 EUR 32,50 nach Vereinbarung ab 10-t Lieferung per Tonne EUR 8,00 EUR 10,50 EUR 12,50 EUR 17,00 EUR 19,00 EUR 20,00 EUR 23,00 EUR 26,00 EUR 29,00 EUR 30,50 EUR 31,50 nach Vereinbarung Vor Verarbeitung, einschlägige DIN-Normen beachten! Farbabweichungen sind drucktechnisch bedingt! Phone (0 81 41) 32 78-50 · Fax (0 81 41) 32 78-550 · office@grimmplatten.de · www.grimmplatten.de
Verkaufs- und Lieferbedingungen I. Allgemeines 1. Diese Geschäftsbedingungen haben für alle gegenwärtigen und auch zukünftigen Geschäftsverbindungen der Vertragspartner Geltung. 2. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen der Verwender in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unter Unternehmern im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen der Verwender in Geschäftsbeziehung tritt, zu verstehen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder ergänzende andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst wenn sie bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil, außer Ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. II. Vertragsabschluss 1. Unsere Angebote sind sämtlich freibleibend. Änderungen technischer Art sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. 2. Mit Eingang der Bestellung einer Ware durch einen Kunden, erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Es ist unsere Berechtigung, das der Bestellung des Kunden zugrunde liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann hierbei durch uns entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erfolgen. 3. Ordert ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, bestätigen wir den Zugang der Bestellung unverzüglich. Hierbei stellt diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wobei die Zugangserklärung allerdings mit der Annahmebestätigung verbunden werden kann. 4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. An die mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist sind wir nur bei richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung gebunden. Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns an der Einhaltung des Liefertermines hindern, berechtigen uns, den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung und erforderlichenfalls einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - auch für einen noch nicht erfüllten Teil - zurückzutreten. Wir werden den Kunden vom betreffenden Ereignis und von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich benachrichtigen und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. 5. Soweit ein Verbraucher die Ware bei uns auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Vertragstext speichern und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E - Mail zukommen lassen. III. Preise / Vergütung 1. Unsere Preise verstehen sich ab Betonwerk Fürstenfeldbruck auf LKW verladen, ausschließlich Mehrwertsteuer, soweit sich aus unseren Preislisten nichts anderes ergibt. Frachtkosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit nicht frachtfrei vereinbart ist. Die vereinbarten Preise sind bindend, sofern die Auftragserfüllung innerhalb von 2 Monaten ab Vertragsschluss erfolgt. Bei späterer Auftragsabwicklung behalten wir uns eine Preisänderung vor. Dem Kunden entstehen bei Bestellung der durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder per Überweisung der Rechnung leisten. 2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 20 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum kann der Kunde 2 % Skonto vom Nettoabrechnungsbetrag ( ohne Fracht und andere Nebenkosten ) abziehen. Diese Berechtigung entfällt, wenn später als 10 Tage nach Rechnungsdatum bezahlt wird. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. 3. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft und objektiv in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. IV. Eigentumsvorbehalt 1. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Die Kunden verpflichten sich, die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs - und / oder Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. 3. Es besteht die Verpflichtung des Kunden, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, möglicherweise im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. 4. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der o.g. Pflichten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraustuverlangen. 5. Dem Unternehmer ist es gestattet, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns diesbezüglich bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstehen. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Unternehmer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung von uns ermächtigt. Wir behalten uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. V. Gefahrübergang / Lieferung 1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person auf den Käufer über, spätestens jedoch, sobald die Ware unser Werksgelände verlässt. 31 2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. 3. Dem Begriff der Übergabe ist es hier gleichgestellt, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet. 4. Bei einer Selbstabholung hat der Kunde stets zu prüfen, ob die Beton - Bauteile einwandfrei verladen sind und hat etwaige Verlademängel unverzüglich zu beanstanden. Eine Versicherung der Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten abgeschlossen. Wird eine Lieferung zur Baustelle vereinbart, so setzt dies eine für schwere Lastzüge gut zu befahrende Anfuhrstelle voraus. Das Abladen hat unverzüglich vom Kunden selbst zu erfolgen. Wartezeiten und Kosten die die dadurch entstehen, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, gehen zu Lasten des Kunden. VI. Gewährleistung 1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, können wir bei Mängeln der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. 2. Ist der Käufer Verbraucher, so kann er zunächst wählen, ob die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Diesbezüglich sind wir berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen und Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher anzusehen ist. 3. Geht die Nacherfüllung ins Leere, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, soweit nur eine geringfügige Vertragwidrigkeit oder nur geringfügige Mängel vorliegen. 4. Unternehmer haben uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist versäumt, ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Hierbei trifft allein den Unternehmer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Ersichtlichkeit des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mangelanzeige. 5. Entscheidet sich der Kunde wegen eines Mangels, nach erfolgloser Nacherfüllung zum Vertragsrücktritt, stehen dem Kunden daneben keine Schadenersatzansprüche wegen des Mangels zu. Entscheidet sich der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung zum Schadenersatz, bleibt die Ware beim Kunden, soweit ihm dies zuzumuten ist. In diesem Fall beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Soweit wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben, gilt dies nicht. 6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Ablieferung der Ware für den Verbraucher 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleitungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Unternehmern gilt dies nicht, soweit uns der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde. 7. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Beschreibung des Produktes des Herstellers als vereinbart. Werbung des Herstellers, anderweitige Anpreisungen oder öffentliche Äußerungen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. 8. Gegenüber Unternehmen gilt hier noch Folgendes : Die Herstellung unserer Beton - Bauteile erfolgt - soweit vorhanden - nach DIN - Normen. Erfolgt die Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, dem ein Muster beilag, so können, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen nicht beanstandet werden. Schäden, die durch das Streuen von Salz, Abkratzungen des Eises usw. entstehen bzw. auf die Eingriffe Dritter, z.B. durch unsachgemäßes Verlegen, oder Schäden beim Abladen zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Auch Ausblühungen, die insbesondere bei gefärbten Platten auftreten können, sind unvermeidbar und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Gefärbte Platten verändern zwangsläufig im Laufe der Zeit ihren Farbton durch Witterungseinflüsse, sodass derartige Farbänderungen ebenfalls keine Gewährleistungsverpflichtung auslösen. 9. Wird dem Kunden eine mangelhafte Montageanleitung übergeben, so sind wir dann nur zur Lieferung einen mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Verarbeitung entgegensteht. 10. Garantien im rechtlichen Sinne erhält der Kunde von uns nicht. VII. Haftung 1. Gegenüber Unternehmern haften wir bei fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht. 2. Schadenersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Im Falle für Arglist gilt dies nicht. VIII. Schlussbestimmungen 1. Zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. UN - Recht findet keine Anwendung. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in 82256 Fürstenfeldbruck. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat oder sein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einschluss dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung soll dann von den Parteien durch eine andere Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Rechnungen des Unternehmers nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften 2 Jahre aufbewahren muss. 5. Für bestellte und nicht angenommene Ware berechnen wir Stornogebühren in Höhe von 20% des Waren-Nettobetrages. Sonderanfertigungen werden in voller Höhe berechnet. Vor Verarbeitung, einschlägige DIN-Normen beachten! 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