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Positionspapier Eisenbahnregulierung - BAG-SPNV

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da es sich dabei um Vorschriften zur Sicherung<br />

eines diskriminierungsfreien<br />

Zugangs handelt.<br />

die Fachaufsicht in Eisenbahnfragen<br />

vom Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung auf das Bundeswirtschaftsministerium<br />

zugewiesen<br />

wird.<br />

die Personal- und Finanzausstattung der<br />

Bundesnetzagentur im Eisenbahnbereich<br />

der anderer regulierter Branchen<br />

angeglichen wird.<br />

die Bundesnetzagentur im Rahmen<br />

der Marktbeobachtung berechtigt ist,<br />

von Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

auch Informationen ohne konkreten<br />

Regulierungsanlass einzuholen. Der<br />

Schutz des Wettbewerbs muss Vorrang<br />

haben vor dem Schutz des Monopolisten.<br />

32 <strong>Positionspapier</strong> <strong>Eisenbahnregulierung</strong>

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