Positionspapier Eisenbahnregulierung - BAG-SPNV
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da es sich dabei um Vorschriften zur Sicherung<br />
eines diskriminierungsfreien<br />
Zugangs handelt.<br />
die Fachaufsicht in Eisenbahnfragen<br />
vom Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung auf das Bundeswirtschaftsministerium<br />
zugewiesen<br />
wird.<br />
die Personal- und Finanzausstattung der<br />
Bundesnetzagentur im Eisenbahnbereich<br />
der anderer regulierter Branchen<br />
angeglichen wird.<br />
die Bundesnetzagentur im Rahmen<br />
der Marktbeobachtung berechtigt ist,<br />
von Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
auch Informationen ohne konkreten<br />
Regulierungsanlass einzuholen. Der<br />
Schutz des Wettbewerbs muss Vorrang<br />
haben vor dem Schutz des Monopolisten.<br />
32 <strong>Positionspapier</strong> <strong>Eisenbahnregulierung</strong>