Flyer "Erstausbildung junger Erwachsener" - Bundesagentur für Arbeit
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Weitere Möglichkeit der Unterstützung<br />
Leistungen an Unternehmen<br />
<strong>Arbeit</strong>geberinnen und <strong>Arbeit</strong>geber können für die<br />
berufliche Weiterbildung von beschäftigten<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmern ohne<br />
Berufsabschluss folgende Leistungen erhalten:<br />
• Zuschuss zum <strong>Arbeit</strong>sentgelt (AEZ)<br />
• Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen<br />
Der Zuschuss wird für weiterbildungsbedingte<br />
Ausfallzeiten gezahlt.<br />
Leistungen an <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
Die Agenturen für <strong>Arbeit</strong> bzw. die Jobcenter<br />
können den <strong>Arbeit</strong>slosen bzw. <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen<br />
und <strong>Arbeit</strong>nehmern folgende Weiterbildungskosten<br />
erstatten:<br />
• Lehrgangskosten<br />
• Fahrkosten<br />
• Kosten für die auswärtige Unterbringung und<br />
Verpflegung<br />
• Kinderbetreungskosten<br />
• ggf. umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei<br />
betrieblicher Einzelumschulung zur Sicherung<br />
des Qualifizierungserfolges<br />
Außerdem kann bei Leistungsbeziehern die<br />
Ausbildungsvergütung durch<br />
lebensunterhaltssichernde Leistungen aufgestockt<br />
werden.