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Ausländische Bevölkerung - Statistisches Bundesamt

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1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse<br />

Ausländische Bevölkerung<br />

Der vorliegende Bericht enthält im Wesentlichen die Ergebnisse<br />

der Ausländerstatistik für 2011. Sie beruhen auf<br />

der ab 1975 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom<br />

Statistischen <strong>Bundesamt</strong> durchgeführten Auswertung des<br />

Ausländerzentralregisters (AZR). Ab 1995 erfolgt die<br />

Auswertung gemäß dem Gesetz über das Ausländerzentralregister<br />

(AZR-Gesetz) vom 2.9.1994. Es werden die in<br />

Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen<br />

und Ausländer nach Staatsangehörigkeit,<br />

Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand<br />

sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach<br />

Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen<br />

ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zugängen<br />

sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder,<br />

bei den Abgängen die Sterbefälle ausländischer Personen<br />

eingeschlossen.<br />

Auch die amtliche Fortschreibung des Bevölkerungsstandes,<br />

die u. a. auf der Volkszählung vom 25. Mai 1987 aufbaut,<br />

stellt nach dem Alter und Familienstand gegliederte<br />

Zahlen zur ausländischen Bevölkerung zur Verfügung. Allerdings<br />

gibt es aus der Bevölkerungsfortschreibung keine<br />

Angaben für einzelne Staatsangehörigkeiten.<br />

Da die Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem AZR<br />

und nach der Bevölkerungsfortschreibung aus erhebungsmethodischen<br />

Gründen voneinander abweichen, sind die<br />

Angaben zur ausländischen Bevölkerung in den Tabellen<br />

1 und 2 aus beiden Quellen gegenübergestellt. Für den<br />

Indikator „Ausländische Bevölkerung je 1 000 Einwohner“<br />

werden aus methodischen Gründen die Angaben der<br />

Bevölkerungsfortschreibung verwendet.<br />

In einigen Bundesländern sind Ausländerbehörden mit<br />

kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden.<br />

Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten<br />

derzeit nicht immer möglich. Deshalb wird bis auf weiteres<br />

von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene<br />

abgesehen.<br />

Historie: Zwischen 1967 und 1971 lagen statistische Daten<br />

über Ausländerinnen und Ausländer aus Karteiauszählungen<br />

vor, die die Ausländerbehörden nach der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes<br />

vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) sowie auf<br />

Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium<br />

des Innern und den Innenministern bzw. -senatoren<br />

der Länder in den Jahren 1967 bis 1970 (jeweils zum<br />

30.9.) und ab 1971 (zum 31.12.) vorzunehmen hatten.<br />

Die so ermittelten Zahlen wurden vom Statistischen <strong>Bundesamt</strong><br />

zum Gesamtergebnis zusammengestellt und regelmäßig<br />

veröffentlicht. Die Meldungen der Ausländerbehörden<br />

dienten in erster Linie verwaltungsinternen Zwecken.<br />

Aus diesem Grund wurden – abgesehen vom Aufenthaltsstatus<br />

– neben der Gesamtzahl der Ausländerinnen<br />

und Ausländer und ihrer Gliederung nach der Staatsangehörigkeit<br />

gesonderte Angaben nur für Frauen und<br />

Kinder unter 16 Jahren nachgewiesen. Im Jahre 1972 wurden<br />

diese Daten nicht mehr anhand der Meldungen der<br />

örtlichen Ausländerbehörden, sondern durch eine Auswertung<br />

des AZR ermittelt.<br />

Wegen den erheblichen Abweichungen des AZR zum Ergebnis<br />

der am 25. Mai 1987 durchgeführten Volkszählung<br />

war eine Anpassung der Registerauszählung an die<br />

Ergebnisse dieser Zählung erforderlich.<br />

Zum Jahresende 2004 wurde eine erneute Bereinigung<br />

des Ausländerzentralregisters durchgeführt. Dabei wurde<br />

der Gesamtbestand der ausländischen Bevölkerung im<br />

AZR mit den Angaben der regionalen Ausländerbehörden<br />

abgeglichen und um unstimmige Fälle bereinigt. Am Jahresende<br />

2004 lag die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung<br />

um ca. 600 000 unter der des Vorjahres. Wegen<br />

des – größtenteils als Folge der Bereinigung aufgetretenen<br />

– Bruchs in der Zeitreihe sind die Angaben von 2004<br />

nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar.<br />

Gleichzeitig weicht nunmehr die Gesamtzahl der ausländischen<br />

Bevölkerung nach AZR deutlich von der nach der<br />

Bevölkerungsfortschreibung ab. Die Zahlen aus dem AZR<br />

müssen grundsätzlich niedriger sein als die aus der Bevölkerungsfortschreibung,<br />

da hier nur die nicht nur vorübergehend<br />

in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung<br />

erfasst ist. Es lässt sich aber derzeit nicht abschließend<br />

sagen, ob die jetzt ausgewiesene Differenz<br />

vollständig auf diese Ursache zurückzuführen ist.<br />

<strong>Statistisches</strong> <strong>Bundesamt</strong>, Fachserie 1 Reihe 2, 2011 4

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