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Flyer "Erstausbildung junger Erwachsener" - Bundesagentur für Arbeit

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Weitere Möglichkeit der Unterstützung<br />

Leistungen an Unternehmen<br />

<strong>Arbeit</strong>geberinnen und <strong>Arbeit</strong>geber können für die<br />

berufliche Weiterbildung von beschäftigten<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmern ohne<br />

Berufsabschluss folgende Leistungen erhalten:<br />

• Zuschuss zum <strong>Arbeit</strong>sentgelt (AEZ)<br />

• Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen<br />

Der Zuschuss wird für weiterbildungsbedingte<br />

Ausfallzeiten gezahlt.<br />

Leistungen an <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer<br />

Die Agenturen für <strong>Arbeit</strong> bzw. die Jobcenter<br />

können den <strong>Arbeit</strong>slosen bzw. <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen<br />

und <strong>Arbeit</strong>nehmern folgende Weiterbildungskosten<br />

erstatten:<br />

• Lehrgangskosten<br />

• Fahrkosten<br />

• Kosten für die auswärtige Unterbringung und<br />

Verpflegung<br />

• Kinderbetreungskosten<br />

• ggf. umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei<br />

betrieblicher Einzelumschulung zur Sicherung<br />

des Qualifizierungserfolges<br />

Außerdem kann bei Leistungsbeziehern die<br />

Ausbildungsvergütung durch<br />

lebensunterhaltssichernde Leistungen aufgestockt<br />

werden.

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