Ausländische Bevölkerung - Statistisches Bundesamt
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1 Methodische Einführung und Quellen der Ergebnisse<br />
Ausländische Bevölkerung<br />
Der vorliegende Bericht enthält im Wesentlichen die Ergebnisse<br />
der Ausländerstatistik für 2011. Sie beruhen auf<br />
der ab 1975 jeweils zum 31. Dezember eines Jahres vom<br />
Statistischen <strong>Bundesamt</strong> durchgeführten Auswertung des<br />
Ausländerzentralregisters (AZR). Ab 1995 erfolgt die<br />
Auswertung gemäß dem Gesetz über das Ausländerzentralregister<br />
(AZR-Gesetz) vom 2.9.1994. Es werden die in<br />
Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen<br />
und Ausländer nach Staatsangehörigkeit,<br />
Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, Alter und Familienstand<br />
sowie die im Laufe des Berichtsjahres nach<br />
Deutschland zugezogenen und von dort fortgezogenen<br />
ausländischen Personen nachgewiesen. In den Zugängen<br />
sind die in Deutschland geborenen ausländischen Kinder,<br />
bei den Abgängen die Sterbefälle ausländischer Personen<br />
eingeschlossen.<br />
Auch die amtliche Fortschreibung des Bevölkerungsstandes,<br />
die u. a. auf der Volkszählung vom 25. Mai 1987 aufbaut,<br />
stellt nach dem Alter und Familienstand gegliederte<br />
Zahlen zur ausländischen Bevölkerung zur Verfügung. Allerdings<br />
gibt es aus der Bevölkerungsfortschreibung keine<br />
Angaben für einzelne Staatsangehörigkeiten.<br />
Da die Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem AZR<br />
und nach der Bevölkerungsfortschreibung aus erhebungsmethodischen<br />
Gründen voneinander abweichen, sind die<br />
Angaben zur ausländischen Bevölkerung in den Tabellen<br />
1 und 2 aus beiden Quellen gegenübergestellt. Für den<br />
Indikator „Ausländische Bevölkerung je 1 000 Einwohner“<br />
werden aus methodischen Gründen die Angaben der<br />
Bevölkerungsfortschreibung verwendet.<br />
In einigen Bundesländern sind Ausländerbehörden mit<br />
kreisübergreifender Zuständigkeit eingerichtet worden.<br />
Demzufolge ist eine kreisscharfe Zuordnung der Daten<br />
derzeit nicht immer möglich. Deshalb wird bis auf weiteres<br />
von einer Darstellung der Ergebnisse auf Kreisebene<br />
abgesehen.<br />
Historie: Zwischen 1967 und 1971 lagen statistische Daten<br />
über Ausländerinnen und Ausländer aus Karteiauszählungen<br />
vor, die die Ausländerbehörden nach der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes<br />
vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) sowie auf<br />
Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium<br />
des Innern und den Innenministern bzw. -senatoren<br />
der Länder in den Jahren 1967 bis 1970 (jeweils zum<br />
30.9.) und ab 1971 (zum 31.12.) vorzunehmen hatten.<br />
Die so ermittelten Zahlen wurden vom Statistischen <strong>Bundesamt</strong><br />
zum Gesamtergebnis zusammengestellt und regelmäßig<br />
veröffentlicht. Die Meldungen der Ausländerbehörden<br />
dienten in erster Linie verwaltungsinternen Zwecken.<br />
Aus diesem Grund wurden – abgesehen vom Aufenthaltsstatus<br />
– neben der Gesamtzahl der Ausländerinnen<br />
und Ausländer und ihrer Gliederung nach der Staatsangehörigkeit<br />
gesonderte Angaben nur für Frauen und<br />
Kinder unter 16 Jahren nachgewiesen. Im Jahre 1972 wurden<br />
diese Daten nicht mehr anhand der Meldungen der<br />
örtlichen Ausländerbehörden, sondern durch eine Auswertung<br />
des AZR ermittelt.<br />
Wegen den erheblichen Abweichungen des AZR zum Ergebnis<br />
der am 25. Mai 1987 durchgeführten Volkszählung<br />
war eine Anpassung der Registerauszählung an die<br />
Ergebnisse dieser Zählung erforderlich.<br />
Zum Jahresende 2004 wurde eine erneute Bereinigung<br />
des Ausländerzentralregisters durchgeführt. Dabei wurde<br />
der Gesamtbestand der ausländischen Bevölkerung im<br />
AZR mit den Angaben der regionalen Ausländerbehörden<br />
abgeglichen und um unstimmige Fälle bereinigt. Am Jahresende<br />
2004 lag die Gesamtzahl der ausländischen Bevölkerung<br />
um ca. 600 000 unter der des Vorjahres. Wegen<br />
des – größtenteils als Folge der Bereinigung aufgetretenen<br />
– Bruchs in der Zeitreihe sind die Angaben von 2004<br />
nicht unmittelbar mit denen der Vorjahre vergleichbar.<br />
Gleichzeitig weicht nunmehr die Gesamtzahl der ausländischen<br />
Bevölkerung nach AZR deutlich von der nach der<br />
Bevölkerungsfortschreibung ab. Die Zahlen aus dem AZR<br />
müssen grundsätzlich niedriger sein als die aus der Bevölkerungsfortschreibung,<br />
da hier nur die nicht nur vorübergehend<br />
in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung<br />
erfasst ist. Es lässt sich aber derzeit nicht abschließend<br />
sagen, ob die jetzt ausgewiesene Differenz<br />
vollständig auf diese Ursache zurückzuführen ist.<br />
<strong>Statistisches</strong> <strong>Bundesamt</strong>, Fachserie 1 Reihe 2, 2011 4